Rechtsprechung
OLG Köln, 13.02.1996 - 9 U 178/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherung; Regulierungsbeauftragter; Unterschiebenes Formular; Schlussverhandlung; Berechnung der Entschädigungshöhe; Schadensfeststellungsvertrag; Entschädigungsfeststellungsvertrag; Zustimmung durch die Direktion; Schwebende Unwirksamkeit
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 145 ff.; BGB § 158
Von beiden Parteien unterzeichnetes "Schlußverhandlungsprotokoll" ist Vertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Haftung des VU für Beratungsverschulden des VV, Hausratversicherung, Beratungsanlass, Aufklärung über Wertgrenze im Versicherungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.06.1995 - 24 O 364/94
- OLG Köln, 13.02.1996 - 9 U 178/95
Papierfundstellen
- VersR 1997, 569
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 01.06.1995 - 24 O 364/94
Auszug aus OLG Köln, 13.02.1996 - 9 U 178/95
Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.06.1995 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 364/94 - wird zurückgewiesen.
- OLG Hamm, 13.05.2020 - 20 U 266/19
Hausratversicherung - unterlassene Beratung zur Tresor-/Verschlussklausel
Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auf eine vermeintliche widerstreitende Entscheidung des OLG Köln (vgl. OLG Köln Urt. v. 13.2.1996 - 9 U 178/95, r+s 1996, 149) . - OLG Celle, 23.07.1999 - 9 U 307/98
Unterlassen einer Beweiserhebung als Verletzung rechtlichen Gehörs; Pflicht eines …
Dem Senat sind aus dem Verfahren 9 U 178/95 = 2 O 151/94 LG B. die verworrenen räumlichen und personellen geschäftlichen Verhältnisse der Beklagten bekannt.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 15.02.1996 - 7 U 200/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
ARB 75 § 25 Abs. 1 S. 2
Geltendmachung von Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung eines Selbständigen fällt nicht unter § 25 Abs. 1 S. 2 ARB 75 - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung von Leistungen; Berufsunfähigkeitsversicherung; Selbständige Tätigkeit; Unternehmensbezogene Interessen; Finanzieller Ausgleich
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1052
- VersR 1997, 569
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wegeunfall eines selbständigen …
Käme es darauf entscheidend an, würde ein Eingreifen des Risikoausschlusses möglicherweise bereits daran scheitern, dass es nach den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 88) unerheblich ist, ob der Unfall im Zusammenhang mit einer selbständigen Berufstätigkeit eingetreten ist oder nicht (vgl. in dieser Richtung zur Berufsunfähigkeitsversicherung etwa OLG Stuttgart VersR 1997, 569). - LG Dortmund, 01.02.2007 - 2 O 314/06
Streit um Versicherungsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung als …
Während für den Bereich der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die überwiegende Instanzrechtsprechung eine Zuordnung mit ihr im Zusammenhang stehender Streitigkeiten zum Bereich der selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen Erwägungen bejaht hat (vgl. beispielhaft LG Stuttgart, VersR 1990, 418; LG Köln, zfs 1993, 245), verneint inzwischen die überwiegende Rechtsprechung einen Zusammenhang (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1052 = VersR 1997, 569; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 539 = VersR 1993, 827; OLG Köln, VersR 1992, 1220; LG München I, VersR 2005, 1073), allerdings nicht nach einheitlichen Kriterien (…vgl. hierzu Mathy, a. a. O., S. 436). - OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4 U 170/05
Auslegung von § 25 Abs. 1 ARB 94 - Deckungsschutz für Ansprüche aus …
Da das nicht notwendig eine selbständige Tätigkeit sein muss, ist dann aber auch die Interessenwahrnehmung aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, der sich näher mit den Bedingungen der Rechtsschutz- und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auseinandersetzt, nicht dem Bereich selbständiger oder unselbständiger beruflicher Tätigkeit zuzuordnen (ebenso OLG Stuttgart, VersR 1997, 569; OLG Karlsruhe VersR 1993, 827).