Weitere Entscheidung unten: AG München, 25.07.1997

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 187/96   

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OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 187/96 (https://dejure.org/1997,4961)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.05.1997 - 5 U 187/96 (https://dejure.org/1997,4961)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 5 U 187/96 (https://dejure.org/1997,4961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB; § 31 BGB; § 89 BGB
    Haftung des Krankenhausträgers für fehlerhafte ärztliche Behandlung im Krankenhaus; Umfang der ärztlichen Hinweispflichten und Aufklärungspflichten; Voraussetzungen für die Annahme eines Behandlungsfehlers; Pflicht zum Hinweis auf den lebensbedrohlichen Zustand des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Zurechnungszusammenhang bei Fehler des nachbehandelnden Arztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Augklärungspflicht, Chirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Krankenhausträgers für fehlerhafte ärztliche Behandlung im Krankenhaus; Umfang der ärztlichen Hinweispflichten und Aufklärungspflichten; Voraussetzungen für die Annahme eines Behandlungsfehlers; Pflicht zum Hinweis auf den lebensbedrohlichen Zustand des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1110
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 28.04.1993 - 27 U 144/92

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Regeln der ärztlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 187/96
    Die Grenze, bis zu welcher der Erstschädiger dem Verletzten für die Folgen einer späteren fehlerhaften ärztlichen Behandlung einzustehen hat, wird in der Regel erst überschritten, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Entstehung in keinem inneren Zusammenhang steht, oder wenn der die Zweitbeschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich wertend allein zugeordnet werden muss (BGH NJW 1989, 767, 768 [BGH 20.09.1988 - VI ZR 37/88] ; OLG Köln, VersR 1994, 987 [OLG Köln 28.04.1993 - 27 U 144/92] ; OLG Hamm, VersR 1992, 610 [OLG Hamm 05.11.1990 - 3 U 179/87] , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 187/96
    Die Grenze, bis zu welcher der Erstschädiger dem Verletzten für die Folgen einer späteren fehlerhaften ärztlichen Behandlung einzustehen hat, wird in der Regel erst überschritten, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Entstehung in keinem inneren Zusammenhang steht, oder wenn der die Zweitbeschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich wertend allein zugeordnet werden muss (BGH NJW 1989, 767, 768 [BGH 20.09.1988 - VI ZR 37/88] ; OLG Köln, VersR 1994, 987 [OLG Köln 28.04.1993 - 27 U 144/92] ; OLG Hamm, VersR 1992, 610 [OLG Hamm 05.11.1990 - 3 U 179/87] , jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.11.1990 - 3 U 179/87

    Aufklärung über Infektionsrisiko bei Injektion in ein Gelenk

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.1997 - 5 U 187/96
    Die Grenze, bis zu welcher der Erstschädiger dem Verletzten für die Folgen einer späteren fehlerhaften ärztlichen Behandlung einzustehen hat, wird in der Regel erst überschritten, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Entstehung in keinem inneren Zusammenhang steht, oder wenn der die Zweitbeschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich wertend allein zugeordnet werden muss (BGH NJW 1989, 767, 768 [BGH 20.09.1988 - VI ZR 37/88] ; OLG Köln, VersR 1994, 987 [OLG Köln 28.04.1993 - 27 U 144/92] ; OLG Hamm, VersR 1992, 610 [OLG Hamm 05.11.1990 - 3 U 179/87] , jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2012 - 1 U 5/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem ärztlichen Kunstfehler bei Einbau einer

    Hierzu zählt insbesondere auch eine von dem Arzt veranlasste Belastung des Patienten mit einer Nachbehandlung und die mit dieser verbundenen Gefahr von Fehlern des nachbehandelnden Arztes (BGH, NJW 2003, 2311, 2313 f.; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1110 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 149/99

    Mitverschulden einer unerfahrenen Reiterin; Höhe des Schmerzensgeldes wegen

    Der von der Klägerin begehrte (45.000 DM ohne die Berücksichtigung des Mitverschuldens) und von dem Landgericht zugesprochene Betrag (22.500 DM bei hälftigem Mitverschulden) liegt jedoch erheblich über dem, was andere Gerichte bei Verlust einer Niere zugesprochen haben (OLG Köln OLGR 1998, 229 (231): 54 Jahre alte Frau, grober Behandlungsfehler, 35.000 DM; OLG Köln VRS 94, 249 (252): 18 Jahre alter Mann, 25 % Mitverschulden, 26.000 DM; OLG Oldenburg VersR 1998, 1110 (1111): 26 Jahre alter Mann, Behandlungsfehler, 30.000 DM; OLG Köln VersR 1992, 1097: 60 Jahre alte krebskranke Frau, Behandlungsfehler, 25.000 DM; OLG Celle VersR 1987, 467(468): 14-jähriges Mädchen, Unfall auf einem Spielplatz, 25.000 DM; BGH NJW 1984 538 (541): 35jährige Frau, Behandlungsfehler, 40.000 DM; OLG Stuttgart VersR 1991, 885 (886) m.w.N.: Verlust der Nierenfunktion aufgrund eines Behandlungsfehlers: 30.000 DM).
  • OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 48/08

    Arzthaftung: Hinweispflichten bei Tumorverdacht

    Der Beklagte war gehalten, den Kläger "mit allem Ernst auf dringlich gebotene Untersuchungsmaßnahmen klar und deutlich hinzuweisen" (so OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 258); er hätte ihm "die Situation so drastisch vor Augen führen müssen, dass er der Empfehlung nur aus irrationalen Gründen nicht hätte Folge leisten können" (so OLG Oldenburg, VersR 1998, 1110).
  • LG München I, 05.03.2008 - 9 O 24390/05

    Krankenhaushaftung bei Behandlungsfehlern: Haftungsverteilung im Innenverhältnis

    Auch diese können dem Erstbehandler noch zuzurechnen sein (OLG Oldenburg, NJWE-VHR 1998, 41, 43).
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Rechtsprechung
   AG München, 25.07.1997 - 144 C 2901/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17838
AG München, 25.07.1997 - 144 C 2901/97 (https://dejure.org/1997,17838)
AG München, Entscheidung vom 25.07.1997 - 144 C 2901/97 (https://dejure.org/1997,17838)
AG München, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 144 C 2901/97 (https://dejure.org/1997,17838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung der Reisekosten gegen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei angeblicher Lungenentzündung

  • VersR (via Owlit)

    ABRV § 1 Nr. 2 a
    Keine Kausalität bei Stornierung vor ärztlichem Attest L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1110
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