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   OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96   

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https://dejure.org/1997,2571
OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96 (https://dejure.org/1997,2571)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.1997 - 9 U 225/96 (https://dejure.org/1997,2571)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 9 U 225/96 (https://dejure.org/1997,2571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versicherungsrecht Kaskoversicherung unrichtige Angaben Vorschaden Vorsatzvermutung Richtigstellung Obliegenheitsverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG §§ 6 III, 49; AKB §§ 12 I 1 b, 7 I u. V
    Versicherungsrecht Kaskoversicherung unrichtige Angaben Vorschaden Vorsatzvermutung Richtigstellung Obliegenheitsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung der Interessen des Kaskoversicherers durch Folgenlosigkeit von unrichtigen Angaben über Vorschäden; Vermutung des vorsätzlichen Handelns bei objektiv unrichtigen Angaben des Versicherungsnehmers

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1 I b; AKB § 7 I; AKB § 7 V
    Unrichtige Angaben des VN zu Vorschäden: Vermutungen und Folgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht, Kaskoversicherung, unrichtige Angaben, Vorschäden, Vorsatzvermutung, Richtigstellung, Obliegenheitsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 46
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94

    Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung;

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es nämlich dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 570; OLG Frankfurt/M. VersR 1994, 927, 928; Senat r+s 1995, 206 ).

    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt nur vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).

  • OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84

    Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung;

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es nämlich dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 570; OLG Frankfurt/M. VersR 1994, 927, 928; Senat r+s 1995, 206 ).

    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt nur vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).

  • OLG Frankfurt, 15.06.1993 - 7 U 87/92

    Schadensanzeige; Falsche Angaben des Versicherungsnehmers; Kilometerstand ;

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es nämlich dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 570; OLG Frankfurt/M. VersR 1994, 927, 928; Senat r+s 1995, 206 ).

    Nach allgemeiner Auffassung, der der Senat folgt, sind für die Leistungspflicht des Versicherers primär die Angaben in der Schadenanzeige selbst entscheidend (vgl. OLG Frankfurt VersR 1994, 927; LG Frankfurt, VersR 1986, 586; Prölss/Martin § 7 AKB Anm. 2 B d., S. 1441 ).

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Ferner muß den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden treffen und er muß ausreichend darüber belehrt worden sein, daß bewußt unwahre Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht ( vgl. BGH VersR 1982, 742 für die Kfz-Haftpflichtversicherung; BGH VersR 1984, 228 für die Kaskoversicherung ).

    Da dieser Wert ganz maßgeblich von dem technischen und optischen Zustand des Fahrzeuges beeinflußt wird, sind Vorschäden für die Wertschätzung eines Kraftfahrzeugs auch dann relevant, wenn sie fachgerecht beseitigt worden sind ( vgl. BGH VersR 1984, 228f ).

  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt nur vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es nämlich dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 570; OLG Frankfurt/M. VersR 1994, 927, 928; Senat r+s 1995, 206 ).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Ferner muß den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden treffen und er muß ausreichend darüber belehrt worden sein, daß bewußt unwahre Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht ( vgl. BGH VersR 1982, 742 für die Kfz-Haftpflichtversicherung; BGH VersR 1984, 228 für die Kaskoversicherung ).
  • OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90

    Leistungsfreiheit eines Unfallversicherers wegen der Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es nämlich dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 570; OLG Frankfurt/M. VersR 1994, 927, 928; Senat r+s 1995, 206 ).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1994 - 1 U 129/93

    Versicherungsnehmer; Schadensanzeigeformular; Vollständige Beantwortung; Wegfall

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Deshalb müssen insbesondere auch Angaben zu Vorschäden richtig sein (vgl. BGH VersR 1984, 224; OLG Hamm, VersR 1985, 30; OLG Zweibrücken SP 1995, 47; Prölss/Martin VVG, 25. Auflage, § 7 AKB Anm. 2 B d.).
  • OLG Hamm, 07.03.1984 - 20 U 225/83
    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
    Deshalb müssen insbesondere auch Angaben zu Vorschäden richtig sein (vgl. BGH VersR 1984, 224; OLG Hamm, VersR 1985, 30; OLG Zweibrücken SP 1995, 47; Prölss/Martin VVG, 25. Auflage, § 7 AKB Anm. 2 B d.).
  • OLG Köln, 05.07.1990 - 5 U 244/89

    Aufklärungsobliegenheit; Schadensanzeige; Falschangaben zu Vorschäden

  • OLG Köln, 03.11.1983 - 5 U 80/83
  • LG Düsseldorf, 20.09.2011 - 11 O 464/04

    Versicherungsleistung wird verwehrt wegen des Verschweigens von Vorschäden;

    Das Verschweigen von Vorschäden stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Obliegenheitsverletzung im Sinne des § 6 VVG dar (vgl. BGH, VersR 84, 228; OLG Köln, VersR 98, 46 m.w.N.).

    Dem Kläger fällt zudem ein erhebliches Verschulden im Sinne der Relevanzrechtsprechung zur Last, da entsprechend den obigen Ausführungen nicht angenommen werden kann, dass es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH, VersR 98, 46).

  • OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02

    Zum Umfang der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

    In diesem Fall steht außer Frage, dass nicht behobene Schäden unmittelbar Einfluss auf die Entschädigungshöhe haben, denn der Versicherer schuldet nach § 13 AKB grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert, der durch den Zustand des Fahrzeuges wesentlich beeinflusst wird; auch fachgerecht behobene Schäden sind für den Fahrzeugwert nicht ohne Bedeutung (BGH VersR 1984, 228; OLG Köln, VersR 1998, 46); zudem ist der Versicherer im Entwendungsfall in besonderem Maße auf vollständige und wahrheitsgemäße Angaben des Versicherungsnehmers angewiesen, da er das Fahrzeug nicht mehr selbst untersuchen lassen kann (OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Köln, 06.07.2004 - 9 U 2/04

    Kaskoentschädigung wegen eines behaupteten Vandalismusschadens an einem

    In Rechtssprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass Fragen des Versicherers nach Vorschäden im Schadensformular zur Aufklärung sachdienlich sind und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten sind (vgl. nur BGH VersR 2002, 173; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 98, 46; Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 7 Rn. 43 ff.).
  • OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02

    Falsche Angaben i.R.e. einer Schadensanzeige für die Versicherung durch einen

    Diese objektiv falschen Angaben wären nur dann irrelevant, wenn sie gegenüber der Beklagten so schnell berichtigt worden wären, dass dieser die korrigierte Information bereits zu dem Zeitpunkt vorlag, als sie sich erstmals mit der Sache befasste und außerdem die Korrektur vollkommen freiwillig erfolgte (vgl. BGH VersR 2002, 173, 174; OLG Köln r+s 1996, 298; VersR 1998, 46).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 2/99

    Fahrlässiges Unterlassen einer zugesagten Richtigstellung des Vorhandenseins

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer schuldhaften Verletzung der Aufklärungsobliegenheit tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer seine falschen Angaben völlig freiwillig korrigiert (vgl. OLG Köln r + s 1996, 298; VersR 1998, 46).
  • OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    In Rechtssprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Frage des Versicherers nach Vorschäden im Schadensformular zur Aufklärung sachdienlich ist und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten ist (vgl. nur BGH VersR 2002, 173; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 98, 46; Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 7 Rn. 43 ff.).
  • OLG Köln, 13.05.2003 - 9 U 156/02
    Dies ist nicht als vollkommen freiwillig (vgl. OLG Köln r+s 1996, 298; VersR 1998, 46) zu bewerten.
  • LG Köln, 15.11.2006 - 20 S 13/05

    Anspruch auf Versicherungsleistungen wegen der Entwendung von Gegenständen;

    Lediglich bei vollkommen freiwilliger Korrektur, wenn der Versicherungsnehmer von seinen falschen Angaben abrückt, obwohl er, wenn er wollte, ohne weiteres dabei bleiben könnte, tritt Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung nicht ein (LG Köln VersR 1997, 1528; OLG Köln RuS 1996, 298; OLG Köln VersR 1998, 46).
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