Weitere Entscheidung unten: AG München, 31.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98   

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OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98 (https://dejure.org/1998,5888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.1998 - 12 U 136/98 (https://dejure.org/1998,5888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 1998 - 12 U 136/98 (https://dejure.org/1998,5888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AGBG § 9
    Haftungsausschluß bei Verschulden jedweden Wasserfahrzeugführers ist unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 544
  • VersR 1999, 1237
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 19.09.1996 - 12 U 128/96

    Teilunwirksame alte Klausel über Versicherungsschutz bei Diebstahl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98
    Die Beklagte hat Versicherungsschutz gegen alle Gefahren der Beschädigung zur Verfügung gestellt, diesen kann sie nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu der gesetzlichen Regelung zu Lasten des Versicherungsnehmers einschränken: Eine Erweiterung der Haftung für Dritte über die Fälle der Repräsentation hinaus ist durch allgemeine Geschäftsbedingungen nicht möglich (vgl. Senat VersR 1997, 1230 ; Martin, Sachversicherungsrecht, O II Rdnr. 63 f.; Prölls/Martin/Prölls VVG 26. Aufl., § 61 Rdnr. 30; Römer/Langheid VVG, § 61 Rdnr. 26 jeweils m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98
    Eine solche Repräsentanteneigenschaft des Dritten ist aber nur dann anzunehmen, wenn dem Dritten die alleinige Obhut über die versicherte Sache und die Risikoverwaltung nicht nur vorübergehend übertragen war (vgl. zu diesen Grundsätzen BGH VersR 1993, 830 ; BGHZ 107, 229, 230 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98
    Eine solche Repräsentanteneigenschaft des Dritten ist aber nur dann anzunehmen, wenn dem Dritten die alleinige Obhut über die versicherte Sache und die Risikoverwaltung nicht nur vorübergehend übertragen war (vgl. zu diesen Grundsätzen BGH VersR 1993, 830 ; BGHZ 107, 229, 230 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1969 - IV ZR 616/68
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98
    Auch das Führen des Bootes stellt keine Repräsentation im versicherungsrechtlichen Sinn dar, weil allein das Führen des Bootes nicht mit der Übernahme der gesamten Obhut über das Boot gegen alle möglichen Gefahren der Beschädigung verbunden ist (allgemeine Meinung, vgl. nur BGH VersR 1969, 695 f.; Senat VersR 1988, 486 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1987 - 12 U 240/86

    Leistungsfreiheit; Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit; Kfz-Fahrer; Ehemann;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98
    Auch das Führen des Bootes stellt keine Repräsentation im versicherungsrechtlichen Sinn dar, weil allein das Führen des Bootes nicht mit der Übernahme der gesamten Obhut über das Boot gegen alle möglichen Gefahren der Beschädigung verbunden ist (allgemeine Meinung, vgl. nur BGH VersR 1969, 695 f.; Senat VersR 1988, 486 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 94/01

    Anspruch auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen wegen der Havarie einer

    In Übereinstimmung mit der hier vertretenen Auffassung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Führer eines Motorbootes nicht als versicherungsrechtlichen Repräsentanten angesehen (VersR 1999, 1237, 1238).

    Im Rahmen der Schiffskaskoversicherung kann nichts anderes gelten (so auch OLG Karlsruhe, VersR 1999, 1237, 1238).

  • OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04

    Unwirksamkeit der Regelung des § 5 Nr. 1 lit. a der AVB Wassersportfahrzeuge

    Die Regelung in § 5 Nr. 1 lit. a) der AVB Wassersportfahrzeuge 1993, dass grob fahrlässig vom Versicherungsnehmer oder vom Fahrzeugführer herbeigeführte Schäden nicht versichert sind, ist gem. § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (Anschluss an OLG Karlsruhe, VersR 1999, 1237).

    Mit dem OLG Karlsruhe (VersR 1999, 1237) ist der Senat der Auffassung, dass der Ausschluss der Haftung für jedes grob fahrlässige oder vorsätzliche Handeln des Fahrzeugführers mit den wesentlichen Grundgedanken von § 61 VVG nicht vereinbar ist.

  • OLG Frankfurt, 19.03.2003 - 7 U 150/02

    Wassersportfahrzeug-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei grober

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist es daher unerheblich, dass die Klausel Nr. 8 der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen, soweit sie dem Versicherungsnehmer grobfahrlässiges Verhalten des Fahrzeugführers, auch wenn er nicht Repräsentant des Versicherungsnehmers ist, zurechnet, gemäß § 9 AGBG bzw. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein dürfte, weil darin eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers liegt (OLG Karlsruhe VersR 1999, 1237 mNw.; vgl. auch OLG Köln OLGR 2000, 219).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99

    Versicherungsrechtliche Einordnung einer Yachtpool-Kaskoversicherung

    Insoweit können sich Bedenken ergeben, ob der Risikoausschluß die versicherungsrechtlich entwickelten Grundsätze zur Haftung für Dritte, insbesondere für Repräsentanten des Versicherungsnehmers, beachtet oder ein nach § 9 AGBG unangemessener Ausschluß des Versicherungsschutzes anzunehmen ist (BGH VersR 1993, 830; OLG Karlsruhe MDR 1999, 544 für Bootsführer; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 72; § 61 Rdnr. 3).
  • LG Hamburg, 28.02.2005 - 415 O 167/03

    Internationales Versicherungsrecht: Anspruch des Schiffseigentümers gegen die

    Soweit ein Fahrzeugführer in der Fahrzeugversicherung jedoch nicht zugleich Repräsentant des Versicherungsnehmers ist - dies nur in den seltensten Fällen -, wäre die Ausdehnung des Haftungsausschlusses wegen seines Verhaltens eine unangemessene Benachteiligung des Versicherten; das entspricht einhelliger Ansicht (ausdrücklich für die Schiffskaskoversicherung OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1999, 1237; OLG Köln, Recht und Schaden 2003, 296).
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Rechtsprechung
   AG München, 31.03.1999 - 263 C 335/99   

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https://dejure.org/1999,14421
AG München, 31.03.1999 - 263 C 335/99 (https://dejure.org/1999,14421)
AG München, Entscheidung vom 31.03.1999 - 263 C 335/99 (https://dejure.org/1999,14421)
AG München, Entscheidung vom 31. März 1999 - 263 C 335/99 (https://dejure.org/1999,14421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Reiserücktrittsversicherung; Unzumutbarkeit einer Durchführung der Reise infolge unerwarteter schwerer Erkrankung des Versicherten oder unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Krankheit ; Voraussetzungen für die ...

  • VersR (via Owlit)

    ABRV § 1 Nr. 2
    Begriff der unerwartet schweren Krankheit L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1237
 
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