Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 16.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.05.1998 - 11 U 2088/97   

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https://dejure.org/1998,12272
OLG Naumburg, 19.05.1998 - 11 U 2088/97 (https://dejure.org/1998,12272)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.05.1998 - 11 U 2088/97 (https://dejure.org/1998,12272)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 11 U 2088/97 (https://dejure.org/1998,12272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch gegen Inhaber einer Hausanschlussleitung; Mitverschulden des Anspruchstellers; Abwägung der Verursachungsanteile der Betriebsgefahren der Hausanschlußleitung und der Heiztrasse

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 4; AVBWasserV § 10; AVBWasserV § 2
    Inhaberschaft an der Hausanschlußleitung der Wasserversorgung nach DDR-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1548
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 38/71

    Fahrzeughalterin als Beifahrerin - § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG, Abwägung von

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  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 256/87

    Begriff des Herabfallens; Haftung wegen krimineller Anschläge auf Strommasten;

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  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 17/07

    Inkrafttreten der AVBWasserV in den neuen Bundesländern

    Gemäß Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 Buchst. b des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889) ist die AVBWasserV im Beitrittsgebiet unter anderem mit der Maßgabe in Kraft getreten, dass abweichend von § 10 Abs. 4 (gemeint ist, wie der Vergleich mit Nr. 14 Buchst. c, Nr. 15 Buchst. c und Nr. 17 Buchst. b zeigt, ersichtlich § 10 Abs. 3; ebenso OLG Naumburg, VersR 1999, 1548, 1549) das am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts, dem 3. Oktober 1990, bestehende Eigentum eines Kunden an einem Hausanschluss, den er auf eigene Kosten errichtet oder erweitert hat, bestehen bleibt, solange er das Eigentum nicht auf das Wasserversorgungsunternehmen überträgt.
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2020 - 4 U 47/18

    Regressanspruch des Ertragsausfallversicherers nach Regulierung eines

    Regelmäßig wird es sich bei dem Inhaber einer Anlage um deren Eigentümer handeln; das Eigentum hat jedoch nur Indizwirkung (BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 5/07, VersR 2008, 1214; OLG Naumburg, Urteil vom 19.05.1998 - 11 U 2088/97, R+S 1999, 277; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001 - 6 U 16/01, R+S 2003, 79).
  • OLG Naumburg, 06.05.2010 - 2 U 119/09

    Trinkwasserversorgung: Verlangen eines Wasserversorgungsunternehmens nach

    bb) Gemäß Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 lit. b des Einigungsvertrages blieb das Eigentum des Kunden an einem Hausanschluss auch nach dem Beitritt der DDR bestehen, solange er das Eigentum nicht auf das Wasserversorgungsunternehmen übertrug (vgl. BGH, Urteil v. 26.09.2007 - Az.: VIII ZR 17/07 -,NJM 2008, 56 ff., Rdn. 18; OLG Naumburg, Urteil v. 19.05.1998 - Az.: 11 U 2088/97 -, VersR 1999, 1548 ff.).
  • LG Dessau, 14.12.2006 - 7 S 174/06
    Vielfach wird § 10 Abs. 6 AVB WasserV allerdings auch so verstanden, dass damit über die Einbeziehung im Wege Ergänzender Vertragsbedingungen auch von § 10 Abs. 3 und 4 AVB WasserV abweichende Regelungen der Wasserversorgungsbedingungen 1978 (DDR) wenn auch nicht unmittelbar, so doch zumindest im wirtschaftlichen Ergebnis fortgelten (so -aber nur für die dingliche Rechtslage- OLG Naumburg, Urt.v. 19.05.1998, 11 U 2088/97 ; veröffentlicht u.a. in VersR 1999, 1548).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.10.1998 - 313 S 87/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15680
LG Hamburg, 16.10.1998 - 313 S 87/98 (https://dejure.org/1998,15680)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.10.1998 - 313 S 87/98 (https://dejure.org/1998,15680)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 313 S 87/98 (https://dejure.org/1998,15680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)

    GOÄ § 2; GOÄ § 5; AGBG § 1 Abs. 2; AGBG § 9 Abs. 2
    Unwirksamkeit einer formularmäßig getroffenen Honorarvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1548
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.1998 - 313 S 87/98
    In AGB darf nämlich der Multiplikationsfaktor grundsätzlich nicht über dem in § 5 Abs. 1 S. 1 GOÄ genannten Höchstsatz von 3, 5 liegen (vgl. BGHZ 115, 391, 397).

    Der BGH hat ausgeführt, daß jede formularmäßige Abweichung von diesen Leitlinien der Rechtfertigung durch besondere Interessen des AGB-Verwenders bedarf (BGHZ 115, 391, 398).

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