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   OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98   

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https://dejure.org/1999,4389
OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98 (https://dejure.org/1999,4389)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.04.1999 - 8 U 4173/98 (https://dejure.org/1999,4389)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. April 1999 - 8 U 4173/98 (https://dejure.org/1999,4389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 25
    Anforderungen an die Annahme einer Gefahrerhöhung wegen Epilepsie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 23 25
    Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge Schlafentzug oder Alkoholkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    VVG §§ 23, 25
    Versicherungsrecht - Leistungsfreiheit bei Epilepsie auf Grund äußerer Umstände

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 3 O 1764/98
  • OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
    Der erforderliche Dauerzustand kann deshalb nicht schon bei einer einmaligen verkehrswidrigen Fahrt, z.B. unter Alkoholeinfluß erblickt werden (vgl. BGHZ 7, 311; VersR 71, 808; BGHZ 57, 277; Johannsen, a.a.O., Anm. F 65).
  • BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61

    Verursachung eines Unfalls durch Lösen eines Anhängers vom Motorwagen -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
    Es ist jedoch zu beachten, daß in der Kraftfahrtversicherung die relevante Gefahrerhöhung nicht in dem verkehrswidrigen Zustand des Fahrzeugs oder des Fahrers zu sehen ist, sondern in der Tatsache der Weiterbenutzung des Fahrzeugs trotz der gegebenen Erhöhung des Gefährdungspotentials (vgl. BGH VersR 63, 349; 68, 1033; NJW-RR 90, 93; Johannsen, a.a.O., Anm. F 55; Stiefel-Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., Rz. 104).
  • BGH, 03.07.1968 - VI ZR 531/68

    Gefahrerhöhung durch Mitführen eines mangelhaften Reservereifens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
    Es ist jedoch zu beachten, daß in der Kraftfahrtversicherung die relevante Gefahrerhöhung nicht in dem verkehrswidrigen Zustand des Fahrzeugs oder des Fahrers zu sehen ist, sondern in der Tatsache der Weiterbenutzung des Fahrzeugs trotz der gegebenen Erhöhung des Gefährdungspotentials (vgl. BGH VersR 63, 349; 68, 1033; NJW-RR 90, 93; Johannsen, a.a.O., Anm. F 55; Stiefel-Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., Rz. 104).
  • BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70

    Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
    Der erforderliche Dauerzustand kann deshalb nicht schon bei einer einmaligen verkehrswidrigen Fahrt, z.B. unter Alkoholeinfluß erblickt werden (vgl. BGHZ 7, 311; VersR 71, 808; BGHZ 57, 277; Johannsen, a.a.O., Anm. F 65).
  • BGH, 20.12.1974 - IV ZR 171/73

    Gefahrstandspflicht - Festgestellter Mangel - Kurzfristige Nutzung - TÜV -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
    Hat aber - wie hier - die einen Mangel des Fahrzeugs oder der Person des Fahrers prüfende Behörde gegenüber dem Versicherungsnehmer nach Einleitung des entsprechenden Verfahrens keinerlei Maßnahmen zur Beseitigung eines Gefahrzustands ergriffen, so darf der Versicherungsnehmer davon ausgehen, daß eine Gefährdungslage tatsächlich nicht besteht (vgl. BGH VersR 75, 366; Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rz. 116 zu § 2 AKB ).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
    Die Beklagte haftet dem Kläger - wie beantragt - dem Grunde nach gemäß § 286 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz, weil sie durch ihre ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung ohne Mahnung in Schuldnerverzug geriet (vgl. BGH VersR 90, 153).
  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88

    Folgen der Weiterbenutzung eines Fahrzeuges trotz Verstoßes gegen bauartabhängige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
    Es ist jedoch zu beachten, daß in der Kraftfahrtversicherung die relevante Gefahrerhöhung nicht in dem verkehrswidrigen Zustand des Fahrzeugs oder des Fahrers zu sehen ist, sondern in der Tatsache der Weiterbenutzung des Fahrzeugs trotz der gegebenen Erhöhung des Gefährdungspotentials (vgl. BGH VersR 63, 349; 68, 1033; NJW-RR 90, 93; Johannsen, a.a.O., Anm. F 55; Stiefel-Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., Rz. 104).
  • OLG Stuttgart, 25.04.1996 - 7 U 37/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Vornahme einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
    Dies gilt grundsätzlich auch für eine epileptische Erkrankung des Versicherungsnehmers, die dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt (vgl. OLG Stuttgart, VersR 97, 1141; LG München ZfS 88, 360; Johannsen, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der

    Für eine willentliche Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG muss der Versicherungsnehmer Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände haben, während eine Kenntnis des gefahrerhöhenden Charakters oder gar eine zutreffende rechtliche Einordnung nicht erforderlich ist (Senatsurteile vom 26. Mai 1982 - IVa ZR 76/80, VersR 1982, 793, 794; vom 25. September 1968 - IV ZR 514/68, BGHZ 50, 385, 387 f.; OLG Nürnberg VersR 2000, 46; MünchKomm-VVG/Wrabetz/Reusch, § 23 Rn. 50; Langheid in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 23 Rn. 39; Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 23 Rn. 45; Matusche-Beckmann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 23 Rn. 25; Looschelders in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 23 Rn. 28; HK-VVG/Karczewski, 2. Aufl. § 23 Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04

    Voraussetzungen für Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines durch Abbremsen

    Dabei geht der Senat davon aus, daß jedenfalls für den Bereich der Haftpflichtversicherungen im Straßenverkehr der Vorsatz nicht nur den Versicherungsfall als solchen, sondern auch die die daraus entstandenen Schadensfolgen erfassen muß (vgl. hierzu Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rdnr. 7; OLG Nürnberg, NVersZ 1999, 437, 438; offen gelassen in BGH VersR 1971, 806, 807).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2002 - 17 U 222/01
    Für etwaige Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung ergibt sich dasselbe aus Art. 32 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB für den Fall der Rückabwicklung eines etwa nichtigen Schuldverhältnisses (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 1026; Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 32 EGBGB, Rdn. 7) bzw. den vor dem 01.06.1999 diesbezüglich geltenden Rechtsprechungsregeln (vgl. BGH NJW 1959, 1317; BGHZ 35, 265, 267; OLG Düsseldorf VersR 2000, 46) und für alle übrigen denkbaren Kondiktionsfälle aus Art. 38 EGBGB, da das etwa bestehende Schuldverhältnis, innerhalb dessen eine Leistung erfolgt sein könnte, - wie zuvor beschrieben - nach Art. 28 Abs. 1 u. 2 EGBGB deutschem Recht unterläge und ein etwaiger Eingriff gegebenenfalls ebenso wie die behauptete Bereicherung in Deutschland stattgefunden hat.
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