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   OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 5 U 296/00 - 26   

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https://dejure.org/2000,26254
OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 5 U 296/00 - 26 (https://dejure.org/2000,26254)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.10.2000 - 5 U 296/00 - 26 (https://dejure.org/2000,26254)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 5 U 296/00 - 26 (https://dejure.org/2000,26254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; VVG § 153 Abs. 1; AHB § 5 Nr. 2; AHB § 6
    Verzögerung der Schadensanzeige um 13 Monate führt auch bei einem sofort zu behebenden Schaden zur Leistungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Zum früheren Recht wurde angesichts der damals bestehenden Verschuldensvermutung angenommen, es sei davon auszugehen, dass ein vernünftiger Versicherungsnehmer sich nach allgemeiner Erfahrung nicht durch vorsätzliche Nichterfüllung einer Anzeigeobliegenheit Rechtsnachteile im Deckungsverhältnis zum Versicherer zuziehen wolle (BGH, a.a.O.; Urteil vom 8. Januar 1981 - IVa ZR 60/80, VersR 1981, 321; Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 5 U 296/00-26, VersR 2002, 51).

    Dass dies nicht auch in der Absicht geschehen sein mag, die Beklagte zu schädigen, ist hingegen ohne Belang (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 5 U 296/00-26, VersR 2002, 51; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411).

  • OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 124/04

    Gewährung von Deckungsschutz für zwei Schadensfälle aus einer

    Wenn es um die Verletzung der Anzeigeobliegenheit geht, ist allerdings einerseits zu berücksichtigen, dass ein Versicherungsnehmer normalerweise nicht durch vorsätzliche Verzögerung der Anzeige seinen Versicherungsschutz gefährden will (vgl. BGH, VersR 1979, 1117; 1981, 321; Senat, r+s 1997, 355; 1992, 86; OLG Saarbrücken, VersR 2002, 51; Voith/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 153, Rn 3; kritisch Prölss, a.a.O, § 33, Rn 18; Langheid in Römer/Langheid, a.a.O, § 33, Rn 19).

    Wenn der Versicherungsnehmer in Kenntnis der Anzeigepflicht die Anzeige im Vertrauen darauf unterlässt, weil er einen gegen ihn gerichteten Haftungsanspruch nicht als begründet ansieht, so greift die Erleichterung des Nachweises mangelnden Vorsatzes nicht (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2002, 51).

    Wenn auch später noch die Beiziehung von Ermittlungsakten und die Befragen von Zeugen sowie Einholung von Gutachten möglich ist, so liegt es auf der Hand, dass der Versicherer zeitnäher verlässlichere Erhebungen zur Ursache und Umfang des Haftpflichtanspruchs anstellen kann (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2002, 51).

  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 165/05

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Der Versicherungsnehmer muss sich insoweit entlasten (Senat, Urt. v. 26.10.2000, 5 U 296/00-26, VersR 2002, 51).

    folgenlos geblieben ist, kann deshalb dahinstehen (vgl. Senat, Urt. v. 25.20.2000, 5 U 296/00-26, aaO).

  • LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09

    Erfolg versprechende Suchkosten sind erstattungsfähig

    Allerdings ist, geht es um die Verletzung der Anzeigeobliegenheit, zunächst davon auszugehen, dass ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz regelmäßig nicht dadurch aufs Spiel setzen will, dass er die Information des Versicherers über das Schadensereignis oder die Erhebung eines Anspruchs willentlich unterlässt oder ihr Ausbleiben wenigstens in Kauf nimmt (BGH VersR 1981, 321; Saarl. OLG, VersR 2002, 51).
  • OLG Köln, 04.10.2006 - 9 W 21/06

    Versicherungen - Haftpflichtversicherung: Verletzung einer Anzeigeobliegenheit

    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Versicherungsnehmer normalerweise nicht durch vorsätzliche Verzögerung der Anzeige seinen Versicherungsschutz gefährden will (vgl. BGH, VersR 1979, 117; 1981, 321; Senat, VersR 2005, 1231; r+s 1997, 355; 1992, 86; OLG Saarbrücken, VersR 2002, 51; Voith/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 153, Rn 3; Langheid in Römer/Langheid, a.a.O, § 33, Rn 19).
  • LG Köln, 26.11.2008 - 20 O 1/08

    Leistungsfreiheit der Versicherung aufgrund eines Verstoßes des Versicherten

    Eine derartige Verzögerung führt typischerweise dazu, dass Ursachen und Hergang des Schadensereignisses schwerer aufklärbar sind als dies zeitnah geschehen könnte (OLG Saarbrücken, VersR 2002, 51).
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