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   LG Köln, 18.11.2004 - 24 O 460/03   

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https://dejure.org/2004,21106
LG Köln, 18.11.2004 - 24 O 460/03 (https://dejure.org/2004,21106)
LG Köln, Entscheidung vom 18.11.2004 - 24 O 460/03 (https://dejure.org/2004,21106)
LG Köln, Entscheidung vom 18. November 2004 - 24 O 460/03 (https://dejure.org/2004,21106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich für innerhalb eines Dreiecksverhältnisses erbrachte Rentenzahlungen; Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs; Vorrang der Leistungskondiktion gegenüber der Eingriffskondiktion; Recht auf nachträgliche Bestimmung des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 1; BGB § 812; BGB § 818
    Kein Bereicherungsanspruch gegen den Träger der Insolvenzsicherung bei Rentenzahlungen eines Dritten an die Arbeitnehmer eines überschuldeten und zahlungsunfähigen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus LG Köln, 18.11.2004 - 24 O 460/03
    Die Kammer vermag auch nicht aus der Entscheidung des BGH (NJW 86, 2700 f.) eine herrschenden Meinung zu entnehmen, nach der ein solches Recht allgemein begründet ist.
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus LG Köln, 18.11.2004 - 24 O 460/03
    Damit ist auch gleichzeitig dargestellt, daß es hier um einen Fall der Leistungskondiktion geht, die gegenüber der Eingriffskondiktion Vorrang hat (BGRZ 40, 272 ff.; BGH WM 99, 484; Palandt/Sprau § 812 Nr. 43; Medicus, Bürgerlicher Recht Rn 227).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 18 U 134/05

    Schadensersatzberechnung bei Vernichtung des Datenbestandes auf einem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, erstreckt sich die Rechtskraft bei Feststellungsurteilen wie im vorliegenden Fall grundsätzlich auch auf die haftungsbegründende Kausalität, d.h. auf die Entstehung des Schadens auf Grund des schadensstiftenden Ereignisses, das Gegenstand des Feststellungsrechtsstreits war (vgl. Baumbach/Lauterbach, 65. Aufl., § 322 ZPO Rz. 39; BGH, VersR 2005, 1160; NJW 1989, 105; 1982, 2257; 1979, 1046, 1047; 1978, 544 m.w. Hinweisen).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05

    Schadenersatz wegen Zerstörung des Datenbestandes eines Betriebsrechners

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, erstreckt sich die Rechtskraft bei Feststellungsurteilen wie im vorliegenden Fall grundsätzlich auch auf die haftungsbegründende Kausalität, d. h. auf die Entstehung des Schadens aufgrund des schadensstiftenden Ereignisses, das Gegenstand des Feststellungsrechtsstreits war (BGH, VersR 2005, 1160; NJW 1989, 105; 1982, 2257; 1979, 1046, 1047; 1978, 544 m. w. Nachw.).
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