Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15927
OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05 (https://dejure.org/2005,15927)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.08.2005 - 8 W 37/05 (https://dejure.org/2005,15927)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. August 2005 - 8 W 37/05 (https://dejure.org/2005,15927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
    Anforderungen an die Wahrung der Klageausschlussfrist im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89

    Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der

    Auszug aus OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05
    Er muss daher nicht nur Verzögerungen vermeiden, sondern auch im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung wirken (BGHZ 98, 295 ff. unter 3. d); BGH VersR 1990, 882 ff. unter I.).

    Denn wenn schon für die Erhebung der Klage nur eine Frist von etwa zwei Wochen zugebilligt wird, kann für die Begründung der Beschwerde keine längere Frist beansprucht werden (so ausdrücklich BGH VersR 1990, 882 ff. unter I. a. E.; vgl. auch Prölss/Martin, aaO.).

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05
    Er muss daher nicht nur Verzögerungen vermeiden, sondern auch im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung wirken (BGHZ 98, 295 ff. unter 3. d); BGH VersR 1990, 882 ff. unter I.).
  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 70, 235, 240) hat einem Kläger, dessen Armenrechtsgesuch abgelehnt worden war, in Anwendung des Rechtsgedankens von § 234 Abs. 1 ZPO eine mindestens zweiwöchige Frist zur Vorbereitung der Klage zugebilligt.
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10

    Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung

    bb) Die Oberlandesgerichte Celle (VersR 2006, 101 f.) und Nürnberg (VersR 2011, 57 Rn. 39) haben auch nach Inkrafttreten dieser Regelung daran festgehalten, dass aus dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung des Verfahrens weiterhin die Verpflichtung folge, die Beschwerde binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen und zu begründen (ebenso Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 Rn. 64).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09

    PKH-Bewilligungsverfahren: Verkürzung der Beschwerdefrist durch die

    § 12 Abs. 3 VVG a. F. kann keine Verkürzung der Beschwerdefrist im PKH-Bewilligungsverfahren (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO) zu Lasten der bedürftigen Partei entnommen werden (Abweichung von OLG Nürnberg, Urt. 18.01.2010, 8 U 791/09 und OLG Celle, VersR 2006, 101).

    Die Begründung der PKH-Beschwerde binnen zwei Wochen und damit inzident auch die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen die PKH versagenden Beschluss, fordert auch unter Geltung neuen Prozessrechts das Oberlandesgericht Celle, auf das sich das Oberlandesgericht Nürnberg beruft (OLG Celle, VersR 2006, 101).

  • OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09

    Deckungsklage gegen Berufungsunfähigkeitszusatzversicherung: Wahrung der

    39 Wenn Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, muss ein Versicherungsnehmer grundsätzlich binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen und diese auch begründen (vgl. BGH VersR 1990, 882 - 883; OLG Celle VersR 2006, 101).

    Auch dann muss alles geschehen, damit die Klage alsbald zugestellt werden kann (BGH VersR 1989, 689; OLG Celle VersR 2006, 101).

  • LG Dortmund, 23.06.2010 - 2 O 512/07

    Unfallversicherung, Verjährung, Zustellung, "demnächst", Prozeßkostenhilfe,

    Dies, weil auch die Frage, ob ein Rechtsmittel gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe eingelegt wird, im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraussetzt, ob das Prozessrisiko getragen werden soll und wie der Prozesskostenvorschuss aufgebracht werden kann (BGH NJW 1991, 1745, bestätigt durch BGH NJW 2007, 439, vgl. auch BGH NJW 1978, 938; OLG Celle VersR 2006, 101; Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 167, Rdn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht