Rechtsprechung
OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
Anforderungen an die Wahrung der Klageausschlussfrist im Prozesskostenhilfeverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 24.03.2005 - 8 O 331/04
- OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 101
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89
Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der …
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05
Er muss daher nicht nur Verzögerungen vermeiden, sondern auch im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung wirken (BGHZ 98, 295 ff. unter 3. d); BGH VersR 1990, 882 ff. unter I.).Denn wenn schon für die Erhebung der Klage nur eine Frist von etwa zwei Wochen zugebilligt wird, kann für die Begründung der Beschwerde keine längere Frist beansprucht werden (so ausdrücklich BGH VersR 1990, 882 ff. unter I. a. E.;… vgl. auch Prölss/Martin, aaO.).
- BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85
Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05
Er muss daher nicht nur Verzögerungen vermeiden, sondern auch im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung wirken (BGHZ 98, 295 ff. unter 3. d); BGH VersR 1990, 882 ff. unter I.). - BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76
Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05
Der Bundesgerichtshof (BGHZ 70, 235, 240) hat einem Kläger, dessen Armenrechtsgesuch abgelehnt worden war, in Anwendung des Rechtsgedankens von § 234 Abs. 1 ZPO eine mindestens zweiwöchige Frist zur Vorbereitung der Klage zugebilligt.
- BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10
Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung …
bb) Die Oberlandesgerichte Celle (VersR 2006, 101 f.) und Nürnberg (…VersR 2011, 57 Rn. 39) haben auch nach Inkrafttreten dieser Regelung daran festgehalten, dass aus dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung des Verfahrens weiterhin die Verpflichtung folge, die Beschwerde binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen und zu begründen (…ebenso Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 Rn. 64). - OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
PKH-Bewilligungsverfahren: Verkürzung der Beschwerdefrist durch die …
§ 12 Abs. 3 VVG a. F. kann keine Verkürzung der Beschwerdefrist im PKH-Bewilligungsverfahren (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO) zu Lasten der bedürftigen Partei entnommen werden (Abweichung von OLG Nürnberg, Urt. 18.01.2010, 8 U 791/09 und OLG Celle, VersR 2006, 101).Die Begründung der PKH-Beschwerde binnen zwei Wochen und damit inzident auch die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen die PKH versagenden Beschluss, fordert auch unter Geltung neuen Prozessrechts das Oberlandesgericht Celle, auf das sich das Oberlandesgericht Nürnberg beruft (OLG Celle, VersR 2006, 101).
- OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
Deckungsklage gegen Berufungsunfähigkeitszusatzversicherung: Wahrung der …
39 Wenn Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, muss ein Versicherungsnehmer grundsätzlich binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen und diese auch begründen (vgl. BGH VersR 1990, 882 - 883; OLG Celle VersR 2006, 101).Auch dann muss alles geschehen, damit die Klage alsbald zugestellt werden kann (BGH VersR 1989, 689; OLG Celle VersR 2006, 101).
- LG Dortmund, 23.06.2010 - 2 O 512/07
Unfallversicherung, Verjährung, Zustellung, "demnächst", Prozeßkostenhilfe, …
Dies, weil auch die Frage, ob ein Rechtsmittel gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe eingelegt wird, im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraussetzt, ob das Prozessrisiko getragen werden soll und wie der Prozesskostenvorschuss aufgebracht werden kann (BGH NJW 1991, 1745, bestätigt durch BGH NJW 2007, 439, vgl. auch BGH NJW 1978, 938; OLG Celle VersR 2006, 101;… Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 167, Rdn. 10).