Weitere Entscheidung unten: KG, 17.10.2005

Rechtsprechung
   LG Kleve, 23.02.2005 - 2 O 607/03   

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https://dejure.org/2005,21999
LG Kleve, 23.02.2005 - 2 O 607/03 (https://dejure.org/2005,21999)
LG Kleve, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2 O 607/03 (https://dejure.org/2005,21999)
LG Kleve, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2 O 607/03 (https://dejure.org/2005,21999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schleudernder Wagen landet im Garten - Kfz-Versicherung muss Drahtzaun und Pflanzen ersetzen

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Schadensersatz für einen, durch Verkehrsunfall, zerstörten Garten

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 799
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 18.07.2012 - 31 C 211/10

    Grundsätzen des § 249 BGB bei der Ermittlung der Höhe des Schadens hinsichtlich

    Nur wenn die Errichtung eines neuen Zauns im Rahmen der Ersatzbeschaffung kostengünstiger wäre als eine Reparatur des alten Zauns wäre hier im Übrigen die von den Parteien zunächst aufgeworfene Frage überhaupt insofern durch das Gericht zu prüfen gewesen, ob sich der Kläger - entsprechend der Einschätzung des DEKRA-Sachverständigen - dann auch eine Wertverbesserung bzw. einen Abzug "Neu für Alt" hätte gefallen lassen müssen, d. h., ob die Erneuerung des Maschendrahtes und der Zaunpfähle insgesamt dann ggf. eine Besserstellung des Klägers dargestellt hätte (vgl. zu dieser Frage u. a.: LG Bautzen , Urteil vom 09.10.2009, Az.: 1 S 98/08; AG Kamenz , Urteil vom 04.07.2008, Az.: 2 C 271/07; LG Tübingen , Urteil vom 20.11.2008, Az.: 1 S 233/05, u. a. in: BauR 2009, Seiten 663 ff.; LG Kleve , Urteil vom 23.02.2005, Az.: 2 O 607/03, u. a. in: ZMR 2006, Seiten 45 f. = VersR 2006, Seiten 799 f. ) und/oder ob der Kläger sich dann zumindest ersparten Aufwendungen für die Instandhaltung und Sanierung der alten Zaunanlage als Vorteilsausgleich hätte anrechnen lassen müssen ( LG Bautzen , Urteil vom 09.10.2009, Az.: 1 S 98/08; AG Kamenz , Urteil vom 04.07.2008, Az.: 2 C 271/07 ).
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Rechtsprechung
   KG, 17.10.2005 - 12 U 173/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22180
KG, 17.10.2005 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2005,22180)
KG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2005,22180)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2005,22180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 799
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 09.03.2007 - 8 U 49/06

    Verfahrensrecht; Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung: Sachentscheidung des

    Die Ursächlichkeit einer solchen Rechtsverletzung ist auch für ein erstinstanzliches Urteil gemäß § 547 Nr. 6 ZPO unwiderleglich zu vermuten, weil diese Vorschrift im Berufungsrecht anwendbar ist (entgegen Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.10.2005, Az.: 12 U 173/02, OLGR-NL 2006, 185-186; Beschluss vom 10.07.2006, Az.: 12 U 217/05, JURIS).

    Entgegen dem Kammergericht Berlin (vgl. Urteil vom 17.10.2005, Az.: 12 U 173/02, OLGR-NL 2006, 185-186; Beschluss vom 10.07.2006, Az.: 12 U 217/05, JURIS - jeweils ohne Begründung) ist diese Vorschrift auch im Berufungsrecht anwendbar.

  • OLG Köln, 26.01.2010 - 3 U 91/09

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines rückwärts auf die Fahrbahn tretenden

    Auf der anderen Seite scheidet ein Ersatzanspruch für solche Betreuungsleistungen aus, die durch die besondere Nähe und Zuwendung innerhalb der Familie geprägt sind (vgl. hierzu nur KG, KG-Report Berlin 2006, 185 [186] m.w.Nw.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl. 2006, Rnd. 366 m.w.N.).
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