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   OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06   

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https://dejure.org/2007,30445
OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06 (https://dejure.org/2007,30445)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 6 U 191/06 (https://dejure.org/2007,30445)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 6 U 191/06 (https://dejure.org/2007,30445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Brandgefährlicher Saunaaufguss - haftet der Hotelier?

  • wellness-tribune.de (Kurzinformation)

    Saunaaufguss darf nicht in Hände von Gästen geraten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Brandverletzungen nach eigenmächtigem Saunaaufguss durch Hotelgast - Nicht Beachtung von Warnhinweisen sowie Erkennbarkeit der Gefahr durch Saunaaufgusskonzentrat begründete Mitverschulden von 50 %

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1505
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1991 - 18 U 143/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
    Mit ihrer Berufung wendet die Klägerin sich unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10.01.1991 des OLG Düsseldorf in NJW-RR 1992, 534 gegen die Rechtsauffassung des Einzelrichters beim Landgericht.

    Dementsprechend hat das OLG Düsseldorf der Betreiberin einer Sauna auferlegt, ein bei falscher Dosierung auch als Aufgussmischung brennbares Konzentrat unter Verschluss zu halten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.1991, NJW-RR 1992, 534).

    Weiterhin hat sie den jeweiligen Warnhinweis auf den Flaschen, der in beiden Alternativen als Warnung ausgereicht hätte (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 534), nicht beachtet.

  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
    Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte, der durch eine Körperverletzung daran gehindert wird, einen geplanten Urlaub zu genießen, mangels "Kommerzialisierung" des Urlaubs keinen Vermögensschaden erleide, sondern die entgangene Urlaubsfreude nur bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sei (vgl. NJW 1983, 1107).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
    Dem Beklagten ist zwar darin zuzustimmen, dass derartige Sicherungspflichten sich grundsätzlich nur auf solche Gefahren beziehen, die ein sorgfältiger Benutzer bei zweckentsprechender Inanspruchnahme der Einrichtung nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann (BGHZ 108, 273; NJW 1980, 2194).
  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 22/71

    Ersatzfähigkeit der infolge der Beschädigung eines Kfz entgangenen Urlaubsfreude

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits 1973 konstatiert, dass für die infolge der Beschädigung eines Kraftwagens entgangene Urlaubsfreude ein Vermögensschaden nicht zu ersetzen ist (BGHZ 60, 214).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
    Dem Beklagten ist zwar darin zuzustimmen, dass derartige Sicherungspflichten sich grundsätzlich nur auf solche Gefahren beziehen, die ein sorgfältiger Benutzer bei zweckentsprechender Inanspruchnahme der Einrichtung nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann (BGHZ 108, 273; NJW 1980, 2194).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2007 - 6 U 191/06
    Den Sicherungspflichtigen treffen aber weitergehende, von einer Erkennbarkeit unabhängige Pflichten hinsichtlich solcher Gefahrenquellen, die besonders schwere Unfallfolgen auslösen können (OLG Hamm, NZV 2002, 129 (139); MüKo-Mertens, BGB, § 823 Rn 241 für den Umgang mit entzündlichen und explosiven Materialien).
  • OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12

    Saunaunfall mit Todesfolge - Betreiber haftet nicht

    Eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, ist nach allgemeiner Ansicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios mit Saunabereich gegeben (vgl. etwa zur Haftung eines Saunabetreibers: OLG Celle, Urteil vom 17.6.2010, 8 U 25/10; OLG Naumburg, VersR 2008, 1505; OLG Hamm OLGR 1997, 308; OLG Frankfurt VersR 1973, 625).
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