Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.07.2014 - I-15 U 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31142
OLG Köln, 01.07.2014 - I-15 U 31/14 (https://dejure.org/2014,31142)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2014 - I-15 U 31/14 (https://dejure.org/2014,31142)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - I-15 U 31/14 (https://dejure.org/2014,31142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Streitgegenstand ist nur noch der vom LG zugesprochene Aufschlag i.H.v. 20 % für unfallbedingte... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Schadenminderungspflicht; Mittelwert ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    Sekundäre Darlegungslast des Geschädigten bei Geltendmachung eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif wegen Besonderheit des Unfallersatzgeschäfts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatzfahrzeug?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2014 - 15 U 31/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 5.3.2013 - VI ZR 245/11, in: NJW 2013, 1870 ff.- dort RdNr. 15 ff gem. Juris), der sich der Senat anschließt, kommt als einziges Kriterium, das einen pauschalen Aufschlag wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts rechtfertigen könnte, ernsthaft nur die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer Vorfinanzierung der Mietwagenkosten und/oder die Stellung einer Kaution durch den Geschädigten mittels Einsatzes einer Kreditkarte oder auf andere Weise (z.B. durch Vorauszahlung) in Betracht.

    Die in höchstrichterlicher Rechtsprechung verneinte Anforderung (vgl. BGH, NJW 2013, 1870 - RdNr. 19 gem. Juris; BGH, Vers.2010, 495 - RdNr. 8 gem. Juris), dass der Geschädigte "von sich aus" zu seiner finanziellen Situation vorzutragen gehalten sei, wird hierdurch nicht begründet.

    Die Erforderlichkeit eines gegenüber dem Normalmietpreis erhöhten "Unfallersatztarifs" kann sich zwar daraus ergeben, dass es dem Geschädigten aufgrund einer besonderen Eilbedürftigkeit in der konkreten Anmietsituation nicht zuzumuten war, sich vor Anmietung nach günstigeren Tarifen zu erkundigen (vgl. BGH, NJW 2013, 1870 - RdNr. 22 gem. Juris - m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Dabei kann als Kriterium, das einen pauschalen Aufschlag wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts rechtfertigen könnte, ernsthaft nur die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer Vorfinanzierung der Mietwagenkosten und/oder die Stellung einer Kaution durch den Geschädigten mittels Einsatzes einer Kreditkarte oder auf andere Weise in Erwägung gezogen werden (OLG Köln, VersR 2014, S. 1268 [OLG Köln 01.07.2014 - 15 U 31/14] ).
  • OLG Dresden, 12.06.2020 - 4 U 2796/19
    Ein solcher pauschaler Aufschlag kann wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäftes gerechtfertigt sein, wenn für den Geschädigten die Vorfinanzierung der Mietwagenkosten und/oder die Stellung einer Kaution gegebenenfalls durch Kreditkarte oder auf andere Weise nicht möglich oder nicht zumutbar ist (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 01.07.2014 - 15 U 31/14 - juris; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11 - juris).

    Die allgemeine Behauptung der Beklagten genügt daher, um die sekundäre Darlegungslast der Klägerin hinsichtlich solcher Umstände auszulösen, die den Geschädigten in den betroffenen Schadensfällen die Vorfinanzierung der Mietwagenkosten unmöglich machen oder nicht zumutbar erscheinen ließ (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.07.2014 - 15 U 31/14 - juris).

  • AG Köln, 17.12.2015 - 271 C 227/15

    Erstattung von Mietwagenkosten aus Verkehrsunfällen als Schadensersatz für die

    Hierzu hätte es konkreten Vortrags dazu bedurft, dass die Klägerin über unterschiedliche Preise für den Fall einer Vorfinanzierung und/oder Stellung einer Kaution einerseits oder den Verzicht hierauf andererseits informiert wurden, zu einer Vorfinanzierung und/oder Kautionsstellung indes nicht in der Lage oder nicht bereit gewesen sei, sowie einer Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe, weil allein die Klägerin hierzu aus eigener Kenntnis entsprechende Angaben machen können und müssen (§ 138 ZPO), während sich die entsprechenden Vorgänge außerhalb des Wahrnehmungsbereichs der Beklagten ereignet haben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01. Juli 2014 - I-15 U 31/14, 15 U 31/14 -, juris).

    Denn es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der geschädigte Mieter eines Unfallersatzwagens dieses nicht nach Ablauf einer bestimmten Zeitperiode zurückgeben und - bei weiterem Bedarf - gegen ein anderes eintauschen können soll (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01. Juli 2014 - I-15 U 31/14, 15 U 31/14 -, juris).

    Ohne das Hinzutreten weiterer, hier indessen nicht ersichtlicher Umstände, die ausnahmsweise auch nach Ablauf dieses Zeitraums eine besondere Eilbedürftigkeit begründen, lässt sich daher auch unter dem Aspekt einer unfallbedingten Eil- oder Notsituation ein Zuschlag auf die Normalmietpreise nicht als berechtigt erachten (OLG Köln, Urteil vom 01. Juli 2014 - I-15 U 31/14, 15 U 31/14 -, juris).

  • OLG Köln, 14.07.2016 - 15 U 27/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat, Urt. v. 01.07.2014 - 15 U 31/15, VersR 2014, 1268, juris Tz. 8), kommt als einziges Kriterium, das einen solchen pauschalen Aufschlag rechtfertigen kann, ernsthaft nur die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer Vorfinanzierung der Mietwagenkosten und/oder die Stellung einer Kaution durch den Geschädigten mittels Einsatzes einer Kreditkarte oder auf andere Weise (z.B. durch Vorauszahlung) in Betracht.
  • LG Wuppertal, 26.11.2020 - 9 S 95/20
    Es handelt sich hierbei um einen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten nach § 254 BGB betreffenden Umstand, wobei der Klägerin eine sekundäre Darlegungslast obliegt, aufgrund der sie vortragen muss, dass und weshalb die Geschädigte nicht in der Lage oder aus beachtlichen Gründen nicht bereit war, in Vorleistung zu treten oder eine Kaution zu stellen (OLG Köln, Urteil vom 01. Juli 2014 - I-15 U 31/14 -, Rn. 8, juris; BGH, Urt. v. 5.3.2013 - VI ZR 245/11 (OLG Stuttgart), NJW 2013, 1870 Rn. 18, beck-online; OLG Dresden Endurteil v. 12.6.2020 - 4 U 2796/19, BeckRS 2020, 13212 Rn. 23, beck-online).

    Hierzu gehört auch konkreter Vortrag dazu, dass die Geschädigte über unterschiedliche Preise für den Fall einer Vorfinanzierung und/oder Stellung einer Kaution einerseits oder den Verzicht hierauf andererseits informiert wurde, zu einer Vorfinanzierung und/oder Kautionsstellung indes nicht in der Lage oder nicht bereit gewesen sei, sowie einer Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01. Juli 2014 - I-15 U 31/14 -, Rn. 8, juris).

  • AG Siegburg, 08.07.2020 - 115 C 16/20
    Bereits diese Umstände rechtfertigen nach der Rechtsprechung des BGH und des OLG Köln die Zubilligung eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif (vgl. etwa BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11; OLG Köln, Urteil vom 16.06.2015 - 15 U 220/14; Urteil vom 01.07.2014 - 15 U 31/14, jeweils m.w.N.).

    Da die Beklagte dem klägerischen Vortrag diesbezüglich nicht entgegen getreten ist, trifft die Klägerin auch keine sekundäre Darlegungslast, aufgrund derer sie vortragen müsste, dass und ggf. weshalb die Geschädigten nicht in der Lage oder aus beachtlichen Gründen nicht bereit waren, mit den Mietwagenkosten in Vorleistung zu treten und/oder eine Kaution zu stellen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.07.2014 - 15 U 31/14 - juris Rn. 8).

  • OLG Köln, 07.12.2017 - 15 U 145/16
    Auf die hiernach ersatzfähigen Mietwagenkosten ist vorliegend allerdings ausnahmsweise ein Aufschlag jedenfalls in Höhe 743, 87 EUR gerechtfertigt, Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11 - NJW 2013, 1870 ff.), der sich der Senat bereits in der Vergangenheit angeschlossen hat (Senatsurteile vom 01.07.2014 -15 U 31/14 -, VersR 2014, 1268 f., und vom 21.07.2016 - 15 U 9/16 -)}, kommt ein solcher pauschaler Aufschlag auf den sogenannten Normaltarif wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts in Betracht, wenn dem Geschädigten eine Vorfinanzierung der Mietwagenkosten oder die Stellung einer Kaution mittels Einsatzes einer Kreditkarte oder auf andere Weise nicht möglich oder unzumutbar ist.
  • LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
    Die dargelegte Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit einer Vorfinanzierung der Mietwagenkosten und/oder die Stellung einer Kaution durch den Geschädigten mittels Einsatzes einer Kreditkarte oder auf andere Weise (z.B. durch Vorauszahlung), rechtfertigt wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif, hier in Höhe von 20 % (OLG Köln, Urteil vom 01.07.2014 - 15 U 31/14 m.w.N.).
  • AG Köln, 18.05.2021 - 267 C 216/20
    Hinsichtlich eines pauschalen Aufschlags wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts gilt (OLG Köln, Urteil vom 01.07.2014 - 15 U 31/14, BeckRS 2014, 19228, beck-online):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht