Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,43225
BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17 (https://dejure.org/2018,43225)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2018 - VI ZR 213/17 (https://dejure.org/2018,43225)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - VI ZR 213/17 (https://dejure.org/2018,43225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,43225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • JurPC

    Umgang mit bei Gericht eingereichten Anlagen

  • Wolters Kluwer

    Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug genommenen Anlage

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG, § 544 ZPO
    Richter muss konkret in Bezug genommene Anlage berücksichtigen

  • rewis.io

    Anforderungen an die Substantiierung des Klageanspruchs: Konkrete Bezugnahme auf die Darstellung in einer Anlage; Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung der Anlage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Gehörsverstoß durch Nichtberücksichtigung einer Anlage zur Klageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 7 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug genommenen Anlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkrete Bezugnahme auf Darstellung in Anlage ist zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die konkret in Bezug genommene Anlage - und ihre Nichtberücksichtigung durch das Gericht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zivilprozess: Ausreichende Substantiierung des Klageanspruchs

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 103 GG, § 544 ZPO
    Richter muss konkret in Bezug genommene Anlage berücksichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkrete Bezugnahme auf Darstellung in Anlage zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bezugnahme auf Anlagen zur Substantiierung des Klageanspruchs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie stark muss der Richter die Anlagen einbeziehen, wenn er entscheidet?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 103 GG, § 544 ZPO
    Richter muss konkret in Bezug genommene Anlage berücksichtigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Substanziierung durch Bezugnahme auf Anlagen? (IBR 2019, 109)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zulässige Bezugnahme auf Darstellung in einseitiger Anlage - Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 02.10.2018" von Dr. Frank Skamel, original erschienen in: NJW 2019, 1082 - 1084.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1082
  • MDR 2019, 182
  • MDR 2019, 468
  • FamRZ 2019, 374
  • VersR 2019, 377
  • AnwBl 2019, 170
  • AnwBl Online 2019, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    Nimmt der Kläger zur Substantiierung seines Anspruchs allerdings auf eine aus sich heraus verständliche (und im Streitfall nicht einmal eine Seite umfassende) Darstellung in den Anlagen konkret Bezug und verlangt die Berücksichtigung der in Bezug genommenen Anlage vom Tatrichter keine unzumutbare Sucharbeit, so liegt eine solche Fallgestaltung nicht vor (Fortführung BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639, 640).

    Zwar trifft es zu, dass Gerichte nicht verpflichtet sind, umfangreiche ungeordnete Anlagenkonvolute von sich aus durchzuarbeiten, um so die erhobenen Ansprüche zu konkretisieren (BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639, 640).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    Auch kann erforderlicher Sachvortrag nicht durch die bloße Vorlage von Anlagen ersetzt werden (Senatsurteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 Rn. 23).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht auf der Grundlage der in Anlage K09 enthaltenen Aufstellung - ggf. nach im Rahmen von § 139 Abs. 1 ZPO gebotener konkreter Ergänzungsfragen - zum Ergebnis gelangt wäre, bei dem von der Klägerin geführten Haushalt handle es sich um einen normalen Haushaltstyp ohne Anhalt für Besonderheiten, sich infolgedessen im Rahmen seines Schätzungsermessens für den Umfang der vor dem Unfall angefallenen Haushaltstätigkeit - wie zulässig (vgl. nur Senatsurteile vom 22. Mai 2012 - VI ZR 157/11, NJW 2012, 2024 Rn. 21 und vom 3. Februar 2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 Rn. 5) - auf ein anerkanntes Tabellenwerk gestützt hätte und damit letztlich zum Ergebnis gelangt wäre, dass der Haushaltsführungsschaden noch nicht vollständig ausgeglichen ist.
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht auf der Grundlage der in Anlage K09 enthaltenen Aufstellung - ggf. nach im Rahmen von § 139 Abs. 1 ZPO gebotener konkreter Ergänzungsfragen - zum Ergebnis gelangt wäre, bei dem von der Klägerin geführten Haushalt handle es sich um einen normalen Haushaltstyp ohne Anhalt für Besonderheiten, sich infolgedessen im Rahmen seines Schätzungsermessens für den Umfang der vor dem Unfall angefallenen Haushaltstätigkeit - wie zulässig (vgl. nur Senatsurteile vom 22. Mai 2012 - VI ZR 157/11, NJW 2012, 2024 Rn. 21 und vom 3. Februar 2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 Rn. 5) - auf ein anerkanntes Tabellenwerk gestützt hätte und damit letztlich zum Ergebnis gelangt wäre, dass der Haushaltsführungsschaden noch nicht vollständig ausgeglichen ist.
  • BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    Im Übrigen wird auch weiterhin zu beachten sein, dass der Haushaltsführungsschaden, soweit die Haushaltstätigkeit der Klägerin der Befriedigung der eigenen Bedürfnisse gedient hat, den vermehrten Bedürfnissen zuzuordnen ist (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95, NJW 1997, 256 f.).
  • BGH, 06.02.2014 - VII ZR 160/12

    Gewährleistung im Werkvertrag: Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    Lässt ein Gericht den Vortrag einer Partei unberücksichtigt, ohne dass dies im Prozessrecht eine Stütze findet, verletzt es damit deren Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - VII ZR 160/12, NJW-RR 2014, 456 Rn. 12, mwN).
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    a) Sollte dem Vortrag der Klägerin bislang nicht zu entnehmen sein, wie sich der mit Klageantrag Ziffer 1 für Schäden unterschiedlicher Art verlangte Gesamtbetrag von noch 90.532,65 EUR auf die einzelnen Schadensarten verteilt, so wäre die Klage insoweit mangels ausreichender Bestimmtheit des Klagegrundes bereits unzulässig (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, VersR 1984, 782, 783).
  • BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung darf nicht vor Fristablauf zurückgewiesen werden!

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags einer Partei haben (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, MDR 2018, 883 Rn. 6).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 444/14

    Schadensersatzbegehren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren;

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17
    Auch wenn sich der dargestellte Gehörsverstoß unmittelbar nur auf den vom Berufungsgericht als Haushaltsführungsschaden behandelten Teilbetrag bezieht, sieht sich der erkennende Senat im Rahmen des ihm insoweit zukommenden Ermessens (vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. April 2016 - VI ZR 444/14, juris Rn. 30) veranlasst, den angegriffenen Beschluss, soweit angefochten, insgesamt aufzuheben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Zulässig ist hingegen die Bezugnahme auf aus sich heraus verständliche Anlagen, die eine solche Sucharbeit nicht erfordern (BGH 2. Oktober 2018 - VI ZR 213/17 - Rn. 8).
  • BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 117/21

    Umlagefähigkeit von Kosten für Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Überprüfung der

    Erforderlicher Sachvortrag kann durch die bloße Vorlage von Anlagen nicht ersetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, juris Rn. 14; vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 213/17, NJW 2019, 1082 Rn. 8; jeweils mwN); diesbezüglich gehaltenen Sachvortrag der Kläger zeigt die Revision jedoch nicht auf.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Wollte man in einem solchen Fall den Prozessbevollmächtigten verpflichtet halten, die Aufstellung abzuschreiben, stellte dies eine durch nichts zu rechtfertigende Förmelei dar (vgl. BGH 2. Oktober 2018 - VI ZR 213/17 - Rn. 8, BeckRS 2018, 33393) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht