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   VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 12/19   

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https://dejure.org/2020,18183
VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 12/19 (https://dejure.org/2020,18183)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2020 - VfGBbg 12/19 (https://dejure.org/2020,18183)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - VfGBbg 12/19 (https://dejure.org/2020,18183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Alt 1 Verf BB, § 142 Abs 1 FGO, § 115 Abs 3 S 1 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO, § 117 Abs 4 ZPO, § 2 Abs 2 PKHFV, § 19 SGB 2

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 1; FGO, § 142 Abs. 1; ZPO, § 115 Abs. 3 Satz 1; ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 117 Abs. 4; PKHFV, § 2 Abs. 2; SGB II, § 19
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Gleichheit; Subsidiarität; Erklärungsvordruck; ALG II; Immobilie; Verkehrswert; Wertangabe; Vollständigkeit; Zumutbarkeit; Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 12/19
    Das Gebot der Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes enthebt Unbemittelte nicht der Obliegenheit, den Prozesskostenhilfeantrag für eine noch zu erhebende Klage innerhalb der Klagefrist gemäß § 117 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) mit dem vollständig ausgefüllten Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, Juris, Rn. 16).

    Ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel darf nicht durch überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv gemacht werden und für den Beschwerdeführer leerlaufen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 - und vom 21. Oktober 2015 - 1 BvR 912/15 -, Juris).

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 12/19
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet, dass der Beschwerdeführer alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnäheren Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 27/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 84/19

    Asyl; Pakistan; Behinderung; Trisomie 21; Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge;

    Dieser Grundsatz gebietet, dass ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnäheren Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (st. Rspr., jüngst Beschluss vom 19. Juni 2020 - VfGBbg 12/19 -, Rn. 7, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 84/20

    Akteneinsicht; Pflichtverteidiger; Verteidiger; Strafverfahren; Unzureichende

    Ein Beschwerdeführer hat nach diesem Grundsatz vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., Beschluss vom 19. Juni 2020 ‌- VfGBbg 12/19 -,‌ Rn. 7, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
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