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   OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93   

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https://dejure.org/1994,4896
OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93 (https://dejure.org/1994,4896)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1994 - 3 Wx 536/93 (https://dejure.org/1994,4896)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 3 Wx 536/93 (https://dejure.org/1994,4896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter Anfechtungsfrist/Keine Anfechtungsfrist bei Nichtigkeitsfeststellungsklage; §§ 23 Abs. 4, 24 WEG; 22 Abs. 2 FGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 23 Abs. 4, § 24, § 25

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 464
  • WE 1995, 123
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90

    Entscheidung in der Sache durch das Langericht bei Beschränkung des Antrags auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder - wie hier - nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
    Nichtig ist ein Eigentümerbeschluß dann, wenn er gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt oder zwingende Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes verletzt (vgl. BGH, NJW 1994, 1866).

    Eine solche Neuverteilung verstößt jedoch nicht gegen ein gesetzliches Verbot, weil die Vorschrift des § 16 Abs. 2 WEG abdingbar ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1866).

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91

    Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder - wie hier - nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
    Soweit dem Schriftsatz der Ag. vom 27.09.1993 zu entnehmen ist, daß zwei Eigentümer zu der Versammlung nicht geladen waren, ist auch dies kein Nichtigkeitsgrund (vgl. BayObLGZ 1980, 29 (35)).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Antragstellerin nicht damit zu rechnen brauchte, daß auf der Eigentümerversammlung Beschlüsse gefaßt werden, die ihre Belange oder Interessen beeinträchtigen (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1989, 656f.).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
    Ob der Beschlußgegenstand einer Mehrheitsentscheidung zugänglich war, ist unerheblich, weil der Beschluß infolge unterbliebener Anfechtung für alle Miteigentümer verbindlich geworden ist (vgl. BGH, NJW 1994, 3230).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07

    Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

    Zutreffend ist zwar, dass nach § 24 Abs. 1 WEG dem Wohnungseigentumsverwalter die Aufgabe obliegt, alle Wohnungseigentümer einzuladen, und ein Einberufungsmangel - etwa durch die versehentliche Nichtberücksichtigung eines soeben im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentumserwerbers - zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung führen kann (BGH NJW 1999, 3713; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 464, 465).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00

    Wert der Beschwer bei Lichtentzug durch Nadelbäume

    Bei diesem Ansatz würde der - im Zweifel großzügig zugunsten des Beschwerdeführers zu schätzende (vgl. KG WE 1995, 123; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 45 Rdz. 31) Wert der Beeinträchtigung und damit der Beschwerdegegenstand 1.500,DM ( § 45 Abs. 1 WEG ) bei weitem übersteigen.
  • BGH, 08.03.2012 - V ZB 215/11

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Berufungsbeschwer des

    bb) Aus den von der Rechtsbeschwerde zitierten Urteilen (BayObLG ZWE 2000, 344; OLG Düsseldorf, WuM 2000, 567; KG WE 1995, 123), aus denen sich ergeben soll, dass andere Gerichte in vergleichbaren Fällen zu einer höheren Beschwer gelangt seien, folgt ebenfalls kein Zulassungsgrund; denn sie betreffen den Fall, dass die beschlossene bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Änderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage führt.
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Eine solche Zweckbestimmung ist aber nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass jede Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. Senat, NJW-RR 1988, 141; FGPrax 1997, 180; BayObLG NJW-RR 1988, 140,141; 1991, 141; 1995, 464; ZWE 2001, 160, 161; KG NJW-RR 1995, 333, 334).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des von

    Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschluss vom 18.02.2002 ­20 W 272/01-); so ist beispielsweise auch bei einer bloß optischen Beeinträchtigung eines Beschwerdeführers eine Großzügige Schätzung vorzunehmen (KG WE 1995, 123).
  • OLG Schleswig, 27.08.2009 - 5 U 49/08

    Mängelansprüche am GE: Aktivlegitimation und Verjährung

    Die Nichtigkeit einer Einzelstimme führt jedoch nicht ohne Weiteres zur Nichtigkeit des Beschlusses, sondern macht diesen im Falle dadurch begründeter Beschlussunfähigkeit oder fehlender Stimmenmehrheit lediglich anfechtbar (Bärmann-Merle, WEG, 10. Aufl., § 23 Rz. 120, 177; Bärmann/Pick, WEG, 17. Aufl., § 23 Rz. 20; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 464).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert und Beschwer bei Streit über die

    Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschluss vom 18.02.2002­20 W 272/01-); so ist beispielsweise auch bei einer bloß optischen Beeinträchtigung eines Beschwerdeführers eine großzügige Schätzung vorzunehmen (KG WE 1995, 123).
  • KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01

    Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat

    Sie konnten mangels entgegenstehenden Vortrags der Beteiligten, der auch nicht weiter aufklärungsbedürftig war, davon ausgehen, die Fristversäumung des Antragstellers sei verspätet, weil der Antragsteller, der an der Eigentümerversammlung nicht teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muss, welche Beschlüsse gefasst wurden, wozu ihm § 24 Abs. 6 WEG eine rechtliche Handhabe bietet (KG ZMR 1997, 254, 256; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405; OLG Hamm ZMR 1999, 199, 200; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 220, 221 = NJW-RR 1995, 464; BayObLG …
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 5414/95

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Teilung von Wohneigentumseinheiten

    Das verspätete Zugehen der Versammlungsniederschrift vermag regelmäßig die Versäumung der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht zu entschuldigen (BayObLG a.a.O.; NJW-RR 1991, 976; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 464).
  • AG Hamburg-Altona, 15.05.2013 - 303b C 1/13

    Ersetzen der WEG-Zuständigkeit durch Gericht?

    Eine wirksame Vorbefassung der Wohnungseigentümer liegt nicht vor, weil der zu TOP 10 als gefasst protokollierten Beschluss gemäß § 23 Abs. 4 WEG wegen Verstoßes gegen die Teilungserklärung nichtig ist (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 464).
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