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   BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88   

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https://dejure.org/1990,2347
BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88 (https://dejure.org/1990,2347)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1990 - I ZR 149/88 (https://dejure.org/1990,2347)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1990 - I ZR 149/88 (https://dejure.org/1990,2347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Transportunternehmer - Dauer-Transportauftrag - Ersatz von Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276, § 812 Abs. 1 Satz 2 (Alt. 2)
    Aufwendungsersatzanspruch des Auftragnehmers bei Kündigung eines Dauer-Transportauftrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2543
  • MDR 1990, 792
  • WM 1990, 1583
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß derjenige, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann, als Mindestschaden seine Aufwendungen berechnen kann, die er zur Erlangung der Gegenleistung getätigt hat (BGHZ 71, 234, 238; BGH, Urt. v. 21.12.1984 - V ZR 206/83, NJW 1985, 2697, 2698 und v. 22.10.1987 - IX ZR 175/86, NJW 1988, 563, 564).

    Gegenüber dieser "Rentabilitätsvermutung" bleibt jedoch dem Schuldner die Möglichkeit nachzuweisen, daß sich der Vertrag für den Gläubiger auch bei ordnungsgemäßer Durchführung als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGHZ 71, 234, 238 f.).

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88
    Treffen die Behauptungen der Klägerin zu, war die Eingehung der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung und die Zahlung des Kaufpreises in Höhe des den Marktwert der Lastzüge übersteigenden Betrages eine Leistung der Klägerin an die Beklagte, durch die diese auf Kosten der Klägerin bereichert wurde (vgl. dazu BGHZ 105, 365, 369).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen auch dann gegeben sein kann, wenn ein Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung des Verhandlungspartners zustande gekommen ist (BGH, Urt. v. 11.5.1979 - V ZR 75/78, NJW 1979, 1983).
  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 83/88

    Pflichten des Veräußerers einer in Wohnungseigentum umgewandelten Altbauwohnung

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88
    Der Umstand, daß die Klägerin als Ausgleich des Vertrauensschadens nicht die Rückgängigmachung des Subunternehmervertrages fordert, sondern von dessen Wirksamkeit ausgeht, steht ihrer Forderung auf Ersatz der behaupteten Mehraufwendungen für die beiden Lastzüge nicht entgegen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 8.12.1988 VII ZR 83/88, NJW 1989, 1793, 1794 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß derjenige, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann, als Mindestschaden seine Aufwendungen berechnen kann, die er zur Erlangung der Gegenleistung getätigt hat (BGHZ 71, 234, 238; BGH, Urt. v. 21.12.1984 - V ZR 206/83, NJW 1985, 2697, 2698 und v. 22.10.1987 - IX ZR 175/86, NJW 1988, 563, 564).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 277/87

    Aufklärungs- und Warnpflichten einer Bank bei Wissensvorsprung über Risiken eines

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auch dann gegeben sein kann, wenn der Inhaber der Beklagten nur fahrlässig falsche Angaben über die erzielten und erzielbaren Umsätze gemacht haben sollte (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1989 - III ZR 277/87, NJW 1989, 2881, 2882 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 206/83

    Notarkosten nach Rücktritt - §§ 440, 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl.

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß derjenige, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann, als Mindestschaden seine Aufwendungen berechnen kann, die er zur Erlangung der Gegenleistung getätigt hat (BGHZ 71, 234, 238; BGH, Urt. v. 21.12.1984 - V ZR 206/83, NJW 1985, 2697, 2698 und v. 22.10.1987 - IX ZR 175/86, NJW 1988, 563, 564).
  • RG, 19.02.1930 - I 248/29

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des

    Auszug aus BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88
    Die Erstreckung der Ersatzpflicht auf diese Aufwendungen wird mit der Erwägung begründet, daß der Gläubiger sie durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung wieder eingebracht haben würde (RGZ 127, 245, 248).
  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

    Gegenüber dieser "Rentabilitätsvermutung," bleibt jedoch dem Schädiger die Möglichkeit nachzuweisen, daß sich auch bei ordnungsgemäßem Verhalten seinerseits der Vertrag als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGHZ 71, 234, 338f; BGH in NJW 1985, 2697, 2698; NJW 1990, 2543, 2544).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1992 - 10 U 142/91

    Unwirksame formularmäßige Freizeichnung des Vermieters von Gewähr für

    Sie geht dahin, daß der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte, wobei allerdings dem Schuldner der Nachweis des Gegenteils offen steht (vgl. BGHZ 99, 182, 197; 71, 234, 238; 57, 78, 80 sowie BGH NJW 1990, 2543, 2544).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 15 U 199/05

    Wirksamkeit fristloser Kündigungen hinsichtlich eines Beschäftigungsverhältnisses

    Zwar setzt eine konkludente Zustimmung in der Regel voraus, dass der Zustimmungsberechtigte von der Zustimmungsbedürftigkeit wusste oder mit ihr rechnete (BGH WM 1990, 1583; BGH NJW 1988, 1200); ausnahmsweise kann aber auch bei Fehlen eines solchen Erklärungsbewusstseins eine wirksame Zustimmung vorliegen (Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., Rdn. 3 zu § 182 BGB).
  • OLG München, 19.05.1995 - 21 U 4948/94
    Er hat bewiesen, daß sich der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Durchführung als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGH NJW 1990, 2543, 2544).
  • BGH, 21.02.1997 - V ZR 260/95

    Formzwang eines den Kaufpreis nachträglich herabsetzenden Grundstückskaufvertrags

    Daß sich der Verkauf für die Beklagte auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung durch den Kläger als Verlustgeschäft erwiesen hätte (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 15. März 1990, I ZR 149/88, BGHR BGB § 326 Abs. 1 Satz 2, Nichterfüllungsschaden 3), macht die Revision nicht geltend.
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