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   OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91   

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https://dejure.org/1992,4876
OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91 (https://dejure.org/1992,4876)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.1992 - 11 U 196/91 (https://dejure.org/1992,4876)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 11 U 196/91 (https://dejure.org/1992,4876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von Zinsen auf ein vereinbartes Disagio ; Verbot der Erhebung von Zinseszinsen; Im voraus vereinbarter Zinseszins als für den Schuldner schwer zu kalkulierendes Risiko; Einordnung eines Disagio als laufzeitabhängiges Entgelt für die ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzinsung des Disagios zulässig ? (IBR 1992, 297)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 682
  • VersR 1992, 881
  • WM 1992, 603
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91
    Diese Auffassung hat der BGH in seinem Urteil vom 29.05.1990 (BGHZ 111, 289 = NJW 1990, 2250 = BB 1990, 1441) bestätigt und dahingehend verstärkt, daß das Disagio, das in der Bankpraxis nur noch als Rechenfaktor für die Zinsbemessung während des Zinsfestschreibungszeitraums dient, in keinem Fall bei der Vertragsauslegung unberücksichtigt bleiben darf, sondern im Zweifel dazu führen muß, daß das Disagio als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins anzusehen ist, und daher bei der vorzeitigen Vertragsbeendigung vom Darlehensnehmer gemäß § 812 BGB anteilig zurückverlangt werden kann.
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 219/87

    Einbeziehung des Disagio in die Berechnung des effektiven Jahreszinses

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91
    Er ist aber für den im Urteil vom 01.06.1989 (WM 1989, 1011) zu entscheidenden Fall nach den Besonderheiten der konkreten Vertragsgestaltung davon ausgegangen, daß das Disagio ein laufzeitabhängiger Teil des Entgeltes für die Überlassung der Nutzung des Kapitals sei und nicht zu den laufzeitunabhängigen Nebenkosten für die Darlehensbeschaffung und -bearbeitung gehören sollte.
  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80

    Disagio bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91
    Der BGH hatte in seinem Urteil vom 02.07.1981 (BGHZ 81, 124 = WM 1981, 839 = NJW 1981, 2180) die Ansicht vertreten, ein Disagio - die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungskurs eines Darlehens - lasse sich nicht generell den Darlehensnebenkosten unter den Zinsen zuordnen.
  • BGH, 09.11.1999 - XI ZR 311/98

    Disagio und Verzinsung

    Ein anderer Teil der Rechtsprechung und Literatur ist demgegenüber der Auffassung, die Einbeziehung des Disagiobetrages in die Zinsberechnung verstoße nicht gegen § 248 Abs. 1 BGB (OLG Köln WM 1992, 603 f. = WuB I E 4-4.92 mit kritischer Anmerkung Nasse; Staudinger/Karsten Schmidt, BGB 13. Bearb. § 248 Rdn. 11; Erman/Westermann, BGB 9. Aufl. § 248 Rdn. 2).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03

    Rückabwicklungsverlangen für einen Bankkreditvertrag zum finanzierten

    Darüber hinaus wäre diese, den Anlagevermittlern anzulastende Fehlinformation der Beklagten wegen der sogenannten "Trennungstheorie" gar nicht zuzurechnen, weil die Vermittler insoweit nicht als ihre Erfüllungsgehilfen aufgetreten sind (BGH WM 1992, 603; Hanau in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Auflage, § 278, Rn 17 f.; v. Heymann NJW 1999, 1577, 1584; Streit ZIP 1999, 477, 478 f.; Stüsser NJW 1999, 1586, 1587; Früh ZIP 1999, 701, 704; Bruchner WM 1999, 825, 834).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 7 W 40/06

    Einstweilige Verfügung: Ausschluss des Einwandes fehlender Veranlassung zur

    Dies ist offensichtlich, wenn der Verfügungsgrund gesetzlich vermutet wird, wie etwa bei den §§ 885 Abs. 1 Satz 2, 899 Abs. 2 Satz 1 BGB und in den Fällen, in denen die Gefährdung des Anspruchs nicht auf einem Verhalten des Antragsgegners beruht (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1955, 1192; OLG Köln, NJW-RR 1988, 1341; OLG Frankfurt, OLGR 1992, 140; Stein/Jonas/Bork, aaO m.w.N.; Lemke, DRiZ 1982, 339, 340; Liesegang, aaO, 98; Nikisch, NJW 1955, 1192, 1193).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 9 U 88/04

    Finanzierter Immobilienkauf: Ausdrückliche Genehmigung eines schwebend

    Dies ergibt sich aus der sogenannten "Trennungstheorie" (BGH WM 1992, 603; Hanau in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Auflage, § 278, Rn 17 f.; v. Heymann NJW 1999, 1577, 1584; Streit ZIP 1999, 477, 478 f.; Stüsser NJW 1999, 1586, 1587; Früh ZIP 1999, 701, 704; Bruchner WM 1999, 825, 834).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2001 - 9 U 117/00

    Prospekthaftung - Verweigerung der Darlehensrückzahlung gegenüber finanzierender

    Zwar wurde Herr C. auch als Verhandlungsgehilfe der Bank tätig, als er den Klägern eine Finanzierung durch diese anbot, zurechnen lassen muss sich die Beklagte dessen Verhalten aber nur, soweit es den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (BGH WM 1992, 603; Hanau in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 278, Rdnr. 17 f.; v. Heymann, NJW 1999, 1577, 1584; Streit, ZIP 1999, 477, 478 f.; Stüsser, NJW 1999, 1586, 1587; Früh, ZIP 1999, 701, 704; Bruchner, WM 1999, 825, 834).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 38/01

    Tatbestandsberichtigung - Fristversäumnis - keine Wiedereinsetzung

    Zwar wurde Herr We. auch als Verhandlungsgehilfe der Bank tätig, als er den Beklagten eine Finanzierung durch diese anbot, zurechnen lassen muss sich die Klägerin dessen Verhalten aber nur, soweit es den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (BGH WM 1992, 603; Hanau in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 278, Rdnr. 17 f.; v. Heymann, NJW 1999, 1577, 1584; Streit, ZIP 1999, 477, 478 f.; Stüsser, NJW 1999, 1586, 1587; Früh, ZIP 1999, 701, 704; Bruchner, WM 1999, 825, 834).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2004 - 9 U 64/03

    Finanzierte Kapitalanlage: Widerruf eines Darlehensvertrages nach HWiG bei

    Etwaige unzutreffende Erklärungen des Vermittlers G über die Risiken der Anlage oder Steuervorteile müsste sich die Klägerin nach § 278 BGB überdies nur insoweit zurechnen lassen, als Herr G als ihr Erfüllungsgehilfe in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist, d.h. nur in Bezug auf das Darlehensgeschäft ("Trennungstheorie" - BGH WM 1992, 603; Hanau in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Auflage, § 278, Rn 17 f.; v. Heymann NJW 1999, 1577, 1584; Streit ZIP 1999, 477, 478 f.; Stüsser NJW 1999, 1586, 1587; Früh ZIP 1999, 701, 704; Bruchner WM 1999, 825, 834).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2001 - 9 U 6/01

    Verbraucherkredit - vorbehaltlose Rückzahlung - Schadensersatz wegen

    Zwar wurde Herr W auch als Verhandlungsgehilfe der Bank tätig, als er der Klägerin eine Finanzierung durch diese anbot, zurechnen lassen muss sich die Beklagte dessen Verhalten aber nur, soweit es den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (BGH WM 1992, 603; Hanau in Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 278, Rdnr. 17 f.; v. Heymann, NJW 1999, 1577, 1584; Streit, ZIP 1999, 477, 478 f.; Stüsser, NJW 1999, 1586, 1587; Früh, ZIP 1999, 701, 704; Bruchner, WM 1999, 825, 834).
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