Rechtsprechung
   LG München I, 28.10.1997 - 30 O 11093/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14350
LG München I, 28.10.1997 - 30 O 11093/97 (https://dejure.org/1997,14350)
LG München I, Entscheidung vom 28.10.1997 - 30 O 11093/97 (https://dejure.org/1997,14350)
LG München I, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 30 O 11093/97 (https://dejure.org/1997,14350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 675
    Sorgfaltspflichten einer Bank aus einem Vermögensverwaltungsvertrag

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 1999, 179
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 18.10.2006 - 13 U 216/05

    Schadensfeststellung bei Verstoß gegen Anlagerichtlinien

    a) Diese Ergebnis folgt allerdings entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung nicht bereits daraus, dass bei einer Vermögensverwaltung grundsätzlich eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist, in deren Rahmen - abgesehen von einem Verstoß gegen einzelne Weisungen - ein Schaden nur dann vorliegt, wenn die Vermögensverwaltung insgesamt zu einem negativen Ergebnis geführt hat (so auch LG Stuttgart, WM 1997, 163, 164; Eichhorn, Anmerkung zu LG München I, Urt. v. 28.10.1997 - 30 O 11093/97 [WM 1999, 179 f.], in: WuB I G 9. - 1.99).

    Denn dies würde letztlich dazu führen, dass der Vermögensverwalter, dem es gelungen ist, zunächst einen Gewinn zu erwirtschaften, anschließend nahezu nach Belieben mit dem überantworteten Vermögen verfahren könnte, solange die Verluste den bereits erzielten Gewinn nicht übersteigen (wie hier auch Lang, Informationspflichten bei Wertpapierdienstleistungen, § 25 Rdn. 4; Balzer, Anm. zu LG München I, WM 1999, 179, 180, in EWiR 1999, 249, 250).

    b) Der Senat teilt aber die soweit ersichtlich einhellig vertretene Meinung, dass die Berechnung eines Schadens aus Verstößen gegen Anlagerichtlinien bei der Vermögensverwaltung eine Saldierung jedenfalls der durch den Verstoß erzielten Gewinne und Verluste voraussetzt (Lang, a.a.O. § 25 Rn. 4; m.w.N.; Balzer, EWiR 1999, 249, 250; Schäfer/Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapierdienstleistungen, Rn. 63; ähnlich auch Schäfer, in: Assman/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, § 28 Rn. 55, der nur eine Saldierung von schuldhaft herbeigeführten Schäden mit Gewinnen aus pflichtgemäßen Geschäften ablehnt; ebenso für die Verletzung von Aufklärungspflichten OLG Düsseldorf, WM 2003, 1263, 1264).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht