Rechtsprechung
OLG Bamberg, 13.12.1999 - 4 U 152/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 242, 765
Diligenzpflichten einer Bank gegenüber einem Bürgen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 765 § 242
Ausnahmefälle rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme eines Bürgern
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Aufklärungs- und Warnpflichten der Bank gegenüber dem Bürgen
Papierfundstellen
- WM 2000, 1582
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 24 U 112/08
Fortbestehen einer Bürgschaft für die Erfüllung der Verpflichtungen aus einem …
Daher bestehen - insbesondere nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages - grundsätzlich keine Aufklärungs- und Warnpflichten des Gläubigers gegenüber dem Bürgen (vgl. BGHZ 25, 318; BGH WM 1957, 517; WM 1959, 517; NJW-RR 1986, 210; WM 1997, 1045; OLG Bamberg WM 2000, 1582;… Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 765 Rn. 33 ). - OLG Schleswig, 24.04.2003 - 5 U 188/01
Keine unzulässige Erweiterung des Bürgschaftsrisikos durch Ausweitung des …
Ausnahmen kommen - abgesehen von den seltenen Fällen eines ausdrücklich vereinbarten Verbots einer weiteren Kreditvergabe an den Hauptschuldner (BGH WM 1968, 1391, 1392) oder Fällen kollusiven Zusammenwirkens von Hauptschuldner und Gläubiger (vgl. hierzu OLG Bamberg WM 2000, 1582 ff.) - lediglich dann in Betracht, wenn der Gläubiger durch sein Verhalten und nur für ihn erkennbar das Bürgschaftsrisiko erhöht hätte (BGH WM 1984, 586, 586; BGH WM 1986, 11, 12), oder wenn angesichts besonderer Umstände des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass im Verhältnis zum Gläubiger der Bürge über das Bürgschaftsrisiko nicht hinreichend informiert ist (BGH WM 1997, 1045, 1047 f.; OLG Stuttgart OLGR 2001, 242, 243 f.). - OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 2/03
Ersatz des Schadens aus dem Diebstahl eines Motorrades; Leistungsfreiheit eines …
Auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Sohn des Klägers das Krad möglicherweise zu besonders günstigen Konditionen erwerben konnte, ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis in jedem Fall einer von zahlreichen für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wesentlichen Faktoren (vgl. auch Senat, Urteil vom 15.04.1997 - 4 U 63/96 - ferner Urteil vom 16.06.2000 - 4 U 152/99 -).