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   OLG Bamberg, 13.12.1999 - 4 U 152/99   

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https://dejure.org/1999,8899
OLG Bamberg, 13.12.1999 - 4 U 152/99 (https://dejure.org/1999,8899)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.12.1999 - 4 U 152/99 (https://dejure.org/1999,8899)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - 4 U 152/99 (https://dejure.org/1999,8899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 765
    Diligenzpflichten einer Bank gegenüber einem Bürgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 765 § 242
    Ausnahmefälle rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme eines Bürgern

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2000, 1582
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 24 U 112/08

    Fortbestehen einer Bürgschaft für die Erfüllung der Verpflichtungen aus einem

    Daher bestehen - insbesondere nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages - grundsätzlich keine Aufklärungs- und Warnpflichten des Gläubigers gegenüber dem Bürgen (vgl. BGHZ 25, 318; BGH WM 1957, 517; WM 1959, 517; NJW-RR 1986, 210; WM 1997, 1045; OLG Bamberg WM 2000, 1582; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 765 Rn. 33 ).
  • OLG Schleswig, 24.04.2003 - 5 U 188/01

    Keine unzulässige Erweiterung des Bürgschaftsrisikos durch Ausweitung des

    Ausnahmen kommen - abgesehen von den seltenen Fällen eines ausdrücklich vereinbarten Verbots einer weiteren Kreditvergabe an den Hauptschuldner (BGH WM 1968, 1391, 1392) oder Fällen kollusiven Zusammenwirkens von Hauptschuldner und Gläubiger (vgl. hierzu OLG Bamberg WM 2000, 1582 ff.) - lediglich dann in Betracht, wenn der Gläubiger durch sein Verhalten und nur für ihn erkennbar das Bürgschaftsrisiko erhöht hätte (BGH WM 1984, 586, 586; BGH WM 1986, 11, 12), oder wenn angesichts besonderer Umstände des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass im Verhältnis zum Gläubiger der Bürge über das Bürgschaftsrisiko nicht hinreichend informiert ist (BGH WM 1997, 1045, 1047 f.; OLG Stuttgart OLGR 2001, 242, 243 f.).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 2/03

    Ersatz des Schadens aus dem Diebstahl eines Motorrades; Leistungsfreiheit eines

    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Sohn des Klägers das Krad möglicherweise zu besonders günstigen Konditionen erwerben konnte, ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis in jedem Fall einer von zahlreichen für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wesentlichen Faktoren (vgl. auch Senat, Urteil vom 15.04.1997 - 4 U 63/96 - ferner Urteil vom 16.06.2000 - 4 U 152/99 -).
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