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   OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99   

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https://dejure.org/2000,1895
OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99 (https://dejure.org/2000,1895)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2000 - 1 U 107/99 (https://dejure.org/2000,1895)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2000 - 1 U 107/99 (https://dejure.org/2000,1895)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    BGB § 808 Abs. 1; ; BGB § 700; ; BGB § 607

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 607; BGB § 700 Abs. 1; BGB § 808 Abs. 1
    Nachweis der Erfüllung der Zahlungspflicht der Bank aus dem Sparvertrag

  • RA Kotz

    Wer trägt die Beweislast für die Abhebung von einem Sparbuch?

  • RA Kotz

    Guthaben auf dem Sparbuch zählt (verbriefte Forderung) - Bank kann die Unrichtigkeit eines Sparbuchs nicht mit bankinternen Unterlagen belegen (hier angebliche Abbuchung ohne Sparbuch)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 607, 700 Abs. 1, § 808 Abs. 1
    Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Sparbuch besitzt Beweiskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 607, 700 Abs. 1, § 808 Abs. 1
    Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 188
  • MDR 2000, 961
  • VersR 2001, 1293
  • WM 2001, 2298
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 04.03.1992 - 24 U 6394/91

    Rückforderung des Sparbuchs bei voller Rückzahlung geleisteter Spareinlagen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99
    Ein Sparbuch hat nach allgemeiner Meinung nämlich den Charakter einer für den Bankkunden sprechenden Beweisurkunde (OLG Frankfurt OLGR 1998, 44; NJW 1989, 1517 m. Nichtannahmebeschluss des BGH; KG NJW-RR 1992, 1195; OLG Köln ZIP 1993, 1156).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 1 U 216/87

    Streit um einen Darlehensrückzahlungsanspruch aus einem geerbten Sparkassenbuch;

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Unrichtigkeit eines Sparbuchs nicht mit bankinternen Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gebracht worden sind, nachgewiesen werden kann (OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1517; Gössmann a. a. O. Rnr. 34).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99
    Für die Widerlegung der Richtigkeit des im Sparbuch wiedergegebenen Guthabens aus dem Sparvertrag sind damit ähnliche Grundsätze maßgeblich, wie sie von der Rechtsprechung für die Widerlegung einer Bankquittung entwickelt worden sind (BGH NJW-RR 1988, 881).
  • OLG Köln, 26.05.1993 - 2 U 188/92
    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99
    Ein Sparbuch hat nach allgemeiner Meinung nämlich den Charakter einer für den Bankkunden sprechenden Beweisurkunde (OLG Frankfurt OLGR 1998, 44; NJW 1989, 1517 m. Nichtannahmebeschluss des BGH; KG NJW-RR 1992, 1195; OLG Köln ZIP 1993, 1156).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10

    Anspruch auf Auszahlung des Guthabens auf einem "vergessenen" Sparbuch

    Gegenüber externen Urkunden wie einem Sparbuch, die zur Grundlage des Geschäftsverkehrs mit dem Sparer gemacht werden, tritt der Beweiswert ordnungsgemäß geführter Handelsbücher und die damit dokumentierte Richtigkeit der in ihnen verbuchten Vorgänge zurück (Gößmann, a.a.O., § 29 Rdn. 7; OLG Köln, WM 2004, 1475; WM 2001, 2298).
  • OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08

    Beweis der Auszahlung eines Sparguthabens an den Gläubiger durch die Bank;

    Eine ähnliche Auffassung hat das OLG Köln in einer neueren Entscheidung vertreten (1 U 107/99, Teilurteil vom 20. April 2000, MDR 2000, 961).
  • OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19

    Zur Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs des Inhabers einer

    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • LG Offenburg, 04.12.2020 - 3 O 57/20

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit von Eintragungen in einem

    Durch die Vorlage des Sparbuchs kommt er dieser Darlegungsobliegenheit regelmäßig nach (OLG Köln, Urteil vom 20. April 2000 - 1 U 107/99 -, Rn. 5 m.w.N. juris).

    Das Sparbuch stellt eine für den Kläger streitende Beweisurkunde dar (OLG Köln, Urt. v. 20. April 2000 - 1 U 107/99 -, Rn. 5 m.w.N. juris).

    Für die Widerlegung der Richtigkeit des im Sparbuch wiedergegebenen Guthabens aus dem Sparvertrag sind damit ähnliche Grundsätze maßgeblich, wie sie von der Rechtsprechung für die Widerlegung einer Bankquittung entwickelt worden sind (OLG Köln, Urt. v. 20. April 2000 - 1 U 107/99 -, Rn. 5 m.w.N., juris).

    Es ist nicht ausreichend die vorliegende Beweisurkunde der Klägerin und die von der Beklagten behauptete Unrichtigkeit eines Sparbuchs mit bankinternen Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gebracht worden sind, nachzuweisen (OLG Köln, Urteil vom 20. April 2000 - 1 U 107/99 -, Rn. 7, juris).

    Insbesondere reichen die vorgelegten bankinternen Unterlagen für eine möglichweise konkludente Kündigung durch Auszahlung des Betrages nicht aus (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. April 2000 - 1 U 107/99 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 133/02

    Beweiskraft eines Sparbuchs

    Wird ein Sparbuch mit einem darin eingetragenen Guthaben vorgelegt, ist es Sache der Bank, die Erfüllung der sich aus dem Sparbuch ergebenden Zahlungsverpflichtung nachzuweisen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1998, 997, 998; OLG Köln, MDR 2000, 961; OLG München, WM 2001, 1761).
  • LG Dortmund, 27.10.2017 - 3 S 1/17

    Auszahlungsanspruch aus einem Sparbuch auf Grundlage eines Sparvertrags

    Das Sparbuch stellt eine für den Kläger streitende Beweisurkunde dar (OLG Köln, Urt. vom 20.04.2000 - 1 U 107/99 -, juris).
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