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   BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02   

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https://dejure.org/2003,786
BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02 (https://dejure.org/2003,786)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2003 - IX ZB 418/02 (https://dejure.org/2003,786)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2003 - IX ZB 418/02 (https://dejure.org/2003,786)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 43
    Internationale Zuständigkeit für Insolvenzeröffnung bei

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichts eines Mitgliedsstaates über dort beantragte Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden bei Verlagerung hauptsächlicher Interessen des Schuldners in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates; Zugrundelegung der Feststellungen des ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vorlagebeschluss zur internationalen Zuständigkeit nach EuInsVO

  • zvi-online.de

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 43
    EuGH-Vorlage zur internationalen Zuständigkeit bei Ortswechsel zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung ("Spanien-Umzug")

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorabentscheidungsersuchen: Internationale Zuständigkeit bei Verlagerung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen durch Insolvenzschuldner in anderen Mitgliedstaat nach Antragstellung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO

  • Judicialis

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Satz 1; ; EuInsVO Art. 43

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1 S. 1 Art. 43
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Verlegung der hauptsächlichen Interessen des Schuldners in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit für Verfahrenseröffnung bei Umzug innh. der EG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Gerichtliche Zuständigkeit nach Sitzverlegung in anderen EU-Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 848
  • ZIP 2004, 94
  • ZIP 2004, 95
  • EuZW 2004, 158
  • NZI 2004, 139
  • WM 2004, 247
  • BB 2004, 127
  • BB 2004, 388
  • DB 2004, 312 (Ls.)
  • BauR 2004, 561 (Ls.)
  • NZG 2004, 197
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02
    Diese Feststellung ist vom Rechtsbeschwerdegericht für die rechtliche Beurteilung in der Rechtsbeschwerdeinstanz zugrunde zu legen, § 577 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 559 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 40/03, z.V.b.).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02

    Internationale Zuständigkeit der Insolvenzgerichte bei Sitzverlegung innerhlab

    a) Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde hängt, wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 27. November 2003 (IX ZB 418/02, WM 2004, 247) ausgeführt hat, von der Frage ab, ob die deutsche internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor einer Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats - hier nach Spanien - verlegt hat.
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 15 U 200/05

    Europäische Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für

    Der Eröffnung des Insolvenzverfahren gehen aber zahlreiche Verfahrenshandlungen voraus - insbesondere die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst, die nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO der Gerichtsbarkeit des Mitgliedsstaates überantwortet ist, in dessen Gebiet der Gemeinschuldner seinen Sitz hat (vgl BGH WM 2004, 247, 247).
  • AG Mannheim, 05.11.2008 - 1 IN 244/08

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Internationale Zuständigkeit im Inland bei

    Als Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen kommt der Ort in Betracht, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht (vgl. BGH, EuGH Vorlage - IX ZB 418/02, zitiert nach Juris Rdnr. 8).
  • AG Hamburg, 01.12.2005 - 67a IN 450/05

    Insolvenzverfahren: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung

    Die Rechtsfrage, welche Folgen die Verlegung von Wohnsitz oder Ort der werbenden Tätigkeit zwischen Antragstellung und Insolvenzeröffnung auf die internationale Zuständigkeit hat (dazu z.B. BGH, NZI 2004, 139 - Vorlage zum EuGH; Schlußanträge des Generalanwalts beim EuGH Colomer, ZIP 2005, 1641, 1645; AG Celle, ZInsO, 2005 895 f.), ist der hier aufgeworfenen Frage nicht vergleichbar, da jene nach dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt, diese aber nach der Auslegung des Rechtsbegriffs des "Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen" fragt.
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