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   BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06   

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BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06 (https://dejure.org/2007,567)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06 (https://dejure.org/2007,567)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06 (https://dejure.org/2007,567)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstandbestimmung bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen der Verletzung eines Anlageberatungsvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anlageberatungsvertrag, Schadensersatz, Kapitalmarktinformationen

  • Judicialis

    ZPO § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bei Ansprüchen wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verletzung eines Anlageberatungsvertrages: Gerichtsstand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Anwendbarkeit von § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO bei Verletzung eines Anlageberatungsvertrages

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Kein ausschließlicher Gerichtsstand für Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung trotz Bezugnahme auf öffentliche Kapitalmarktinformation

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ausschließlicher Gerichtsstand gemäß § 32b Abs.1 S.1 Nr.1 ZPO gilt nicht für Schadensersatzklagen gegen Anlageberater

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zweiklassengesellschaft im Grauen Kapitalmarkt abgeschafft

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1364
  • ZIP 2007, 602
  • MDR 2007, 972
  • WM 2007, 587
  • BB 2007, 686
  • AnwBl 2007, 98
  • NZG 2007, 351
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06

    Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des grauen

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf würde zudem auch von der Entscheidung des Oberlandesgerichts München abweichen, das § 32 b ZPO für nicht anwendbar gehalten hat, weil diese Vorschrift bei Vermögensanlagen des ungeregelten sog. Grauen Kapitalmarkts nicht gelte (ZIP 2006, 1699).
  • OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16

    Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine

    Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf bestimmten spezialgesetzlichen Regelungen beruhen; die vorgenannte Regelung umfasst alle Haftungstatbestände (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, juris Rn. 10 zu § 32b ZPO; Kruis, a.a.O., § 1 Rn. 70; Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 32b Rn. 4).
  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof zu der im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes erlassenen Gerichtsstandbestimmung des § 32 b ZPO ausgeführt, dass zu den dort genannten öffentlichen Kapitalmarktinformationen auch solche des "Grauen Kapitalmarktes" gehören (BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, WM 2007, 587, 588, Rdnr. 10 und vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365, Rdnr. 11).

    Streitigkeiten, die lediglich einen mittelbaren Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation haben, werden vom Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nicht erfasst (BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - III ZB 97/07 -, Rdnr. 11; BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - III ZB 92/07 -, Leitsatz und Rdnr. 11, juris; BGH, Beschluss vom 10.06.2008- XI ZB 26/07 -, Leitsatz zu Ziffer 4 und Rdnr. 15, zitiert nach Juris, BGH, Beschlüsse vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06, WM 2007, 587, 588, Rdnr. 11 und vom 07.02.2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365, Rdnr. 12; OLG Köln, WM 2008, 166 f; OLG München, Beschluss vom 18.12.2007 - W (Kap) 34/07, Rdnr. 14, zitiert nach Juris).

    Anspruchsgrundlage ist insoweit eine Verletzung des (angebahnten) Treuhandvertrages, der nicht schon deshalb öffentliche Kapitalmarktinformationen zum Gegenstand hat, weil sich die unterlassene Beratung auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - III ZB 92/07 -, Leitsatz, juris, und BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06 -, Rdnr. 11 zur vergleichbaren Problematik einer unzureichenden Beratung im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages).

    Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (Begründung des Regierungsentwurfs eines Anlegerschutzverbesserungsgesetzes - AnSVG -, BT-Drucks. 15/3174 S. 42, BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06 -, Rdnr. 11, Juris, zu § 32 b ZPO).

    In diesem Sinne kann beispielsweise ein Anlageberater ein Haftungsadressat einer Prospekthaftung im weiteren Sinne sein, ohne dass er zugleich Anbieter einer sonstigen Vermögensanlage im Sinne des KapMuG ist (vgl. nochmals BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06 -, Rdnr. 11, Juris).

  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    bb) Anbieter ist derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 Rn. 11 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 15/3174, S. 42; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 92/07, NJW 2009, 513 Rn. 15).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof zu der im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes erlassenen Gerichtsstandsbestimmung des § 32b ZPO ausgeführt, dass zu den dort genannten öffentlichen Kapitalmarktinformationen auch solche des "Grauen Kapitalmarktes" gehören (BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, WM 2007, 587, 588, Tz. 10 und vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365, Tz. 11).

    Streitigkeiten, die lediglich mittelbar Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation haben - wie etwa solche aus einem Anlageberatungsvertrag - werden vom Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nicht erfasst (BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, WM 2007, 587, 588, Tz. 11 und vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365, Tz. 12; OLG Köln WM 2008, 166, 167; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - W (KAP) 34/07, juris, Tz. 14).

  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 92/07

    Zulässigkeit des Musterfeststellungsverfahrens für Schadensersatzansprüche gegen

    Streitigkeiten, die lediglich einen mittelbaren Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation haben, wie etwa solche aus einem Anlageberatungsvertrag, werden von diesem Gesetz dagegen nicht erfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2008, aaO, S. 1327, Rn. 15, vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06 - NJW 2007, 1364, Rn. 11 und vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06 - NJW 2007, 1365, Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - W (Kap) 34/07 - juris Rn. 14; a.A. Kruis, aaO, § 1 Rn. 20 ff).

    Schadenersatzansprüche gegenüber einem Vermittler, der den Anspruchsteller über Kapitalanlagen beraten und ihm eine Anlage, über die öffentlich fehlerhaft informiert worden ist, empfohlen hat, stellen auch dann keine Inanspruchnahme aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen dar, wenn sich die Beratung darauf gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, aaO).

    Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, aaO).

  • OLG Köln, 23.11.2007 - 24 W 52/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; Zulässigkeit eines

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 1364) hat das Landgericht darauf verwiesen, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KapMuG sei ebenso wenig wie die Gerichtsstandsregelung des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO anwendbar, wenn die Schadensersatzklage sich gegen einen Beklagten richte, mit dem ein Auskunfts-, Anlagevermittlungs- oder Anlageberatungsvertrag bestehe.

    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der Gerichtsstandsregelung des § 32 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO entschieden (NJW 2007, 1364; NJW 2007, 1365), dass der ausschließliche Gerichtsstand, der nach dem Wortlaut der Bestimmung für Klagen gilt, mit denen der Ersatz eines auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens geltend gemacht wird, nicht anzuwenden ist auf vertragliche Schadensersatzansprüche gegenüber einer Bank oder einem anderen Vermittler, der den Anspruchsteller über Kapitalanlagen beraten und ihm die Anlage, über die öffentlich fehlerhaft informiert worden ist, empfohlen hat.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 1364) sind Schadensersatzansprüche wegen falscher oder unzureichender Beratung im Rahmen eines Anlageberatungsvertrags vom Anwendungsbereich des § 32 b Abs. 1 ZPO - und damit auch von dem des § 1 Abs. 1 KapMuG - ausgenommen, weil sie nicht auf falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation beruhen.

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung (Bl. 574), die den Anlageberater verpflichtet, dem Anlageinteressenten rechtzeitig den Emissionsprospekt zu Verfügung zu stellen, betrifft Beratungs- und Informationspflichten im Rahmen des Anlageberatungsvertrags, der nicht schon dann öffentliche Kapitalmarktinformationen zum Gegenstand hat, wenn in die Beratung Emissionsprospekte, also öffentliche Kapitalmarktinformationen einbezogen werden (BGH NJW 2007, 1364).

    Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenübertritt (BGH NJW 2007, 1364).

  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte sich bei der Beratung auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 Rn. 11; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 92/07, NJW 2009, 513 Rn. 15).
  • OLG Köln, 30.11.2007 - 24 W 60/07

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Musterfeststellungsantrags

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 1364) hat das Landgericht darauf verwiesen, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KapMuG sei ebenso wenig wie die Gerichtsstandsregelung des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO anwendbar, wenn die Schadensersatzklage sich gegen einen Beklagten richte, mit dem ein Auskunfts-, Anlagevermittlungs- oder Anlageberatungsvertrag bestehe.

    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der Gerichtsstandsregelung des § 32 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO entschieden (NJW 2007, 1364; NJW 2007, 1365), dass der ausschließliche Gerichtsstand, der nach dem Wortlaut der Bestimmung für Klagen gilt, mit denen der Ersatz eines auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens geltend gemacht wird, nicht anzuwenden ist auf vertragliche Schadensersatzansprüche gegenüber einer Bank oder einem anderen Vermittler, der den Anspruchsteller über Kapitalanlagen beraten und ihm die Anlage, über die öffentlich fehlerhaft informiert worden ist, empfohlen hat.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 1364) sind Schadensersatzansprüche wegen falscher oder unzureichender Beratung im Rahmen eines Anlageberatungsvertrags vom Anwendungsbereich des § 32 b Abs. 1 ZPO - und damit auch von dem des § 1 Abs. 1 KapMuG - ausgenommen, weil sie nicht auf falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation beruhen.

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung, die den Anlageberater verpflichtet, dem Anlageinteressenten rechtzeitig den Emissionsprospekt zu Verfügung zu stellen, betrifft Beratungs- und Informationspflichten im Rahmen des Anlageberatungsvertrags, der nicht schon dann öffentliche Kapitalmarktinformationen zum Gegenstand hat, wenn in die Beratung Emissionsprospekte, also öffentliche Kapitalmarktinformationen einbezogen werden (BGH NJW 2007, 1364).

    Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenübertritt (BGH NJW 2007, 1364).

  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Die Vorschrift betrifft vielmehr, wie der Senat nach der Vorlageentscheidung des Oberlandesgerichts bereits entschieden hat (Beschl. v. 30.1.2007 - X ARZ 381/06, zur Veröffentlichung bestimmt), falsche, irreführende oder unterlassene Kapitalmarktinformationen aller Art und damit auch die öffentlich vertriebenen Prospekte der VIP-Medienfonds 3 und 4.

    Es ist demgemäß auch bereits in dem Verfahren X ARZ 381/06 vom Senat als zuständiges Gericht bestimmt worden.

  • BGH, 04.12.2008 - III ZB 97/07

    Sachlicher Anwendungsbereich des KapMuG

    Streitigkeiten, die lediglich einen mittelbaren Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation haben, wie etwa solche aus einem Anlageberatungsvertrag, werden von diesem Gesetz dagegen nicht erfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2008, aaO, S. 1327, Rn. 15, vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06 - NJW 2007, 1364, Rn. 11 und vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06 - NJW 2007, 1365, Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - W (Kap) 34/07 - juris Rn. 14; a.A. Kruis, aaO, § 1 Rn. 20 ff).

    Schadenersatzansprüche gegenüber einem Vermittler, der den Anspruchsteller über Kapitalanlagen beraten und ihm eine Anlage, über die öffentlich fehlerhaft informiert worden ist, empfohlen hat, stellen auch dann keine Inanspruchnahme aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen dar, wenn sich die Beratung darauf gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, aaO).

    Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, aaO).

  • BGH, 04.12.2008 - III ZB 4/08

    Sachlicher Anwendungsbereich des KapMuG

  • BGH, 04.12.2008 - III ZB 9/08

    Sachlicher Anwendungsbereich des KapMuG

  • BGH, 04.12.2008 - III ZB 2/08

    Sachlicher Anwendungsbereich des KapMuG

  • BGH, 04.12.2008 - III ZB 3/08

    Sachlicher Anwendungsbereich des KapMuG

  • BGH, 04.12.2008 - III ZB 15/08

    Sachlicher Anwendungsbereich des KapMuG

  • BGH, 04.12.2008 - III ZB 6/08

    Sachlicher Anwendungsbereich des KapMuG

  • BGH, 04.12.2008 - III ZB 93/07

    Sachlicher Anwendungsbereich des KapMuG

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2014 - 17 U 242/12

    Haftung wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt: Ausschließlicher Gerichtsstand am

  • KG, 09.05.2016 - 2 AR 18/16

    Verweisung wegen Unzuständigkeit: Bindungswirkung bei Verletzung des rechtlichen

  • OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 18/16

    Örtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen vorvertraglicher

  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07

    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

  • OLG München, 26.03.2010 - 34 AR 30/10

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung bei einer Schadensersatzklage

  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 1 AR 35/11

    Gerichtliche Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit: Gewichtung des

  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 623/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für Ansprüche aus Prospekthaftung

  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 629/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 619/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 621/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 630/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 618/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 624/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 622/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 26.11.2008 - 5 W 2678/08

    Deckung eines Aussetzungsbeschlusses von der Rechtsmacht des Zivilgerichtes;

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 629/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

  • OLG München, 16.05.2007 - 31 AR 119/07

    Zuständiges Gericht für Schadensersatzklage gegen Prospektverantwortliche bei

  • LG Hamburg, 19.04.2018 - 332 OH 3/18

    Herbeiführung eines Musterbescheids: Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an

  • OLG München, 19.02.2009 - 5 W 794/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen

  • OLG München, 30.10.2008 - 5 W 2460/08

    Anlageberatung: Auswirkung eines Aussetzungsbeschlusses in einem

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2008 - 16 U 252/06
  • OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07

    Weitergeltung von § 13 Abs. 2 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz für vor dem 1. 7.

  • LG Hamburg, 18.03.2019 - 332 OH 2/19

    Anwendbarkeit des KapMuG bei Ansprüchen aus Prospekthaftung

  • OLG München, 23.03.2009 - 5 W 880/09

    Kapitalanlagerecht: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen

  • OLG München, 06.03.2009 - 5 W 882/09
  • OLG München, 11.12.2008 - 5 W 2516/08

    Anlageberatung: Auswirkungen eines Aussetzungsbeschlusses in einem

  • OLG Köln, 21.02.2008 - 8 W 84/07

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme mehrerer Streitgenossen

  • LG Dortmund, 31.08.2007 - 21 O 190/06

    Streit um einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler einer atypisch

  • OLG München, 10.12.2008 - 5 W 2622/08

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Beteiligtenfähigkeit eines Anlageberaters im

  • OLG Koblenz, 24.06.2008 - 4 SmA 22/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Schadenersatzklage wegen Verletzung

  • OLG München, 27.06.2013 - 34 AR 205/13

    Gerichtsstandsbestimmung: Zuständigkeit bei einer Klage wegen fehlerhafter

  • OLG München, 19.02.2009 - 5 W 907/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen

  • OLG Hamm, 08.04.2013 - 32 Sa 6/13

    Örtliche Zuständigkeit für Klage gegen Anlageberater/-vermittler und

  • OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09

    Gerichtsstandsbestimmung für eine Schadenersatzklage wegen fehlerhafter

  • OLG München, 20.03.2009 - 5 W 877/09

    Sofortige Beschwerde gegen landgerichtlichen Aussetzungsbeschluss nach dem

  • OLG München, 27.11.2008 - 5 W 2539/08

    Kapitalanleger-Musterverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit des Aussetzungsbeschlusses

  • OLG München, 14.01.2009 - 5 W 658/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 52/19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Schadensersatzklage gegen

  • OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem

  • OLG München, 19.03.2009 - 5 W 839/09

    Sofortige Beschwerde gegen landgerichtlichen Aussetzungsbeschluss nach dem

  • OLG München, 10.12.2008 - 5 W 2508/08

    Anlageberatung: Auswirkungen des Aussetzungsbeschlusses in einem bekanntgemachten

  • OLG Hamm, 31.08.2015 - 32 Sa 41/15

    Voraussetzungen eines ausschließlichen Gerichtsstands gem. § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO

  • OLG Brandenburg, 13.09.2010 - 1 AR 22/10

    Gerichtsstandsbestimmung für eine Klage gegen Streitgenossen wegen fehlerhafter

  • OLG München, 11.11.2011 - 34 AR 277/11

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei einer Prospekthaftungsklage

  • OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 1 AR 14/11

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung bei Klage gegen einen Streitgenossen mit

  • OLG Dresden, 14.08.2007 - 1 AR 60/07
  • OLG München, 25.05.2007 - W (KAPMU) 13/07
  • OLG Brandenburg, 25.04.2013 - 1 (Z) Sa 10/13

    Ausschließlicher Gerichtsstand für Schadenersatzklagen aus einer

  • OLG Brandenburg, 27.11.2012 - 1 (Z) Sa 38/12

    Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamem ausschließlichem Gerichtsstand

  • LG Duisburg, 24.03.2010 - 11 O 58/09
  • LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06

    Anspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei der Beratung über eine Geldanlage ;

  • OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 848/09

    Gerichtsstand für Ansprüche wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages

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OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07 (https://dejure.org/2007,6817)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.05.2007 - 2 W 25/07 (https://dejure.org/2007,6817)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 2 W 25/07 (https://dejure.org/2007,6817)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer baulichen Veränderung eines Grundstücks im Sinne des § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei einer Beseitigung von Fichten; Zulässigkeit einer sachlich nicht gebotenen Umgestaltung eines Gartens; Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erstmalige Herstellung eines Gartens ist ordnungsgemäße Verwaltung gem. § 21 WEG, spätere Umgestaltung ist bauliche Veränderung, § 22 WEG

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 22; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 25 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online

    Beseitigung von Bäumen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fällen von Bäumen: Wann liegt eine bauliche Veränderung vor? (IMR 2007, 1132)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 587
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93

    Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
    Dabei wird als bauliche Veränderung jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des Gemeinschaftseigentums bewertet, es muss sich hierbei nicht um Gebäudeteile handeln, auch die nachträgliche Veränderung unbebauter Grundstücksteile kann hierunter fallen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).

    Die Zulässigkeit einer sachlich nicht gebotenen Umgestaltung des Gartens richtet sich dann nach § 22 Abs. 1 WEG, wenn eine vorhandene Bepflanzung radikal beseitigt und durch die Neuanlage eine nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion völlig andere Gartenanlage geschaffen wird (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 218; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat unter Beachtung dieser Grundsätze die radikale Beseitigung einer vorhandenen Bepflanzung mit hoch gewachsenen Fichten (7 Stück, 18 Jahre alt, 6 - 7 m hoch), die den rückwärtigen Teil einer Wohnanlage einschließlich des gesamten Gartengeländes in seinem optischen Eindruck bestimmten und den Eindruck einer im Grünen liegenden Wohnanlage mitprägten, verbunden mit der Neuanlage einer nach Charakter und Erscheinungsbild und Funktion völlig andersartigen Gartenanlage als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG gewertet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03

    Anforderungen an Beschluss der Wohnungseigentümer zum Fällen von Bäumen in

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
    Wird dagegen in einer größeren Anlage ein einzelner Baum - oder mehrere Bäume - aus einer größeren Baumgruppe entfernt, ohne dass dies spürbare Auswirkungen auf den optischen Gesamteindruck der gärtnerischen Anlage mit sich bringt, kann darin eher eine Maßnahme der gärtnerischen Pflege bzw. Gestaltung der Gartenanlage gesehen werden (OLG Düsseldorf NZM 2003, 980).

    Dabei haben die Tatgerichte grundsätzlich eine Inaugenscheinnahme des betreffenden Grundstücks durchzuführen, auf eine solche kann nur verzichtet werden, wenn durch bei den Akten befindliche Fotos, Skizzen oder ähnliches das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage hinreichend klar vermittelt wird (OLG Düsseldorf NZM 2003, 980).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
    Wird eine bauliche Veränderung - entgegen §§ 22 Abs. 1, 14 WEG mehrheitlich beschlossen, so ist ein solcher Beschluss nicht nichtig, sondern nur ungültig, wenn er gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt worden ist (Bermann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 246; Palandt, BGB, 66. Aufl., § 22 WEG Rn. 14; BGH NJW 2000, 3500).
  • OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05

    Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
    Desgleichen wurde der Rückschnitt einer Hecke als eine nach § 22 WEG zu beurteilende Veränderung angesehen, wenn die Sichtschutzfunktion der Hecke dadurch entfällt und bei dem Rückschnitt Kahlstellen entstehen, die die Hecke unansehnlich machen (OLG München NJW-RR 2006, 88; BayObLG NJW-RR 2004, 1378 - beide Entscheidungen betreffen dieselbe Hecke).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
    Desgleichen wurde der Rückschnitt einer Hecke als eine nach § 22 WEG zu beurteilende Veränderung angesehen, wenn die Sichtschutzfunktion der Hecke dadurch entfällt und bei dem Rückschnitt Kahlstellen entstehen, die die Hecke unansehnlich machen (OLG München NJW-RR 2006, 88; BayObLG NJW-RR 2004, 1378 - beide Entscheidungen betreffen dieselbe Hecke).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Hierzu zählen nach gefestigter Rechtsprechung neben der für den Erhalt der Pflanzen notwendigen Bewässerung insbesondere der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und Heckenschneiden (vgl. OLGR Düsseldorf 2004, 95, 97; OLGR Schleswig 2007, 881, 882; OLG Köln, NJW-RR 2005, 1541, 1542; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 20 W 254/01, juris Rn. 9; LG Hamburg, NZM 2011, 589, 593; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 113).
  • LG Berlin, 02.02.2016 - 53 S 69/15

    Fällen eines Baums als bauliche Veränderung?

    Gemäß der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar auch bei der ersatzlosen Fällung eines Baumes eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nur dann anzunehmen, wenn der zu fällende Baum für die Gartenanlage prägenden Charakter hat (OLG Köln NJW-RR 1999, 1027, 1028; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527, 528; OLG Schleswig WuM 2007, 587-589; Niedenführ u.a., WEG, 11. Aufl., § 22 Rdn. 29).
  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Die übliche Gartenpflege, d.h. die für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen und Sträuchern, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und das Beschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen ( BGH , Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; OLG Schleswig , Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 2 W 25/07; OLG Düsseldorf , Urteil vom 07.10.2004, Az.: 10 U 70/04; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.10.2003, Az.: 3 Wx 227/03; LG Stuttgart , Urteil vom 10.06.2020, Az.: 19 S 11/18; LG Hamburg , Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04; LG Detmold , Urteil vom 07.12.1988, Az.: 2 S 180/88; LG Hamburg , Beschluss vom 29.9.2002, Az.: 316 T 66/02; LG Wuppertal , Urteil vom 16.09.1997, Az.: 16 S 54/97; AG Münster , Urteil vom 27.11.2009, Az.: 59 C 3852/09; AG Hamburg-Barmbek , Beschluss vom 22.07.2002, Az.: 816 C 284/02; AG Hamburg-Wandsbek , Urteil vom 20.11.1995, Az.: 713b C 736/95; AG Detmold , Urteil vom 14.04.1988, Az.: 6 C 668/87 ) ist zunächst lediglich der Mietgebrauch und damit auch keine " Veränderungen am Mietobjekt" im Sinne von § 10 Ziffer 1 des hiesigen Mietvertrages ( BGH , Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; BayObLG , Beschluss vom 18.01.1989, Az.: BReg …
  • AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 5/08

    Nutzung eines Trockenraumes für andere Zwecke?

    Eine solche Maßnahme geht wohl über die reine Gartenpflege hinaus (Schleswig-Holsteinisches OLG, WuM 2007, 587, Bärmann/Pick/Merle, § 22, 57).
  • AG Saarbrücken, 03.03.2011 - 121 C 413/09
    Nachdem die Vorarbeiten durch Einbringen der Pflanzringe vorgenommen worden ist, handelt es sich bei der Bepflanzung dieser Pflanzringe lediglich noch um eine Maßnahme üblicher Gartenpflege (allgemein hierzu: OLG Schleswig, WuM 2007, 587; Merle in: Bärmann aaO § 22 RN 58).
  • AG Pinneberg, 21.06.2016 - 60 C 2/16

    WEG-Anlage: Beseitigungsanspruch bzgl. eines Apfelbaums

    Dies gilt auch für vorgenommenen Neuanpflanzungen, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3.5.2007, 2 W 25/07, WuM 2007, 587 ff.
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