Rechtsprechung
BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Begründung der Fristversäumung mit dem Auffinden einer vermeintlich günstigen Entscheidung erst nach Fristablauf
- zvi-online.de
ZPO § 233
Keine Wiedereinsetzung wegen erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist entdeckter günstiger Entscheidung - Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Keinen Wiedereinsetzungantrag wegen neuer rechtlicher Erkenntnisse - Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
Keine Wiedereinsetzung bei nachträglich aufgefundener günstiger Entscheidung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 575 Abs. 1; ZPO § 575 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Begründung der Fristversäumung mit dem Auffinden einer vermeintlich günstigen Entscheidung erst nach Fristablauf - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiedereinsetzung wegen besserer Erkenntnis
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 233 ZPO
Keinen Wiedereinsetzungantrag wegen neuer rechtlicher Erkenntnisse
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Keine Wiedereinsetzung wegen neuer rechtlicher Erkenntnisse
- brak-mitteilungen.de , S. 33 (Kurzanmerkung)
Keine Wiedereinsetzung wegen neuer rechtlicher Erkenntnisse
Verfahrensgang
- AG Dresden, 30.11.2007 - 561 IN 2410/07
- LG Dresden, 28.02.2008 - 5 T 13/08
- BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2310
- ZIP 2009, 987
- MDR 2009, 885
- NZI 2009, 536
- FamRZ 2009, 1056
- VersR 2010, 832
- WM 2009, 1011
- AnwBl 2009, 798
- AnwBl Online 2009, 125
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind nicht gegeben: Beruht die Versäumung der Frist auf der Mittellosigkeit der Schuldnerin und dem dadurch bedingten Unvermögen, einen bei dem Rechtsbeschwerdegericht zugelassenen Rechtsanwalt zu beauftragen, so muss der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - woran es im Streitfall wegen des bereits am 4. März 2008 bewirkten Zugangs der Beschwerdeentscheidung und dem Eingang des Gesuchs beim Rechtsbeschwerdegericht am 24. Februar 2009 ersichtlich fehlt - vor Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellt werden (BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141; v. 2. April 2008 - XII ZB 131/06, NJW-RR 2008, 1518, 1519). - BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind nicht gegeben: Beruht die Versäumung der Frist auf der Mittellosigkeit der Schuldnerin und dem dadurch bedingten Unvermögen, einen bei dem Rechtsbeschwerdegericht zugelassenen Rechtsanwalt zu beauftragen, so muss der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - woran es im Streitfall wegen des bereits am 4. März 2008 bewirkten Zugangs der Beschwerdeentscheidung und dem Eingang des Gesuchs beim Rechtsbeschwerdegericht am 24. Februar 2009 ersichtlich fehlt - vor Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellt werden (BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141; v. 2. April 2008 - XII ZB 131/06, NJW-RR 2008, 1518, 1519). - BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
Anderenfalls könnte eine Partei unter Berufung auf nachträglich gewonnene Erkenntnisse mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsantrags noch nach Jahr und Tag ein Rechtsmittel einlegen (vgl. BVerfG (Kammer) NJW 1996, 512, 513 ; Bay-ObLG NJW-RR 2000, 772 m.w.N.). - BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines …
Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
Anderenfalls könnte eine Partei unter Berufung auf nachträglich gewonnene Erkenntnisse mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsantrags noch nach Jahr und Tag ein Rechtsmittel einlegen (vgl. BVerfG (Kammer) NJW 1996, 512, 513 ; Bay-ObLG NJW-RR 2000, 772 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 16.06.2009 - 2 U 715/09
Umfang der Pflichten aus einem Notwegerecht
Der BGH hat für die Fälle der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in seiner Entscheidung vom 02.04.2009 (IX ZR 6/09, WM 2009, 1011) dargelegt, dass eine Wiedereinsetzung nicht gewährt werden kann, wenn sich die Partei darauf beruft, eine ihr günstige Entscheidung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgefunden zu haben . - LSG Hamburg, 03.09.2012 - L 1 KR 69/10
Versicherungspflichtbefreiung - Rentner in Krankenversicherung - Ausschlussfrist
Nachträglich gewonnene Erkenntnisse rechtfertigen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.1995, 2 BvR 1899/95; BGH, Beschluss vom 2.4.2009, IX ZA 6/09).