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   BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09   

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https://dejure.org/2009,1577
BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09 (https://dejure.org/2009,1577)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - IX ZA 6/09 (https://dejure.org/2009,1577)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - IX ZA 6/09 (https://dejure.org/2009,1577)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Begründung der Fristversäumung mit dem Auffinden einer vermeintlich günstigen Entscheidung erst nach Fristablauf

  • zvi-online.de

    ZPO § 233
    Keine Wiedereinsetzung wegen erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist entdeckter günstiger Entscheidung

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Keinen Wiedereinsetzungantrag wegen neuer rechtlicher Erkenntnisse

  • Judicialis

    ZPO § 575 Abs. 1; ; ZPO § 575 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Keine Wiedereinsetzung bei nachträglich aufgefundener günstiger Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 575 Abs. 1; ZPO § 575 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Begründung der Fristversäumung mit dem Auffinden einer vermeintlich günstigen Entscheidung erst nach Fristablauf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung wegen besserer Erkenntnis

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Keinen Wiedereinsetzungantrag wegen neuer rechtlicher Erkenntnisse

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Wiedereinsetzung wegen neuer rechtlicher Erkenntnisse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Kurzanmerkung)

    Keine Wiedereinsetzung wegen neuer rechtlicher Erkenntnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2310
  • ZIP 2009, 987
  • MDR 2009, 885
  • NZI 2009, 536
  • FamRZ 2009, 1056
  • VersR 2010, 832
  • WM 2009, 1011
  • AnwBl 2009, 798
  • AnwBl Online 2009, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
    Die Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind nicht gegeben: Beruht die Versäumung der Frist auf der Mittellosigkeit der Schuldnerin und dem dadurch bedingten Unvermögen, einen bei dem Rechtsbeschwerdegericht zugelassenen Rechtsanwalt zu beauftragen, so muss der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - woran es im Streitfall wegen des bereits am 4. März 2008 bewirkten Zugangs der Beschwerdeentscheidung und dem Eingang des Gesuchs beim Rechtsbeschwerdegericht am 24. Februar 2009 ersichtlich fehlt - vor Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellt werden (BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141; v. 2. April 2008 - XII ZB 131/06, NJW-RR 2008, 1518, 1519).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
    Die Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind nicht gegeben: Beruht die Versäumung der Frist auf der Mittellosigkeit der Schuldnerin und dem dadurch bedingten Unvermögen, einen bei dem Rechtsbeschwerdegericht zugelassenen Rechtsanwalt zu beauftragen, so muss der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - woran es im Streitfall wegen des bereits am 4. März 2008 bewirkten Zugangs der Beschwerdeentscheidung und dem Eingang des Gesuchs beim Rechtsbeschwerdegericht am 24. Februar 2009 ersichtlich fehlt - vor Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellt werden (BGH, Beschl. v. 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141; v. 2. April 2008 - XII ZB 131/06, NJW-RR 2008, 1518, 1519).
  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
    Anderenfalls könnte eine Partei unter Berufung auf nachträglich gewonnene Erkenntnisse mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsantrags noch nach Jahr und Tag ein Rechtsmittel einlegen (vgl. BVerfG (Kammer) NJW 1996, 512, 513 ; Bay-ObLG NJW-RR 2000, 772 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99

    Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
    Anderenfalls könnte eine Partei unter Berufung auf nachträglich gewonnene Erkenntnisse mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsantrags noch nach Jahr und Tag ein Rechtsmittel einlegen (vgl. BVerfG (Kammer) NJW 1996, 512, 513 ; Bay-ObLG NJW-RR 2000, 772 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.06.2009 - 2 U 715/09

    Umfang der Pflichten aus einem Notwegerecht

    Der BGH hat für die Fälle der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in seiner Entscheidung vom 02.04.2009 (IX ZR 6/09, WM 2009, 1011) dargelegt, dass eine Wiedereinsetzung nicht gewährt werden kann, wenn sich die Partei darauf beruft, eine ihr günstige Entscheidung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgefunden zu haben .
  • LSG Hamburg, 03.09.2012 - L 1 KR 69/10

    Versicherungspflichtbefreiung - Rentner in Krankenversicherung - Ausschlussfrist

    Nachträglich gewonnene Erkenntnisse rechtfertigen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.1995, 2 BvR 1899/95; BGH, Beschluss vom 2.4.2009, IX ZA 6/09).
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