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BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91 |
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Anforderungen an Kontohandhabung bei ehelicher Lebensgemeinschaft - Beweislastverteilung bei Berechtigung zur Abhebung von Beträgen vom gemeinsamen Ehegattenkonto - Revision wegen Übergehung eines Beweisantrags - Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Geldabhebung vom ...
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BGB § 426, § 430
Darlegungs- und Beweislast bei Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten wegen Abhebungen von Oderkonto
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1
- NJW-RR 1993, 2
- FamRZ 1993, 413
- WM 1993, 1005
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Es ist dann Sache des in Anspruch Genommenen, eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung oder einen Ausschluß der Ausgleichspflicht ergibt ( Senatsurteil vom 29. November 1989 - IVb ZR 4/89 -FamRZ 1990, 370, 371 = BGHR BGB § 430 Oder-Konto 1). - BGH, 28.11.1990 - VIII ZR 362/89
Ersatzfähigkeit des Zinsschadens
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Denn selbst wenn dieser Auffassung zu folgen wäre, wäre das Gericht nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, die Klägerin nach Durchführung der Beweisaufnahme zu fragen, ob sie ihren Antrag auf Parteivernehmung aufrechterhält (OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 125 [OLG Oldenburg 01.03.1989 - 3 U 266/88] re.Sp.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 1990 - VIII ZR 362/89 -NJW 1991, 639, 640) . - OLG Oldenburg, 01.03.1989 - 3 U 266/88
Durchführung der Beweisaufnahme; Antrag auf Parteivernehmung; Beweispflichtige …
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Denn selbst wenn dieser Auffassung zu folgen wäre, wäre das Gericht nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, die Klägerin nach Durchführung der Beweisaufnahme zu fragen, ob sie ihren Antrag auf Parteivernehmung aufrechterhält (OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 125 [OLG Oldenburg 01.03.1989 - 3 U 266/88] re.Sp.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 1990 - VIII ZR 362/89 -NJW 1991, 639, 640) .
- BGH, 25.02.1997 - XI ZR 321/95
Rechtsstellung der Inhaber eines Oder-Depots
Derjenige, der eine andere als die dort vermutete hälftige Beteiligung der Kontoinhaber oder einen Ausschluß der Ausgleichspflicht behauptet, hat dies darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteile vom 29. November 1989 IVb ZR 4/89, WM 1990, 239, 240 und vom 23. September 1992 XII ZR 66/91, WM 1993, 1005). - OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98
Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Fortwirken der Vermutung des § 430 BGB bei Oder-Konto von Eheleuten auch nach …
Mehr hat die Klägerin, die die Ausgleichsforderung nach § 430 BGB geltend macht, auch nicht darzutun (vgl. BGH FamRZ 1993, 413).Demnach ist es Sache des Beklagten gewesen, als Gegner der von der Vermutungswirkung des § 430 BGB begünstigten Partei eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung der beiden Inhaber des Oder-Kontos oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ergibt (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH FamRZ 1993, 413; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 20.01.2017 - 3 UF 225/16
Ansprüche unter Ehegatten wegen Abhebungen eines Ehegatten von dem gemeinsamen …
Allerdings ist bei intakter Ehe bzgl. eines Oder-Girokontos, von dem im Wesentlichen die gemeinsamen Lebenshaltungskosten bestritten werden, i. d. R. konkludent durch tatsächliches Handeln eine andere Bestimmung i. S. d. genannten Norm getroffen, dass also keine hälftige Ausgleichspflicht besteht, wobei die andere Bestimmung im Zweifel von demjenigen zu beweisen ist, der sich auf sie beruft (vgl. BGH, NJW-RR 1993, S. 2;… BFH, NJW 2008, S. 254;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 430 Rn. 2). - OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 9 UF 5/21
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen Verfügungen über sog. Oder-Konten
Entnimmt ein Ehegatte nach der endgültigen Trennung mehr als die Hälfte, besteht regelmäßig ein Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten (BGH, FamRZ 1990, 370; FamRZ 1993, 413; OLG Bremen, FamRZ 2014, 1299;… Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 6. Aufl., Rn. 1802).Hier kann nicht mehr von einem Verzicht des anderen auf Ausgleich ausgegangen werden (BGH, FamRZ 1993, 413; OLG Zweibrücken, NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1504;… Staudinger/Looschelders, BGB (2017), § 430 Rn. 30 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 23.10.2002 - 9 U 633/01
Ausgleichsanspruch des Ehegatten als Mitgläubiger bei gemeinsamem "Und-Konto"
Jedoch geht der konkludente Verzicht auf Ausgleich während intakter Ehe nur so weit, als es sich um Kontoverfügungen zu ehedienlichen, der gemeinschaftlichen Lebensplanung entsprechenden Zwecken handelt (BGH, FamRZ 1993, 413).Für eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ist der Beklagte, der als in Anspruch Genommener eine abweichende Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und zu beweisen hat (BGH, FamRZ 1993, 413), beweisfällig geblieben.
- FG Düsseldorf, 19.07.1995 - 4 K 7813/91
Rechtmäßigeit der Erbschaftsteuerfestsetzung; Gesamtgläubigerschaft bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 2651/00
Schenkung; Oderkonto; Ehegatte; Ausgleichsanspruch; Gesamtgläubiger; - Schenkung …
Dieser Anspruch ist auch nicht bei einer bestehenden Ehe ausgeschlossen (vgl. Urteil des BGH vom 23. September 1993, XII ZR 66/91 in NJW 1990, 705 ). - OLG Köln, 01.02.1999 - 8 U 11/96
Anspruch auf Übertragung von Rechten an einem Wertpapierdepot durch einen …
Zwar ist bei Oder-Konten die Anwendung dieser Vorschrift anerkannt mit der Folge, dass derjenige, der eine andere als die dort vermutete hälftige Beteiligung der Kontoinhaber behauptet, dies grundsätzlich darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BGH FamRZ 97, 607; WM 93, 1005). - LG Duisburg, 18.06.1998 - 6 O 316/97
Ausgleichsanspruch im Zusammenhang mit einem Hausgrundstück nach rechtskräftiger …
Es kann dahinstehen, ob die Ausgleichspflicht zwischen Ehegatten generell auch für die intakte Ehe gilt (vgl. Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, 56 Aufl. 1998, § 430 Rn. 2 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 1993, 2) oder ob während einer intakten Ehe in der Regel eine Ausgleichspflicht ausscheidet, weil aus ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen, Zweck und Handhabung des Kontos oder Vorschriften über die eheliche Lebensgemeinschaft zu folgern ist, daß im Sinne des § 430 BGB "ein anderes bestimmt ist" (vgl. BGH NJW 1990, 705; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835). - OLG Dresden, 15.12.2005 - 4 U 839/05
Bündnis 90/Die Grünen muss an Neues Forum zahlen
- LG Aachen, 06.04.2001 - 9 O 539/00