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   OLG Jena, 20.06.2002 - 6 W 197/02   

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https://dejure.org/2002,18533
OLG Jena, 20.06.2002 - 6 W 197/02 (https://dejure.org/2002,18533)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.06.2002 - 6 W 197/02 (https://dejure.org/2002,18533)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 6 W 197/02 (https://dejure.org/2002,18533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890; UWG § 7
    Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WRP 2002, 1196
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2002 - 6 W 197/02
    Es entspricht allgemeiner Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass der Schuldner gegenüber seinen Mitarbeitern alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um ein titelkonformes Handeln zu erreichen und Verstöße zu verhindern (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1999, 723 f.; OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 1392).
  • OLG Hamburg, 10.03.1993 - 3 W 40/93
    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2002 - 6 W 197/02
    Es entspricht allgemeiner Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass der Schuldner gegenüber seinen Mitarbeitern alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um ein titelkonformes Handeln zu erreichen und Verstöße zu verhindern (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1999, 723 f.; OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 1392).
  • OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04

    Unterlassungsgebot; Unterbindungspflicht; Verschulden

    Vielmehr verpflichtet das Unterlassungsgebot nach allgemeiner Meinung den Schuldner dazu, alle vorhandenen Möglichkeiten einer Einflussnahme gegenüber Dritten auszuschöpfen (vgl. Senat Beschl. vom 20.06.2002 6 W 197/02 mit Nachw.), d.h. alles ihm Zumutbare zu tun, einen Dritten unbeschadet einer etwaigen Weigerung doch noch zu einem titelkonformen Verhalten zu veranlassen.

    Vorwerfbar ist dabei einem Unterlassungsschuldner zwar nicht nur ein eigenes aktives Tun, sondern auch das aktive Tun eines Dritten, wenn der Schuldner es unterlässt, diesen im Rahmen des ihm Zumutbaren abzuhalten, die untersagte Handlung auszuführen (vgl. Senat Beschl. vom 20.06.2002 6 W 197/02; Schuschke/Walker, § 890, Rn. 29 mit Rspr.-Nachw.).

  • OLG Köln, 06.02.2004 - 6 U 133/03

    Preisauszeichnung bei allgemeiner Preissenkung - Oster-Rabatt

    Damit hängt die Frage, ob die von der Kammer erlassene und durch das angefochtene Urteil bestätigte einstweilige Verfügung Bestand haben kann, entscheidend davon ab, ob die Antragsgegnerin mit ihrer Werbung einen Rabatt im Sinne dieser Vorschrift oder aber - wie es die angefochtene Entscheidung und zum Beispiel auch das Landgericht Hannover in seiner (soweit ersichtlich) nur dem Leitsatz nach in WRP 2002, 1196 veröffentlichten Entscheidung vom 16.08.2002 - 25 O 45/02 - und auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 21.01.2003, 4 U 131/02, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) in einem vergleichbaren Fall angenommen haben - eine zur Preisauszeichnung an der Ware zwingende allgemeine, wenn auch befristete Preisherabsetzung angekündigt hat.
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