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OLG Hamm, 07.10.1997 - 4 U 88/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 3 § 13 Abs. 4; ZPO § 286
Haftung des Anzeigenkunden für Fehler des Verlagsunternehmens bei Schaltung einer Werbeanzeige
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 11.02.1997 - 11 O 253/96
- OLG Hamm, 07.10.1997 - 4 U 88/97
Papierfundstellen
- WRP 1998, 327
Wird zitiert von ...
- LG Arnsberg, 06.08.2007 - 8 O 109/07
Anbieten kostenloser Arztgespräche in Möbelhäusern als unlautere Werbung
Das kann darauf zurückgehen, dass der Dritte, der die beanstandete Werbeaussage zugunsten des in Anspruch genommenen geschaltet hat, als dessen Beauftragter nach § 8 Abs. 2 UWG anzusehen ist, wobei der Begriff "Beauftragter" nach dem Schutzzweck der Norm weit auszulegen ist (OLG Hamm, WRP 92, 580 f. und 98, 327 f.).