Rechtsprechung
LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Einsicht in Abrechnungsbelege; Betriebskosten; fachkundige Hilfe; Vorauszahlungen; Kein Mieteranspruch auf Kopien; Einsichtsrecht beim Vermieter
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Belegeinsicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ist bei der Belegeinsicht eine Erläuterung nötig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mieterin verzweifelt an dickem Aktenordner - "Einsichtnahme in die Unterlagen" zur Betriebskostenabrechnung verweigert?
- vdiv.de (Kurzinformation)
§§ 259, 556 BGB
Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Erklärungspflicht des Vermieters bei Einsicht des Mieters in Abrechnungsunterlagen! (IMR 2007, 1076)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Köpenick, 08.05.2006 - 10 C 248/05
- LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 804
- NZM 2007, 285
- WuM 2006, 617
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 8. März 2006 (VIII ZR 78/05 - WuM 2006, 200) ausgeführt, dass dem Interesse des Mieters an einer Überprüfung der Abrechnung im Regelfall bereits dadurch Rechnung getragen werde, dass er vom Vermieter Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege verlangen und sich hierbei, soweit erforderlich, fachkundiger Hilfe bedienen könne. - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06
Der Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen ist auch nicht in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2005 (VIII ZR 57/04 - Grundeigentum 2005, 543-546) begründet. - BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06
Danach muss eine Abrechnung, soweit keine besonderen Abreden vorliegen, als Mindestangaben eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters enthalten (BGH NJW 1982, 573).