Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 13.07.1989

Rechtsprechung
   LG Kassel, 28.09.1989 - 1 S 131/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6009
LG Kassel, 28.09.1989 - 1 S 131/89 (https://dejure.org/1989,6009)
LG Kassel, Entscheidung vom 28.09.1989 - 1 S 131/89 (https://dejure.org/1989,6009)
LG Kassel, Entscheidung vom 28. September 1989 - 1 S 131/89 (https://dejure.org/1989,6009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 536, 550
    Anspruch des Mieters auf Zustimmung und Duldung der Herstellung eines Kabelanschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 557
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Auszug aus LG Kassel, 28.09.1989 - 1 S 131/89
    Das hat zur Folge, dass technische Neuerungen auch zur Ausweitung des Vertragsgemäßen Gebrauchs führen (vgl. insoweit Rechtsentscheid des BayObLG vom 19.1.1981 in NJW 1981, 1275 ) ; insbesondere, wenn sie für weite Schichten der Bevölkerung für eine Selbstverständlichkeit geworden sind, wie z.B. Geschirrspül- und Waschmaschinen in der Wohnung, einwandfreier Rundfunk- und Fernsehempfang sowie der Anschluss an das Telefonnetz.
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Denkbar ist dies beispielsweise bei einem freistehenden Bungalow (vgl. dazu auch LG Kassel WuM 1989, 557), einer Jugendstilvilla und dergleichen mehr.
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Denkbar ist dies beispielsweise bei einem freistehenden Bungalow (vgl. dazu auch LG Kassel WuM 1989, 557 [LG Kassel 28.09.1989 - 1 S 131/89]), einer Jugendstilvilla und dergleichen mehr.
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 13.07.1989 - 38 C 26/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12330
AG Hamburg, 13.07.1989 - 38 C 26/89 (https://dejure.org/1989,12330)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.1989 - 38 C 26/89 (https://dejure.org/1989,12330)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 38 C 26/89 (https://dejure.org/1989,12330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Vermieter eine Gemeinschaftsantennenanlage auf den Empfang privater Programme umrüsten? (IBR 1990, 84)

Papierfundstellen

  • ZMR 1990, 21
  • WuM 1989, 557
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Dieser Streitwert bemisst sich somit in aller Regel nicht nach der Summe der geleisteten Betriebskosten-Vorauszahlungen, sondern an dem erfahrungsgemäß denkbaren Rückzahlungsanspruch der Mieter ( LG Landau/Pfalz , Beschluss vom 24.07.1989, Az.: 2 T 7/89, u.a. in: ZMR 1990, Seite 21 = WuM 1990, Seiten 86 f.; Emmerich/Sonnenschein , in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Auflage 2014, § 556 BGB, Rn. 94; Schneider , in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl. 2018, § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten, Rn. 563; Weitemeyer , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2014, § 556 BGB, Rn. 147 ).
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