Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6858
BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92 (https://dejure.org/1992,6858)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1992 - 2Z BR 53/92 (https://dejure.org/1992,6858)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 2Z BR 53/92 (https://dejure.org/1992,6858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47
    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 577/91
  • LG München I - 1 T 997/92
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 569
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90
    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92
    Die Rechtsprechung des Senats zum Unterschied zwischen Geschäftswert und Wert des Beschwerdegegenstands (BayObLGZ 1990, 141; BayObLG WuM 1991, 226 ) ist nicht unangefochten und vom Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Vorlagebeschluss zum Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG ) abgelehnt worden (Beschluss vom 27.3.1992, 3 Wx 29/92).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92
    Die Rechtsprechung des Senats zum Unterschied zwischen Geschäftswert und Wert des Beschwerdegegenstands (BayObLGZ 1990, 141; BayObLG WuM 1991, 226 ) ist nicht unangefochten und vom Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Vorlagebeschluss zum Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG ) abgelehnt worden (Beschluss vom 27.3.1992, 3 Wx 29/92).
  • BayObLG, 05.12.1990 - BReg. 2 Z 146/90

    Kostenentscheidung bei Rücknahme einer sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92
    Das Landgericht befindet sich auch insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WuM 1991, 134 ; BayObLG JurBüro 1992 Sp.119/120), als es für den Fall der vom Gericht vermittelten Einsicht von der Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels eine Ausnahme von der Kostenerstattung angenommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1992 - 3 Wx 29/92
    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92
    Die Rechtsprechung des Senats zum Unterschied zwischen Geschäftswert und Wert des Beschwerdegegenstands (BayObLGZ 1990, 141; BayObLG WuM 1991, 226 ) ist nicht unangefochten und vom Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Vorlagebeschluss zum Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG ) abgelehnt worden (Beschluss vom 27.3.1992, 3 Wx 29/92).
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92
    Diese Entscheidung, auch die über die Erstattung außergerichtlicher Kosten, ist Ermessensentscheidung; das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer acht gelassen hat, ob er sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder ob er sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1973, 30/33; BayObLG WuM 1991, 453/454; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    (vgl. Senat, Beschluss vom 19.09.2005, 20 W 302/05; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen im

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Keine Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass das Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlicher fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27.03.2001 und 31.05.2001, 20 W 102/01 und 20 W 94/01; BayObLG WuM 1992, 569, 570; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 47 WEG Rz. 34, Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 47 Rz. 56, jeweils m. w. N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allerdings auch dann, wenn die Zurücknahme des Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht von der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht; dann ist von der Anordnung der Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten abzusehen (vgl. BayObLG WE 1989, 67, 68; WuM 1992, 569, 570; WuM 1994, 168; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 16; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 21; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 44; Weitnauer/Hauger, a.a.O., § 47 Rz. 7, jeweils m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02

    Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    (vgl. Senat, Beschluss vom 19.09.2005, 20 W 302/05; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei

    Zum anderen wären die als Ermessensentscheidungen ergangenen Kostenentscheidungen der Vorinstanzen durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohnehin nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) zu überprüfen, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen an dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 09.02.2004, 20 W 47/04; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03

    Wohnungseigentum: Berührung von zuvor entstandenen Zinsansprüchen für Rückstände

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass das Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 138/04

    Wohnungseigentum: Wirksame Verfahrenseinleitung durch unmissverständliche

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass das Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 09.02.2004, 20 W 47/04; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG, Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03

    Wohnungseigentum: Zahlungsansprüche eines Sondereigentümers gegen die

    Im übrigen kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur eingeschränkt, nämlich auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04

    Wohnungseigentum: Erlöschen einer Pflicht zur Wohngeldzahlung infolge einer

    Dabei ist festzuhalten, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrungswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93

    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht