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   BayObLG, 18.03.1993 - 2Z BR 108/92   

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https://dejure.org/1993,6071
BayObLG, 18.03.1993 - 2Z BR 108/92 (https://dejure.org/1993,6071)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1993 - 2Z BR 108/92 (https://dejure.org/1993,6071)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1993 - 2Z BR 108/92 (https://dejure.org/1993,6071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erklärung eines Eigentümerbeschlüsse einer Eigentümerversammlung bezüglich einer Jahresabrechnung für die Wohnanlage für ungültig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1993, 486
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 11.08.2005 - 20 W 56/03

    Wohneigentum: Aufnahme der Rechtsverfolgungskosten in der Jahresgesamtabrechnung,

    Zwar sind diese Ausgaben nach nunmehr herrschender Auffassung in die Jahresgesamtabrechnung aufzunehmen (vgl. Senat OLGR 1997, 26; Kammergericht NJW-RR 1992, 845; BayObLG WuM 1992, 448; WuM 1993, 486; NJW-RR 1995, 852; OLG Düsseldorf ZfIR 2002, 1000; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 670; Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 8. Aufl., Rz. 151).

    Es sind diese Kosten in den Einzelabrechnungen nur denjenigen Eigentümern aufzuerlegen, die von ihnen unter Berücksichtigung der Gerichtsentscheidung betroffen sind (vgl. Senat OLGR 1997, 26; BayObLG WuM 1992, 448; WuM 1993, 486; NJW-RR 1995, 852; OLG Köln ZfIR 2003, 683; Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 Rz. 182; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 151; Müller, a.a.O., Rz. 671; Drasdo WE 1995, 298; Schnauder WE 1992, 30; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 16 Rz. 61).

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    In den Entscheidungen BayObLGZ 1992, 210/213 f. und WuM 1993, 486 hat der Senat im Anschluß an das Kammergericht (WuM 1992, 327 ) seine frühere Rechtsprechung (WuM 1991, 443) zu § 16 Abs. 5 WEG aufgegeben.
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 3 Wx 261/02

    Zur Aufteilung der Kosten eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens auf die

    Das Landgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass in die Jahresabrechnung die tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen sind, wozu auch die von einem Verwalter zur Deckung der Kosten eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens aus dem Gemeinschaftskonto entnommenen Beträge zählen ( vgl. KG NJW-RR 92, 845; Bay ObLG Beschluss vom 18.3.1993, AZ.: 2Z BR 108/92, zitiert nach Haufe HWOffice 2001, kommentierte Entscheidungen, Stichwort "Jahresabrechnung").
  • KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über Einzelabrechnungen;

    Auch wenn vor Verteilung der Kosten nach § 47 WEG durch eine bestandskräftige Entscheidung eine quotenmäßige Umlage gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW-RR 1992, 845), so verbietet sich eine Umlegung der Verfahrenskosten ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung der einzelnen Wohnungseigentümer in dem Verfahren (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431; vgl. auch BayObLG WuM 1993, 486).
  • OLG Köln, 16.05.2003 - 16 Wx 76/03

    Kein WEG -Mehrheitsbeschluss über die Vorfinanzierung von Gerichts- und

    Nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens ist diese Verteilung sodann gemäß der gerichtlichen Kostenentscheidung nach § 47 WEG durch Belastung der unterlegenen Wohnungseigentümer - eventuell - zu korrigieren (vgl. auch BayObLG vom 25.6.1992, NJW-RR 1992, 1431-1433 ; bestätigt durch BayObLG vom 18.3.1993, WuM 1993, 486 f.).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 25 T 29/05

    Streit um die beschlussgemäße Verpflichtung aller Wohnungseigentümer zur

    BayObLG, Beschl. vom 18.03.1993, 2Z BR 108/92; Beschluss vom 01.02.1994, 2Z BR 97/93.
  • BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94

    Zustellung an einen Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, in seiner

    Auch mit seinem weiteren Antrag hätte der Antragsteller keinen Erfolg gehabt (vgl. BayObLGZ 1992, 210/213; BayObLG WuM 1993, 486).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 97/93

    Anfechtung wegen nicht erfolgter Zurückverweisung an das Amtsgericht bei

    Er hat diese Art der Abrechnung auch für die Jahresabrechnungen 1989 und 1990 dieser Gemeinschaft gebilligt (Senatsbeschluß vom 21.2.1991, WE 1992, 86, und Senatsbeschluß vom 18.3.1993, WuM 1993, 486).
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