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   BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93   

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https://dejure.org/1994,2814
BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93 (https://dejure.org/1994,2814)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.1994 - 2Z BR 127/93 (https://dejure.org/1994,2814)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 2Z BR 127/93 (https://dejure.org/1994,2814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einschränkung der Tierhaltung durch einen Eigentümerbeschluss; Umfang einer angemessenen Regelung in Bezug auf die Haustierhaltung durch die Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 2
    Bestimmungen zur Haltung von Haustieren in der Hausordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Hausordnung: Haltung von Haustieren

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Katze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 658
  • MDR 1994, 582
  • WuM 1994, 392
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 04.03.1982 - 8 W 8/82
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
    c) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (BayObLGZ 1972, 90/92 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 414; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 301; OLG Karlsruhe WE 1988, 96; KG MDR 1992, 50 ).
  • KG, 03.06.1991 - 24 W 6272/90
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
    c) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (BayObLGZ 1972, 90/92 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 414; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 301; OLG Karlsruhe WE 1988, 96; KG MDR 1992, 50 ).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
    Zum einen trifft die entsprechende Behauptung der Rechtsbeschwerdeführer nicht zu, zum anderen wird auf die Entscheidung des Senats vom 20.6.1990 (BayObLGZ 1990, 173) hingewiesen.
  • BayObLG, 07.03.1972 - BReg. 2 Z 59/71
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
    c) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (BayObLGZ 1972, 90/92 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 414; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 301; OLG Karlsruhe WE 1988, 96; KG MDR 1992, 50 ).
  • BayObLG, 02.06.2004 - 2Z BR 99/04

    Freilaufen von Tieren in einer Wohnanlage und Tierschutz

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9.2.1994 (NJW-RR 1994, 658) ausgeführt hat, entspricht eine Regelung in der Hausordnung, die vorsieht, dass Katzen in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen dürfen, ordnungsmäßiger Verwaltung.
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • LG München I, 29.03.2004 - 1 T 1633/04
    (Vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 94, 658).
  • OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03

    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots

    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss zwar keinen völligen Ausschluss, wohl aber Beschränkungen der Haustierhaltung vornehmen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658; KG NJW-RR 1998, 1385).
  • KG, 22.07.2002 - 24 W 65/02

    Kampfhund im gemeinschaftliche genutzten Keller

    Diese Ausprägung der vom Gesetzgeber in § 15 Abs. 3 WEG vorgenommenen Gebrauchsregelung greift nicht in den dinglichen Bereich des Wohnungseigentums ein (vgl. zum Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss BGH in NJW 1995, 2036 f. und zum Gebot des Leinenzwangs durch Mehrheitsbeschluss BayObLG in NJW-RR 1994, 658), da hier nur eine Gebrauchsregelung für das Gemeinschaftseigentum und nicht für das Sondereigentum getroffen wird.
  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 72/07

    Eigentumswohnung: Generelles Hundeverbot für den Garten zieht nicht

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658).
  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann ( OLG Saarbrücken, NJW 2007, 779 [OLG Saarbrücken 02.11.2006 - 5 W 154/06-51] ), andererseits eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist ( OLG Hamburg, ZMR 2008, 151; BayObLG NJW-RR 1994, 658).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.1999 - 5 W 365/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Unterwerfung der

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