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   OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96   

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https://dejure.org/1996,3437
OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96 (https://dejure.org/1996,3437)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.1996 - 2 Wx 20/96 (https://dejure.org/1996,3437)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 2 Wx 20/96 (https://dejure.org/1996,3437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung von Flächen in gemeinschaftlichem Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Kündigung eines Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 217
  • WuM 1996, 637
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hamburg, 16.02.1994 - 307 S 396/93

    Kündigung durch Gemeinschaft von Vermietern

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96
    Die Antragsteller haben sich darauf gestützt, daß in LG Hamburg WuM 1994, 539 offengeblieben sei, ob für eine entsprechende Kündigung von Flächen in gemeinschaftlichem Eigentum ein Mehrheitsbeschluß ausreiche oder ob Vollmachten aller Wohnungseigentümer nötig seien.

    Soweit die anderen Wohnungseigentümer als Miteigentümer in das Mietverhältnis eingetreten sind, kann ihre Mitwirkung bei der Kündigung im vorliegenden Zusammenhang nicht als entbehrlich angesehen werden, und zwar zumindest im Hinblick auf die Rechtsprechung in Mietesachen (vgl. LG Hamburg WuM 1994, 539; AG Stuttgart WuM 1973, 194; AG Nürnberg WuM 1983, 144; AG Köln WuM 1986, 109).

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96
    Auch die zuletzt von den Antragsgegnern noch vertretene Auffassung, daß eine Vollmacht, wie Gegenstand des Verpflichtungsantrags im vorliegenden Verfahren, den Antragstellern noch nichts nützen würde, weil die anderen Wohnungeigentümer bei der Kündigung im ganzen, auch bezüglich des Sondereigentums, mitwirken müßten, verhilft ihrem Rechtsmittel nicht zum Erfolg: Das Sondereigentum an ihrer Wohnung steht den Antragstellern im Sinne von Alleineigentum zu, mit entsprechenden Befugnissen, wie in § 13 Absatz 1 WEG bestimmt (vgl. BGHZ 91, 343/345 zu III.; Weitnauer a.a.O., § 1 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1995 - 3 Wx 324/95

    Umfang des Rechts des Wohnungseigentümers zur Vermietung des Sondereigentums

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96
    Dabei kommt es vorliegend nicht darauf an, wieweit die Beteiligung an dem Mietverhältnis bei den anderen Wohnungseigentümern reicht, etwa bezüglich des Sondereigentums und des Hintergartens, bei dem der Gegenstand des Mietverhältnisses und der des den Antragstellern zustehenden Sondernutzungsrechts sich anscheinend vollständig decken (zur originären Vermietung im Bereich des Sondernutzungsrechts Bärmann, Wohnungseigentum, 1991 Rn. 414; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 96 = Deckert, ETW, Gr. 2 S. 2666).
  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96
    Mit der Bildung von Wohnungseigentum und der Veräußerung der Wohnung an die Antragsteller ist gemäß § 571 BGB das von den früheren Eigentümern des Grundstücks als Vermieter begründete Mietverhältnis zu den Eheleuten S. auf die Antragsteller übergegangen, jedenfalls soweit es um das Sondereigentum geht, und auf alle Miteigentümer, jedenfalls soweit Gegenstand des Mietverhältnisses Teile des Grundstücks sind, die nunmehr in gemeinschaftlichem Eigentum stehen (vgl. KG a.a.O.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. I Rn. 49, IV Rn. 19; ders., Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rn. 918; Teitge ZMR 1987, 281; für Alleinübergang auf den einzelnen Wohnungseigentümer anscheinend BayObLG NJW 1982, 451; zur originären Vermietung einzelner Eigentumswohnungen: Weitnauer-Lüke a.a.O., Anh. § 13 Rn. 6; Henkes-Niedenführ-Schulze, WEG, 3. Aufl., § 13 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 07.10.1986 - 20 W 98/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96
    Auch innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehen Schutz- und Treuepflichten (vgl. Weitnauer-Lüke a.a.O., § 10 Rn. 12), die es den Antragsgegnern gebieten, die Antragsteller als die hauptsächlichen Partner des Mietverhältnisses mit den Eheleuten Stühmer durch Erteilung der begehrten Vollmacht zu unterstützen (vgl. die Beispiele bei OLG Frankfurt OLGZ 1987, 50; KG WuM 1993, 423).
  • AG Nürnberg, 08.12.1982 - 24 C 5801/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96
    Soweit die anderen Wohnungseigentümer als Miteigentümer in das Mietverhältnis eingetreten sind, kann ihre Mitwirkung bei der Kündigung im vorliegenden Zusammenhang nicht als entbehrlich angesehen werden, und zwar zumindest im Hinblick auf die Rechtsprechung in Mietesachen (vgl. LG Hamburg WuM 1994, 539; AG Stuttgart WuM 1973, 194; AG Nürnberg WuM 1983, 144; AG Köln WuM 1986, 109).
  • AG Köln, 21.01.1986 - 205 C 266/85
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96
    Soweit die anderen Wohnungseigentümer als Miteigentümer in das Mietverhältnis eingetreten sind, kann ihre Mitwirkung bei der Kündigung im vorliegenden Zusammenhang nicht als entbehrlich angesehen werden, und zwar zumindest im Hinblick auf die Rechtsprechung in Mietesachen (vgl. LG Hamburg WuM 1994, 539; AG Stuttgart WuM 1973, 194; AG Nürnberg WuM 1983, 144; AG Köln WuM 1986, 109).
  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

    Er sieht sich jedoch durch die Beschlüsse des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. April 1993 (24 W 1092/93, OLGZ 94, 20 = WuM 1993, 423 f) und des Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Juli 1996 (2 Wx 20/96, WuM 1996, 637 f = ZMR 1996, 614 f) gehindert, diese Rechtsansicht seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

    Das Gericht will vom Beschluß des Kammergerichts - 24. Zivilsenat - vom 14. April 1993 - 24 W 1092/93 = WuM 1993, 423 f ebenso abweichen wie vom Beschluß des Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Juni 1996 - 2 Wx 20/96, WuM 1996, 637 f. Gegen die Zulässigkeit der Vorlage spricht nicht, daß das Kammergericht - 8. Zivilsenat - von Entscheidungen abweichen will, die nicht als Rechtsentscheide ergangen sind (Senat, BGHZ 89, 275, 279; 136, 314, 321).

    Eine in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreitete Auffassung nimmt daher jedenfalls in Fällen, in denen die Wohnungseigentümer sondereigentumsfähige Bestandteile des Gebäudes in gemeinschaftliches Eigentum überführt haben, eine Vermieterstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Mietverhältnis an (OLG Hamburg, Beschluß vom 18. Juli 1996 aaO unter 2; OLG Celle, Beschluß vom 11. Oktober 1995, WuM 1996, 222 unter II 2 a; LG Hamburg, Beschluß vom 16. Februar 1994, WuM 1994, 539 f und Urteil vom 19. November 1996, WuM 1997, 47 unter 2 und 3; AG Köln, Urteil vom 21. Januar 1986, WuM 1986, 109; Beuermann WuM 1995, 5, 6 f; Heile in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 1999, Kap. II Rdnr. 862; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., 1999, § 571 BGB Rdnr. 8; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., 1988, I 49).

  • KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97

    Vermietereigenschaft des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung

    Dem hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluß vom 18. Juli 1996 (ZMR 1996, 614 = WuM 1996, 637 ) insoweit angeschlossen, als es in einem ähnlichen Fall ausgeführt hat, das Mietverhältnis gehe jedenfalls insoweit auf alle Miteigentümer über, als Gegenstand des Mietvertrages Teile des Grundstücks seien, die im gemeinschaftlichen Eigentum stünden.
  • OLG Hamburg, 17.12.1997 - 2 Wx 83/97

    Entscheidung über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs; Streit

    Der Senat hält an seiner im Beschluß vom 18.7.1996 - 2 Wx 20/96 - zu II. 1. vertretenen Auffassung fest.
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