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   BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 115/98   

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https://dejure.org/1998,8081
BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 115/98 (https://dejure.org/1998,8081)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 2Z BR 115/98 (https://dejure.org/1998,8081)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 2Z BR 115/98 (https://dejure.org/1998,8081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung der Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Wohnungseigentumsgericht geschlossenen Vergleich nach Maßgabe des § 45 Abs. 3 WEG; Erforderlichkeit des Vorliegens eines neuen selbstständigen Beschwerdegrunds in der gerichtlichen Entscheidung gemäß § 568 Abs. 2 S. 2 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung; Vergleich; Wohnungseigentumsgericht; neuer selbständiger Beschwerdegrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Wohnungseigentumsgericht geschlossenen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 770 (Ls.)
  • WuM 1999, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 28.01.2004 - 16 Wx 248/03

    Keine weitere Beschwerde ohne Zulassung in Zwangsvollstreckungssachen nach dem

    Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, wozu auch die Zwischenentscheidung über das Vorliegen einer Vollstreckungsvoraussetzung ( vollstreckungsfähiger Inhalt des Vollstreckungstitels ) gehört, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben ( vgl. OLG Frankfurt GuT 2003, 26 f; BayObLG WuM 1999, 358; OLG Köln NZM 2002, 622,623; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., § 45 Rz 164 m.w.N. ).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2002 - 20 W 31/02

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen

    Danach ist die sofortige weitere Beschwerde nach § 793 Abs. 2 ZPO a.F. gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der die sofortige Erstbeschwerde gegen den Zwangsgeldbeschluss nach §§ 888, 891 ZPO a.F. zurückgewiesen worden ist, zwar statthaft, als besondere Zulässigkeitsvoraussetzung müsste gemäß § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. jedoch in der Entscheidung des Beschwerdegerichts ein neuer selbständiger Beschwerdegrund enthalten sein (BayObLG WuM 1999, 358, 359; Niedenführ/Schulze: WEG, 5.Aufl., § 45 Rdnr. 82; Weitnauer: WEG, 8.Aufl., § 45 Rdnr. 17; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 45 WEG Rdnr. 86; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8.Aufl., § 45 Rdnr. 161, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs im Wohnungseigentumsverfahren

    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat mit Beschluß vom 10.12.1998 (2Z BR 115/98 = WuM 1999, 358 ) verworfen, da in der Entscheidung des Landgerichts kein neuer selbständiger Beschwerdegrund enthalten sei.
  • BayObLG, 07.05.1999 - 2Z BR 58/99

    Voraussetzungen der nachträglichen Androhung von Zwangsmitteln

    Daß die Begründungen für die Sachabweisung voneinander abweichen, macht die sofortige weitere Beschwerde nicht zulässig; denn eine Übereinstimmung in den Gründen ist nicht Voraussetzung dafür, zwei übereinstimmende Entscheidungen anzunehmen (vgl. BayobLG aaO; Beschluß des Senats vom 10.12.1998, 2Z BR 115/98; MünchKomm ZPO /Braun Rn. 10, Stein-Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. Rn. 8, Thomas/Putzo ZPO 21. Aufl. Rn. 15, Zöller/ Gummer ZPO 20. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 568).
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