Rechtsprechung
   BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4953
BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02 (https://dejure.org/2002,4953)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2Z BR 97/02 (https://dejure.org/2002,4953)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2Z BR 97/02 (https://dejure.org/2002,4953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28
    Eigentümerbeschluss über Sonderumlage - fehlender Verteilungsschlüssel - negativer Feststellungsantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Sonderumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Sonderumlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Keine Nichtigkeit eines vereinbarungswidrigen Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Sonderumlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 360
  • WuM 2003, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02
    (4) Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses müssen in der Eigentümerversammlung erfolgen; der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter kommt grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu (BGH NJW 2001, 3339).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02
    Legt man die Teilungserklärung im Sinn des Antragstellers aus, handelt es sich bei dem Eigentümerbeschluss nur um einen vereinbarungswidrigen Beschluss, der nicht nichtig ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91

    Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02
    Das verspätete zugehen einer Niederschrift kann somit die Versäumung der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG durch einen Wohnungseigentümer, der an der Eigentümerversammlung selbst nicht teilgenommen hat, nicht entschuldigen (BayObLG NJW-RR 1991, 976 f.).
  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02
    Das Protokoll über die Eigentümerversammlung ist aber eine bloße Privaturkunde, der für ihren Inhalt keine erhöhte Beweiskraft zukommt (BayObLG NZM 2002, 747).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 184/98

    Erhebung einer Sonderumlage wegen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02
    (1) Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BGHZ 108, 4447; BayObLG NZM 1999, 1154 f.).
  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53).

    Fehlt diese und ist ihre Angabe nicht ausnahmsweise entbehrlich (BayObLG WuM 2003, 101/102), ist der Wohnungseigentümer auch ohne Ungültigerklärung des Umlagebeschlusses zur Zahlung nicht verpflichtet (BayObLG WuM 2003, 103).

  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

    Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

    Der Antragsteller beruft sich insoweit auf die Entscheidung BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.

  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03

    Eigentümerbeschluss: Anfechtbarkeit - Auslegung - Wiedereinsetzung bei Versäumung

    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 7.11.2002 (WuM 2003, 103) den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

    Auch wenn man die Teilungserklärung im Sinn des Antragstellers auslegt, handelt es sich bei dem Eigentümerbeschluss nur um einen vereinbarungswidrigen Beschluss, der nicht nichtig ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1020; WuM 2003, 103).

  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
    Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).

    Der Antragsteller beruft sich insoweit auf die Entscheidung BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.

  • BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung

    Es ist vielmehr Sache des anfechtungswilligen Wohnungseigentümers, sich durch Einsicht in die Niederschrift gemäß § 24 Abs. 6 WEG Kenntnis über die gefassten Beschlüsse zu verschaffen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. NJW-RR 1991, 976; Beschluss des Senats vom 7.11.2002 - 2Z BR 97/02).
  • OLG Jena, 23.10.2003 - 6 W 151/03

    Fertigstellung des steckengebliebenern Baus

    Deshalb kann die Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich beschließen, dass die Wohnungseigentümerversammlung nach § 21 Abs. 3 WEG mit Mehrheit bestimmen, dass die Wohnanlage fertiggestellt wird, wenn sie jedenfalls zu deutlich mehr als der Hälfte ihres endgültigen Wertes hergestellt ist (vgl. BayObLG WuM 2003, 103 = NJW 2003, 2323).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht