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OLG Düsseldorf, 16.05.2003 - I-3 Wx 98/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Versprühen von Geruchsstoffen innerhalb des Gemeinschaftseigentums
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmungswidrige Nutzung des Wohnungsgemeinschaftseigentums durch Versprühen von Geruchsspray und Parfüm im Treppenhaus; Zur Frage einer bestimmungswidrigen Benutzung des Sondereigentums durch Abbrennen von Duftkerzen auf dem Balkon
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1
Freisetzen von Duftstoffen als bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestimmungswidirge Nutzung des Gemein-/Sondereigentums: Düfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)
Ärger mit den Mitwohnungseigentümern durch Versprühen von Geruchsstoffen im Treppenhaus
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Versprühen von Geruchsstoffen im Treppenhaus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Parfüms und Duftkerzen sind nicht jedermanns Sache - Zur Nutzung von Duftstoffen im Wohnungseigentum
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 05.03.2003 - 11 T 233/02
- OLG Düsseldorf, 16.05.2003 - I-3 Wx 98/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1098
- NZM 2003, 605
- FGPrax 2003, 157
- ZMR 2004, 52
- WuM 2003, 515
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14
Rauchen auf dem Balkon
Das Berufungsgericht hat die zur Beurteilung der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung erforderlichen Feststellungen, ob und wie intensiv und damit störend der Tabakrauch auf dem Balkon der Kläger wahrgenommen wird (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2003, 515, 516), bislang nicht getroffen.