Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.10.1988

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88   

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https://dejure.org/1988,1925
OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88 (https://dejure.org/1988,1925)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88 (https://dejure.org/1988,1925)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 1988 - 8 REMiet 1/88 (https://dejure.org/1988,1925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Laufende Aufwendungen des Vermieters; fiktive Eigenkapitalkosten; Mietzinsüberhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II. BV § 20; WiStG § 5; WoBindG § 8, § 8a, § 8b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der "laufenden Aufwendungen" des Vermieters gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG); Fiktive Eigenkapitalkosten als "laufende Aufwendungen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 11
  • MDR 1989, 68
  • ZMR 1988, 463
  • WuM 1988, 395
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81

    Tatbestand des fortgesetzten Mietwuchers - Vermietung von Wohnraum an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88
    Dies ist nach herrschender Meinung (vgl.Sternel aaO. Anm. III 66 mit Nachweisen) gegeben, wenn die Vergleichsmiete um mehr als 50 % überschritten wird (vgl. BGH NJW 1982, 896 ; Gramlich aaO. Anm. 3 zu § 5 WiStG ; Barthelmess aaO. Anm. 24 e zu § 2 MHG ; Vollmer aaO. mit Nachweisen; Voelskow aaO. Anm. 115 vor § 535 BGB ).
  • BayObLG, 06.08.1987 - 3 ObOWi 102/87

    Verhältnis zwischen Entgelt und Vermieterleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88
    Auf die mangelnde Kostendeckung kann sich der Vermieter von nicht preisgebundenem Wohnraum dann nicht berufen, wenn der Mietzins unter Beachtung der ortsüblichen Miete in einem auffälligen Mißverhältnis zur Leistung des Vermieters steht (vgl. BayObLG WuM 1988, 318 ).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88
    Nach Art. 111 Abs. 1 3. MRÄndG ist Zulässigkeitsvoraussetzung für den Erlaß eines Rechtsentscheids, daß die Rechtsfrage in einem engen inneren Sachzusammenhang mit dem materiellen Wohnraummietrecht steht (BGH RE vom 11.1. 1984 BGHZ 89, 275 ).
  • OLG Oldenburg, 19.02.1981 - 5 UH 12/80

    Zur Ablehnung eines Nachmieters bei vorzeitigem Auszug des Mieters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88
    Diese Rechtsfrage ist klar abgegrenzt und bedarf zu ihrer Beantwortung keiner Ergänzung (vgl. OLG Oldenburg WuM 1981, 125 ).
  • OLG Hamburg, 27.06.1994 - 4 U 176/93

    Berechnung der bei den laufenden Aufwendungen zu berücksichtigenden

    "Sind bei der Ermittlung der Höhe der laufenden Aufwendungen des Vermieters im Sinne des § 5 Abs. 1 S 3 WiStG a.F. die Eigenkapitalkosten in Übereinstimmung mit den Rechtsentscheiden des OLG Stuttgart vom 30.09.1988 (NJW-RR 1989, 11 = WuM 1988, 395 = ZMR 1988, 463 = 8 REMiet 1/88) und vom 08.11.1989 (NJW-RR 1990, 150 = WuM 1990, 11 = ZMR 1990, 111 = 8 REMiet 3/88) in Höhe der marktüblichen Zinsen für erste Hypotheken - bezogen auf den gesamten Eigenkapitalbetrag - anzusetzen, oder ist hiervon abweichend die Eigenkapitalverzinsung lediglich in Anlehnung des § 20 Abs. 2 S 2 Hs. 1 und Hs. 2 Buchstabe b) der Zweiten Berechnungsverordnung vorzunehmen?".

    Hinsichtlich der Vorlagefrage Nr. 2 will das Landgericht in Abweichung von den Rechtsentscheiden des OLG Stuttgart vom 30.09.1988 (NJW-RR 1989, 11 = WuM 1988, 395 = ZMR 1988, 463 = 8 REMiet 1/88) und vom 08.11.1989 (NJW-RR 1990, 150 = WuM 1990, 11 = ZMR 1990, 111 = 8 REMiet 3/88) die Eigenkapitalverzinsung lediglich in Anlehnung an § 20 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 und Hs. 2 Buchstabe b) II. BV vornehmen.

    Wie das Landgericht hält auch der Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 30.9.1988 (a.a.O.) - die Berücksichtigung fiktiver Eigenkapitalkosten dem Grunde nach für gerechtfertigt.

    Das OLG Stuttgart, das an seinen Rechtsentscheid vom 30.9.1988 (NJW-RR 1989, 11 = WuM 1988, 395 = ZMR 1988, 463 = 8 REMiet 1/88) anknüpft, in dem es ausgesprochen hat, daß unter dem Begriff "laufende Aufwendungen des Vermieters" auch fiktive Eigenkapitalkosten in Höhe der marktüblichen Zinsen für erste Hypotheken zu berücksichtigen sind, hat in seinem Rechtsentscheid vom 8.11.1989 ausgeführt, für die Berechnung der "laufenden Aufwendungen" des Vermieters im preisgebundenen Wohnungsbau seien die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Mittelbewilligung bzw. Bauerrichtung maßgebend.

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 517/10

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Ungenügende Prospektangaben zur Eignung der

    Ein mittelbares wirtschaftliches Interesse an dem Geschäft, etwa in Gestalt von Provisionen oder Gewinnen der vertretenen Gesellschaft, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, NJW 2002, 1309; BGH, NJW-RR 1989, 11; BGH, NJW-RR 1992, 1061; BGH, NJW 1997, 1233).
  • BGH, 05.04.1995 - VIII ARZ 4/94

    Höhe der zu berücksichtigenden Eigenkapitalkosten

    Sind bei der Ermittlung der Höhe der laufenden Aufwendungen des Vermieters im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 3 WiStG a.F. die Eigenkapitalkosten in Übereinstimmung mit den Rechtsentscheiden des OLG Stuttgart vom 30.09.1988 (NJW-RR 1989, 11 = WuM 1988, 395 = ZMR 1988, 463 = 8 REMiet 1/88) und vom 08.11.1989 (NJW-RR 1990, 150 = WuM 1990, 11 = ZMR 1990, 111 = 8 REMiet 3/88) in Höhe der marktüblichen Zinsen für erste Hypotheken - bezogen auf den gesamten Eigenkapitalbetrag - anzusetzen, oder ist hiervon abweichend die Eigenkapitalverzinsung lediglich in Anlehnung des § 20 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 und Hs. 2 Buchstabe b) der Zweiten Berechnungsverordnung vorzunehmen?".
  • OLG Hamburg, 05.08.1992 - 4 U 22/92

    Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 50 % aufgrund

    Nach dieser, auch unter Hinweis auf die (strafgerichtliche) Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. Juli 1983 (WM 1984, 57) und den Rechtsentscheid des Oberlandesgericht Stuttgart vom 30. September 1988 (WuM 1988, 395 = ZMR 1988, 463 ) vertretenen Ansicht folge insbesondere aus der Tatsache, daß der Gesetzestext in § 5 Abs. 1 S. 3 WiStG nicht lautet: »... soweit sie (die Entgelte) nicht in einem auffälligen Mißverhältnis stehen...«, sondern: »sofern sie (die Entgelte) nicht in einem auffälligen Mißverhältnis stehen...« keine Begrenzung des Risikos einer zu ungünstigen Kostenkalkulation durch den Gesetzgeber.
  • OLG Stuttgart, 08.11.1989 - 8 REMiet 3/88

    Begriff der "laufenden Aufwendungen" gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 Wirtschaftsstrafgesetz

    Der Senat hatte im vorliegenden Rechtsstreit bereits einen Rechtsentscheid (RE) erlassen (WuM 88, 395 = ZMR 88, 463, hier: I ( 133) 352 a) und ausgeführt, daß unter dem Begriff »laufende Aufwendungen« des Vermieters i. S. des § 5 WiStG auch fiktive Eigenkapitalkosten in Höhe der marktüblichen Zinsen zu berücksichtigen seien.
  • OLG Hamburg, 06.07.1995 - 4 U 176/93

    Berechnung der laufenden Aufwendungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStrG

    "Sind bei der Ermittlung der Höhe der laufenden Aufwendungen des Vermieters im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 3 WiStG a.F. die Eigenkapitalkosten in Übereinstimmung mit den Rechtsentscheiden des OLG Stuttgart vom 30.09.1988 (NJW-RR 1989, 11 = WuM 1988, 395 = ZMR 1988, 463 = 8 REMiet 1/88) und vom 08.11.1989 (NJW-RR 1990, 150 = WuM 1990, 11 = ZMR 1990, 111 = 8 REMiet 3/88) in Höhe der marktüblichen Zinsen für erste Hypotheken - bezogen auf den gesamten Eigenkapitalbetrag - anzusetzen, oder ist hiervon abweichend die Eigenkapitalverzinsung lediglich in Anlehnung des § 20 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 und Hs. 2 Buchstabe b) der Zweiten Berechnungsverordnung vorzunehmen?".
  • KG, 28.10.1991 - 5 Ws (B) 100/91

    Vorliegen einer unangemessen hohen Entgeltforderung für die Vermietung von

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.10.1988 - 20 RE-Miet 4/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2763
OLG Frankfurt, 10.10.1988 - 20 RE-Miet 4/88 (https://dejure.org/1988,2763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.1988 - 20 RE-Miet 4/88 (https://dejure.org/1988,2763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 1988 - 20 RE-Miet 4/88 (https://dejure.org/1988,2763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Untervermietung trotz Abmahnung; Fortsetzung des Mietvertrags durch den Untermieter; Unerlaubte Gebrauchsüberlassung im Sinne einer erheblichen Vertragsverletzung

  • grundeigentum-verlag.de

    Unbefugte Gebrauchsüberlassung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Gebrauch, vertragswidriger; Gebrauchsüberlassung, unbefugte; Rechtsbeeinträchtigung, Vermieter

  • rechtsportal.de

    BGB § 553

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beeinträchtigung der Vermieter-Interessen; Fristlose Kündigung durch Vermieter; Gebrauchsüberlassung an Dritte

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unerlaubte Untervermietung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 10
  • MDR 1989, 67
  • ZMR 1988, 461
  • WuM 1988, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83

    Miete - Fristlose Kündigung - Unbefugte Untervermietung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1988 - 20 REMiet 4/88
    »Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 17.12.1981 - 4 U 130/81 - und das Urteil des BGH vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83).«.

    Das Landgericht sieht sich an einer solchen Entscheidung durch den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 17.12.1981 (NJW 1982, 1157 ; WuM 1982, 41 ; ZMR 1982, 186 ; DWW 1982, 26; RES § 553 Nr. 1) und das Urteil des BGH vom 28.11.1984 (NJW 1985, 2527 ; WuM 1985, 88 ; ZMR 1985, 94 ; DWW 1985, 158 LS) gehindert.

  • OLG Hamburg, 17.12.1981 - 4 U 130/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1988 - 20 REMiet 4/88
    »Beläßt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 17.12.1981 - 4 U 130/81 - und das Urteil des BGH vom 28.11.1984 - VIII ZR 186/83).«.

    Das Landgericht sieht sich an einer solchen Entscheidung durch den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 17.12.1981 (NJW 1982, 1157 ; WuM 1982, 41 ; ZMR 1982, 186 ; DWW 1982, 26; RES § 553 Nr. 1) und das Urteil des BGH vom 28.11.1984 (NJW 1985, 2527 ; WuM 1985, 88 ; ZMR 1985, 94 ; DWW 1985, 158 LS) gehindert.

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    (1) Fehlt es an für beide Teile verbindlichen vertraglichen Regelungen in einer Hausordnung, bestimmen sich die Grenzen des zulässigen Gebrauchs und der hinzunehmenden Beeinträchtigungen nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. KG, ZMR 2004, 261, 262; AG Bonn, NJW-RR 1989, 10; MünchKomm-BGB/Häublein, 6. Aufl., § 569 Rn. 17; vgl. auch Börstinghaus/Pielsticker, WuM 2012, 480, 482).
  • BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90

    Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis;

    In der bloßen Fortsetzung einer unbefugten Gebrauchsüberlassung liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Rechte des Vermieters, die zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, ohne daß es weiterer Feststellungen zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung bedürfte (vgl. zum Wohnraummietrecht die Rechtsentscheide des OLG Frankfurt am Main vom 10.10.1988, ZMR 1988, 461 , des OLG Karlsruhe vom 16.3.1987, ZMR 1987, 263 und des OLG Hamburg vom 17.12.1981, NJW 1982, 1157 ; zum Gewerberaummietverhältnis BGH, NJW 1985, 2527/2528).
  • AG Mannheim, 24.11.2004 - 8 C 364/04
    Die Kündigung ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil der Kläger den Beklagten nicht auf Unterlassung gemäß § 541 BGB in Anspruch genommen hat (vgl. OLG Frankfurt ZMR 1988, 461 ).
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