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   BGH, 24.03.1994 - X ARZ 902/93   

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https://dejure.org/1994,2336
BGH, 24.03.1994 - X ARZ 902/93 (https://dejure.org/1994,2336)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - X ARZ 902/93 (https://dejure.org/1994,2336)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - X ARZ 902/93 (https://dejure.org/1994,2336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts bei Verfolgung von verschiedenen Rechtswegen zugeordneten Ansprüchen

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2032
  • MDR 1995, 524
  • VersR 1994, 1087
  • BB 1994, 1108
  • DB 1994, 1569
  • JR 1995, 198
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ARZ 902/93
    Soweit der Bundesgerichtshof eine entsprechende Anwendung des § 36 Nr. 3 ZPO auch auf die sachliche Zuständigkeit bejaht hat (BGH, Beschl. v. 16.02.1984 - I ARZ 395/83, BGHZ 90, 153 [BGH 15.02.1984 - VIII ZR 213/82] = NJW 1984, 1624 f.), betraf die Entscheidung Gerichte derselben Gerichtsbarkeit.
  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ARZ 902/93
    Soweit der Bundesgerichtshof eine entsprechende Anwendung des § 36 Nr. 3 ZPO auch auf die sachliche Zuständigkeit bejaht hat (BGH, Beschl. v. 16.02.1984 - I ARZ 395/83, BGHZ 90, 153 [BGH 15.02.1984 - VIII ZR 213/82] = NJW 1984, 1624 f.), betraf die Entscheidung Gerichte derselben Gerichtsbarkeit.
  • BGH, 07.01.2021 - III ZB 13/20

    Rechtsweg, Gesamtschuldnerausgleich unter Beamten

    Eine rechtswegübergreifende Zusammenführung der Verfahren wäre nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 1994 - X ARZ 902/93, NJW 1994, 2032 und vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713 f).
  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits-

    § 36 ZPO bietet die für einen solchen Fall sachgerechte Norm (Sen.Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 132/01, Umdr. S. 2 f, zur Veröffentlichung vorgesehen; v. 26.03.1994 - X ARZ 902/93, NJW 1994, 2032; vgl. auch schon BGHZ 104, 363 ff.).
  • BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß das Verfahren der Rechtswegverweisung in §§ 17 a, 17 b GVG abschließend geregelt ist (vgl. zum Vorrang der Rechtswegverweisung in § 17 a GVG vor einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch: BGH, Beschluß vom 24. März 1994 - X ARZ 902/93 = NJW 1994, 2032).
  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01
    § 36 ZPO bietet die für einen solchen Fall sachgerechte Norm (Sen.Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 132/01, Umdr. S. 2 f, zur Veröffentlichung vorgesehen; v. 26.03.1994 - X ARZ 902/93, NJW 1994, 2032; vgl. auch schon BGHZ 104, 363 ff.).
  • LAG München, 08.08.2013 - 1 SHa 10/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschluss - Zurückverweisung

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bietet aber nicht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Rechtweg für eine Klage gegen mehrere Parteien zu eröffnen, gegen die verschiedenen Rechtswegen zugeordnete Ansprüche verfolgt werden (vgl. BGH BB 1994, 1108).
  • BAG, 03.06.1996 - 5 AS 34/95

    Zuständigkeitsbestimmung bei Drittwiderklage des Arbeitgebers -

    Es eröffnet auch nicht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Rechtsweg für Klagen gegen Personen zu bestimmen, gegen die verschiedenen Rechtwegen zugeordnete Ansprüche verfolgt werden sollen (BGH Beschluß vom 24. März 1994 - X ARZ 902/93 - NJW 1994, 2032).
  • BAG, 21.10.1994 - 5 AS 12/94

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtsstands bei Begründung einer

    Die Frage, ob § 36 Nr. 3 ZPO die Möglichkeit eröffnet, einen gemeinsamen Rechtsweg für Klagen gegen Personen zu eröffnen, gegen die Ansprüche verfolgt werden sollen, die verschiedenen Rechtswegen zugeordnet sind (verneinend BGH Beschluß vom 24. März 1994 - X ARZ 902/93 - NJW 1994, 2032 = BB 1994, 1108), stellt sich hier also nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.1998 - 4 Sha 7/98

    Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts; Möglichkeit des gemeinsamen

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  • BayObLG, 15.03.1999 - 1Z AR 99/98

    Zuständigkeitsbestimmung gemäß §§ 36 , 37 ZPO bei unterschiedlicher Beurteilung

    Der Bundesgerichtshof (NJW 94, 2032) hat entschieden, daß den Gerichten durch die Neufassung der §§ 17 ff.
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