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BFH, 02.09.2014 - X B 10/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben
- openjur.de
Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben
- Bundesfinanzhof
EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 2, EStG VZ 2007, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben
- Bundesfinanzhof
Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 EStG 2002 vom 14.08.2007, EStG VZ 2007, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - IWW
§ ... 7g Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 7g EStG, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO
- rewis.io
Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei einem neu gegründeten Betrieb
- rechtsportal.de
EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei einem neu gegründeten Betrieb - datenbank.nwb.de
Strenge Maßstäbe an die Feststellung der Investitionsabsicht bei zu gründenden Betrieben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Investitionsabzugsbetrag - und der Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben
Verfahrensgang
- FG Hessen, 11.12.2013 - 8 K 434/13
- BFH, 02.09.2014 - X B 10/14
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.06.2012 - X R 42/11
Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …
Auszug aus BFH, 02.09.2014 - X B 10/14
a) Wie die Kläger selbst zutreffend ausgeführt haben, hat der Senat mit Urteil vom 20. Juni 2012 X R 42/11 (BFHE 237, 377, BStBl II 2013, 719, unter II.2.a) und --unter vollumfänglicher Bezugnahme hierauf-- durch weiteres Urteil vom selben Tage X R 20/11 (…BFH/NV 2012, 1778) bereits entschieden, dass --und warum-- auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) bei noch zu gründenden Betrieben strenge Maßstäbe an die Feststellung der Investitionsabsicht zu legen sind. - FG Niedersachsen, 05.05.2011 - 1 K 266/10
Entscheidung über das Vorliegen eines auf einem rückwirkenden Ereignis beruhenden …
Auszug aus BFH, 02.09.2014 - X B 10/14
Die Kläger wandten ein, die Investitionsabsicht habe vorgelegen, die Änderung des Bescheids sei mangels neuer Tatsachen nicht möglich gewesen und die Zinsen seien, einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 5. Mai 2011 1 K 266/10 (Deutsches Steuerrecht 2011, 1563) folgend, nicht zu erheben. - BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 - …
Auszug aus BFH, 02.09.2014 - X B 10/14
a) Wie die Kläger selbst zutreffend ausgeführt haben, hat der Senat mit Urteil vom 20. Juni 2012 X R 42/11 (BFHE 237, 377, BStBl II 2013, 719, unter II.2.a) und --unter vollumfänglicher Bezugnahme hierauf-- durch weiteres Urteil vom selben Tage X R 20/11 (BFH/NV 2012, 1778) bereits entschieden, dass --und warum-- auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) bei noch zu gründenden Betrieben strenge Maßstäbe an die Feststellung der Investitionsabsicht zu legen sind. - BFH, 08.05.2014 - X B 105/13
Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige …
Auszug aus BFH, 02.09.2014 - X B 10/14
Die grundsätzliche Bedeutung der auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bezogenen Frage haben die Kläger entgegen § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht hinreichend dargelegt (zu den Darlegungsvoraussetzungen vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Mai 2014 X B 105/13, BFH/NV 2014, 1213).
- BFH, 28.04.2016 - I R 31/15
Investitionsabzugsbetrag - nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen - …
Zum einen gibt der Gesetzeswortlaut für eine solche Einschränkung keinerlei Anhalt; zum anderen wird das mit der Ansicht des FA offenkundig verbundene Anliegen, einer beliebigen und nicht investitionsgebundenen Steuerminderung nach Gutdünken des Steuerpflichtigen vorzubeugen (dazu BFH-Beschluss vom 2. September 2014 X B 10/14, BFH/NV 2015, 190), nicht nur dadurch Rechnung getragen, dass die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 7g Abs. 1 EStG 2002 n.F. nach Ablauf der dreijährigen Investitionsfrist ausgeschlossen ist (vgl. § 7g Abs. 3 EStG 2002 n.F.). - BFH, 04.03.2015 - IV R 38/12
Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen - …
Wenn hierfür --wie die Klägerin meint-- die schlichte Behauptung des Steuerpflichtigen genügte, wäre dies in Wahrheit die mit dem Zweck des § 7g EStG nicht zu vereinbarende Steuerminderung nach Gutdünken (so bereits BFH-Beschluss vom 2. September 2014 X B 10/14, BFH/NV 2015, 190). - FG Nürnberg, 01.07.2015 - 5 K 842/14
Keine Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung einer …
Bei der Neugründung eines Betriebes ist eine besondere Prüfung der Investitionsabsicht erforderlich, da eine Plausibilitätskontrolle am Maßstab eines bislang verfolgten Betriebskonzepts nicht möglich ist (vgl. BFH…, Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11, a.a.O, Beschluss vom 02.09.2014 X B 10/14, BFH/NV 2015, 190). - BFH, 04.03.2015 - IV R 30/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 03. 2015 IV R 38/12 - …
Wenn hierfür --wie die Klägerin meint-- die schlichte Behauptung des Steuerpflichtigen genügte, wäre dies in Wahrheit die mit dem Zweck des § 7g EStG nicht zu vereinbarende Steuerminderung nach Gutdünken (so bereits BFH-Beschluss vom 2. September 2014 X B 10/14, BFH/NV 2015, 190). - FG Nürnberg, 13.10.2016 - 4 K 146/15
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) im Rahmen eines Gewerbebetriebs für …
c) Nach Auffassung des Senats ist im Hinblick auf die geplante Anschaffung der beiden Photovoltaikanlagen eine besondere Prüfung der Investitionsabsicht erforderlich, da es sich um ein völlig neues Tätigkeitsfeld (neuer Unternehmensgegenstand) der Klägerin handelt und insoweit eine Plausibilitätskontrolle am Maßstab eines bislang verfolgten Betriebskonzeptes nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11, BStBl II 2013, 719 und BFH-Beschluss vom 02.09.2014 X B 10/14, BFH/NV 2015, 190 ).