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   BFH, 24.02.1999 - X B 149/98   

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https://dejure.org/1999,8603
BFH, 24.02.1999 - X B 149/98 (https://dejure.org/1999,8603)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1999 - X B 149/98 (https://dejure.org/1999,8603)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - X B 149/98 (https://dejure.org/1999,8603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsgrund der Abweichung - Änderung von Steuerbescheiden - Korrektursystem - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Zulässigkeit der Beschwerde

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 172 bis 177; ; AO 1977 § 130 ff.; ; AO 1977 § 172 ff.; ; AO 1977 § 172 Abs. 2 Buchst. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 130 131 172 ff.; FGO § 115 Abs. 2
    Korrektur von Steuerverwaltungsakten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84

    Verspätungszuschlag - Bemessung - Verwaltungsakte - Rücknahme

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - X B 149/98
    Das angefochtene Urteil betrifft die Änderung von Steuerbescheiden bzw. von ihnen hinsichtlich des Korrektursystems in der Abgabenordnung (AO 1977) gleichgestellten Steuerverwaltungsakten (s. dazu näher: Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vor §§ 172 bis 177 AO 1977, Rz. 36 ff., 42; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, vor § 172 AO 1977 Rz. 12 ff.), das in der Beschwerdebegründung zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. März 1989 VI R 101/84 (BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749) einen sonstigen Steuerverwaltungsakt (Festsetzung bzw. Rücknahme von Verspätungszuschlägen), der nur nach § 130 ff. AO 1977 korrigierbar ist, und enthält infolgedessen keinerlei Aussage zu der hier allein in Frage stehenden Aufhebung oder Änderung nach den §§ 172 ff. AO 1977, insbesondere zu § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AO 1977 auf den das Finanzgericht sein Urteil gestützt hat.
  • BFH, 08.03.2004 - VIII B 269/03

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

    Die Beschwerdebegründung berücksichtigt insbesondere nicht, dass die Korrektursysteme der AO 1977 (§§ 130, 131 einerseits - §§ 172 ff. AO 1977 andererseits) sich wechselseitig ausgrenzen (Beschluss des BFH vom 24. Februar 1999 X B 149/98, BFH/NV 1999, 1056).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - 2 K 193/04

    Voraussetzungen für die Rücknahme einer Prüfungsentscheidung bei der

    Die Korrektursysteme der AO (die §§ 130, 131 AO einerseits und die §§ 172 ff. AO andererseits) grenzen sich wechselseitig aus (Beschluss des BFH vom 24. Februar 1999 X B 149/98, BFH/NV 1999, 1056 ).
  • FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11

    Erstattung von Einfuhrzoll: Hemmung der dreijährigen Antragsfrist durch

    Die Korrektursysteme der AO, §§ 130, 131 AO einerseits und §§ 172 ff. AO für Steuerbescheide andererseits, schließen sich gegenseitig aus (BFH Beschlüsse vom 24.02.1999 X B 149/98, BFH/NV 1999, 1056, und vom 08.03.2004, VIII B 269/03).
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