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   BFH, 20.12.2013 - X B 160/12   

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https://dejure.org/2013,43077
BFH, 20.12.2013 - X B 160/12 (https://dejure.org/2013,43077)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2013 - X B 160/12 (https://dejure.org/2013,43077)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - X B 160/12 (https://dejure.org/2013,43077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verlustfeststellung - Gegenstand des Klageverfahrens - faires Verfahren

  • openjur.de

    Verlustfeststellung; Gegenstand des Klageverfahrens; faires Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10d, FGO § 68, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, EStG § 10d
    Verlustfeststellung - Gegenstand des Klageverfahrens - faires Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Verlustfeststellung - Gegenstand des Klageverfahrens - faires Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10d EStG 2002, § 68 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 10d EStG 1997
    Verlustfeststellung - Gegenstand des Klageverfahrens - faires Verfahren

  • rewis.io

    Verlustfeststellung - Gegenstand des Klageverfahrens - faires Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 68 S. 1
    Gegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens bei Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de

    Verlustfeststellung als gesonderter und selbständig anfechtbarer Bescheid; Gegenstand des Klageverfahrens; Grundsatz des fairen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung eines Sammelbescheides während des Klageverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - X B 160/12
    Andernfalls stehen lediglich vorbehaltlich der allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen die Klageänderung des § 67 FGO sowie der Einspruch zur Verfügung (vgl. dazu i.e. BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 IV R 15/08, BFHE 233, 290, BStBl II 2011, 764).
  • BFH, 10.07.2008 - IX R 90/07

    Feststellungsfrist für Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG -

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - X B 160/12
    Da aber jedenfalls die Verlustfeststellungen der Jahre 2000 bis 2002 ihrerseits Grundlagenbescheide für die folgenden Jahre sind (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 2010 IX R 57/09, BFHE 228, 429, BStBl II 2011, 405 für den Einkommensteuerbescheid des Folgejahres; vom 10. Juli 2008 IX R 90/07, BFHE 222, 32, BStBl II 2009, 816 für die Verlustfeststellung des Folgejahres), kann auch die Entscheidung über die Verlustfeststellungen der Jahre 2004 bis 2006 auf der Entscheidung hinsichtlich der Vorjahre beruhen.
  • BFH, 24.02.2010 - IX R 57/09

    Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - X B 160/12
    Da aber jedenfalls die Verlustfeststellungen der Jahre 2000 bis 2002 ihrerseits Grundlagenbescheide für die folgenden Jahre sind (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 2010 IX R 57/09, BFHE 228, 429, BStBl II 2011, 405 für den Einkommensteuerbescheid des Folgejahres; vom 10. Juli 2008 IX R 90/07, BFHE 222, 32, BStBl II 2009, 816 für die Verlustfeststellung des Folgejahres), kann auch die Entscheidung über die Verlustfeststellungen der Jahre 2004 bis 2006 auf der Entscheidung hinsichtlich der Vorjahre beruhen.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - X B 160/12
    Der Senat weist allerdings für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, dass die etwaige Branchennähe des Klägers nach der Rechtsprechung des Senats nur ein schwaches Beweisanzeichen für das Vorhandensein einer von vornherein bestehenden Veräußerungsabsicht ist, dem allenfalls in Verbindung mit anderen Indizien Bedeutung zukommt (vgl. Senatsurteil vom 18. August 2009 X R 41/06, BFH/NV 2010, 38).
  • BFH, 27.04.2004 - X R 28/02

    Anwendung des § 68 FGO a.F.

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - X B 160/12
    Das ist der Fall, wenn der neue Bescheid dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betrifft wie der bisherige Bescheid (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2004 X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287).
  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 60/00

    Kindergeld; Änderung eines nur teilweise angefochtenen Bescheides während des

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - X B 160/12
    Eine Änderung oder Ersetzung liegt hingegen nicht vor, wenn ein teilbarer Bescheid nur teilweise angefochten und während des Klageverfahrens nur hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils geändert wird (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 VIII R 60/00, BFH/NV 2003, 927).
  • FG Hamburg, 09.02.2017 - 5 K 9/15

    Abzugsverbot für ein Darlehen nach § 8b Abs. 3 KStG ohne Sperrwirkung durch Art.

    Ein Änderungsbescheid, der - wie bei einem Gewinnfeststellungsbescheid - mehrere Verwaltungsakte äußerlich zusammenfasst, wird nur dann zum Gegenstand des Verfahrens, wenn die Korrektur die im Klageverfahren angefochtene Regelung betrifft (BFH-Beschluss vom 20.12.2013 X B 160/12, BFH/NV 2014, 558; Seer in Tipke/Kruse, § 68 FGO Rn. 12).
  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

    e) Soweit die Klägerin mit ihren Ausführungen zum BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2013 X B 160/12 (BFH/NV 2014, 558) ebenfalls eine Divergenz rügen wollte, kommt eine Revisionszulassung bereits deshalb nicht in Betracht, weil es sich hierbei um eine Entscheidung in einem Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde handelte.
  • FG Hamburg, 25.08.2016 - 5 K 53/15

    Ende des Abwicklungszeitraums als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis

    Ein solcher liegt dann nicht vor, wenn ein teilbarer Bescheid nur teilweise angefochten und während des Klageverfahrens nur hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils geändert wird, wie dies etwa bei einem Gewinnfeststellungsbescheid für die einzelnen prozessual selbständigen Besteuerungsgrundlagen der Fall sein kann (vgl. BFH-Beschluss vom 20.12.2013 X B 160/12, BFH/NV 2014, 558 mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 11 K 1567/10

    Anwendung von § 68 FGO auf Nacherhebungsbescheide - Wirksamkeit der

    § 68 FGO findet keine Anwendung, wenn und soweit ein teilbarer Bescheid hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils geändert wird (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 VIII R 60/00, BFH/NV 2003, 927 und vom 9. Februar 2011 IV R 15/08, BStBl II 2011, 764, sowie den Beschluss vom 20. Dezember 2013 X B 160/12, BFH/NV 2014, 558).
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