Rechtsprechung
BFH, 30.09.2011 - X B 75/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung
- openjur.de
Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis; Revisionszulassung bei Doppelbegründung
- Bundesfinanzhof
AO § 122 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung
- Bundesfinanzhof
Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 Abs 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung - rewis.io
Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung
- ra.de
- rewis.io
Feststellung der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch Indizienbeweis - Revisionszulassung bei Doppelbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 35b
Gewerbesteuer bei bestrittenem Zugang der Bescheide - datenbank.nwb.de
Kein Verstoß gegen Denkgesetze, wenn FG aus der langjährigen widerspruchslosen Hinnahme von Vollstreckungsversuchen den Schluss zieht, dass die Verwaltungsakte zugegangen sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2583/10
- BFH, 30.09.2011 - X B 75/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03
Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 30.09.2011 - X B 75/11
Weil damit hinsichtlich der --das angefochtene Urteil selbständig tragenden-- tatsächlichen Würdigung des FG, die Bescheide vom 28. Mai 2001 seien dem Kläger zugegangen, kein Zulassungsgrund gegeben ist, braucht der Senat nicht näher zu prüfen, ob hinsichtlich der weiteren, selbständig tragenden Rechtsausführungen der Vorentscheidung zur Auslegung des § 35b GewStG Zulassungsgründe vorliegen könnten (vgl. zur fehlenden Klärungsfähigkeit bei Doppelbegründungen BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, …und vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229). - BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08
Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund
Auszug aus BFH, 30.09.2011 - X B 75/11
Bei diesem Vorbringen handelt es sich indes um materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Gesamtwürdigung des Tatrichters, die nicht unter die gesetzlichen Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 FGO fallen (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39). - BFH, 04.08.2005 - II B 34/04
NZB: kumulative Urteilsbegründung; unrichtige Rechtsanwendung
Auszug aus BFH, 30.09.2011 - X B 75/11
Weil damit hinsichtlich der --das angefochtene Urteil selbständig tragenden-- tatsächlichen Würdigung des FG, die Bescheide vom 28. Mai 2001 seien dem Kläger zugegangen, kein Zulassungsgrund gegeben ist, braucht der Senat nicht näher zu prüfen, ob hinsichtlich der weiteren, selbständig tragenden Rechtsausführungen der Vorentscheidung zur Auslegung des § 35b GewStG Zulassungsgründe vorliegen könnten (…vgl. zur fehlenden Klärungsfähigkeit bei Doppelbegründungen BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, und vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229).
- BFH, 16.05.2013 - X B 172/11
1 %-Regelung
Hat das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich gesehen das Urteil trägt, muss der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Grund für die Zulassung der Revision darlegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. September 2011 X B 75/11, BFH/NV 2012, 5, m.w.N.).