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BFH, 10.01.2007 - X B 94/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Vorwegabzug bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer; Darlegung einer Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.04.2006 - 10 K 4653/05
- BFH, 10.01.2007 - X B 94/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von …
Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 94/06
Dem FA ist allerdings die Irritation darüber zuzugestehen, dass sich das angefochtene Urteil für seine Überlegungen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Februar 1993 X R 47/91 (BFH/NV 1993, 638) zur Frage der gekürzten bzw. ungekürzten Vorsorgepauschale bei einer Beamtin bezieht, während im Streitfall über die Frage "ungekürzter oder gekürzter" Vorwegabzug zu entscheiden war und gegenseitige Abhängigkeiten zwischen den Antworten auf die beiden Fragen und die entsprechenden Eintragungen in den Eingabewertbogen nicht in jedem Fall bestehen. - FG Brandenburg, 19.05.1999 - 4 K 577/98
Antrag auf Änderung eines Einkommensteueränderungsbescheids unter …
Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 94/06
a) Das FG des Landes Brandenburg hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1999 4 K 577/98 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 877) für den Fall des Fehlens jeglicher näheren Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und zu den Anwartschaften auf Altersversorgung in der Einkommensteuererklärung entschieden, dass sich aus der Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht gleichsam mechanisch die Anwendung des ungekürzten Vorwegabzugs ergibt.
- BFH, 07.11.2007 - X R 19/07
Eingangsstempel als öffentliche Urkunde
Ein Urteil beruht dann auf einem Verfahrensfehler, wenn diese Entscheidung ohne den Mangel unter Zugrundelegung der in dem Urteil vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders ausgefallen wäre (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 94/06, juris).