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   BFH, 15.07.2014 - X R 24/12   

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https://dejure.org/2014,36453
BFH, 15.07.2014 - X R 24/12 (https://dejure.org/2014,36453)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2014 - X R 24/12 (https://dejure.org/2014,36453)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - X R 24/12 (https://dejure.org/2014,36453)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • openjur.de

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG VZ 2005, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 1
    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • Bundesfinanzhof

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 1997, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • IWW

    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 4 Abs. 4 EStG, § 11 Abs. 2 FGO, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG, § 26b EStG, § 12 Nr. 1 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • cpm-steuerberater.de

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • Betriebs-Berater

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • Betriebs-Berater

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • rewis.io

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Betriebsausgaben, wenn ein zum Betrieb des Ehemanns gehörender Pkw auch von der Ehefrau in ihrem Betrieb genutzt wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auch im Betrieb der Ehefrau benutzte Geschäftswagen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Pkw-Nutzung in zwei Betrieben - Betriebsausgaben nur für den Ehegatten, der Kosten trägt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wenn die Ehefrau "Kosten" absetzen will, die gar nicht angefallen sind...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzug von Betriebsausgaben, wenn ein zum Betrieb des Ehemanns gehörender Pkw auch von der Ehefrau in ihrem Betrieb genutzt wird

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzug von Betriebsausgaben, wenn ein zum Betrieb des Ehemanns gehörender Pkw auch von der Ehefrau in ihrem Betrieb genutzt wird

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Betriebsausgaben, wenn ein zum Betrieb des Ehemanns gehörender Pkw auch von der Ehefrau in ihrem Betrieb genutzt wird

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Betriebsausgabenabzug für die betriebliche Nutzung eines zum BV des Ehegatten gehörenden PKW

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug bei betrieblicher Nutzung eines zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehörenden PKW

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 247, 131
  • FamRZ 2015, 259
  • BB 2014, 2965
  • BB 2015, 357
  • DB 2014, 2748
  • BStBl II 2015, 132
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
    a) Der Große Senat des BFH hat es auch im Verhältnis zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ausdrücklich abgelehnt, zu vermuten oder zu fingieren, dass immer derjenige Ehegatte die Aufwendungen auf ein --nicht ihm, sondern dem anderen Ehegatten gehörendes-- Wirtschaftsgut trägt, der es zur Einkunftserzielung einsetzt (Beschlüsse vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.II.1., und vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b).

    Davon kann jedoch nur die Rede sein, wenn der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet, nicht hingegen, wenn er Aufwendungen für ein ihm selbst gehörendes Wirtschaftsgut als Erwerber und Schuldner für eigene Rechnung trägt (BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c aa).

    Diese Voraussetzungen sind indes nicht erfüllt, wenn der Dritte Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut aufwendet, das ihm zivilrechtlich alleine gehört und das er auch selbst --wenngleich ggf. gemeinsam mit seinem Ehegatten-- nutzen will (BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c bb).

    Damit nicht zu vergleichen ist jedoch die im Streitfall gegebene Konstellation, in der nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern ein Dritter --und sei es der mit ihm zusammen veranlagte Ehegatte, der im Bereich der Einkunftserzielung jedoch als eigenständiger Steuerpflichtiger behandelt wird (§ 26b EStG; vgl. BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b)-- den PKW nutzt.

  • BFH, 26.04.2006 - X R 35/05

    Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
    Bei dem Ehegatten, zu dessen Betriebsvermögen der PKW gehört, ist die Nutzung des PKW durch den anderen Ehegatten mit der Anwendung der 1 %-Regelung abgegolten; ein Betrag für eine zusätzliche Nutzungsentnahme ist nicht anzusetzen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 26. April 2006 X R 35/05, BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445).

    Während eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke bereits dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige einen PKW seines Betriebsvermögens zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, stellt eine derartige Verwendung keine "private Nutzung" dar (Senatsurteil vom 26. April 2006 X R 35/05, BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445; ebenso für die Nutzung eines betrieblichen PKW in einem anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 59/06, BFH/NV 2009, 1617).

    Entsprechend hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung in BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445 (unter II.4. vor a) ausgeführt, die abgeltende Wirkung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG beziehe sich "nur auf die Kraftfahrzeugnutzung zu Zwecken, die dem nach § 12 Nr. 1 EStG einkommensteuerlich unbeachtlichen Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind".

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
    a) Der Große Senat des BFH hat es auch im Verhältnis zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ausdrücklich abgelehnt, zu vermuten oder zu fingieren, dass immer derjenige Ehegatte die Aufwendungen auf ein --nicht ihm, sondern dem anderen Ehegatten gehörendes-- Wirtschaftsgut trägt, der es zur Einkunftserzielung einsetzt (Beschlüsse vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.II.1., und vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
    In derartigen Fällen schließt der Dritte im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag und leistet selbst die geschuldeten Zahlungen, um damit eine Zuwendung an den Steuerpflichtigen zu bewirken (BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, und vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
    In derartigen Fällen schließt der Dritte im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag und leistet selbst die geschuldeten Zahlungen, um damit eine Zuwendung an den Steuerpflichtigen zu bewirken (BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, und vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 25.06.2008 - X R 36/05

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
    d) Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten zum Ersatz der von E getragenen Aufwendungen verpflichtet gewesen sein könnte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373), liegen nicht vor.
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 59/06

    Nutzung eines betrieblichen Kfz für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
    Während eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke bereits dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige einen PKW seines Betriebsvermögens zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, stellt eine derartige Verwendung keine "private Nutzung" dar (Senatsurteil vom 26. April 2006 X R 35/05, BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445; ebenso für die Nutzung eines betrieblichen PKW in einem anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 59/06, BFH/NV 2009, 1617).
  • BFH, 22.11.2005 - V B 22/05

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind nur Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die dem FG im Rahmen der Handhabung seines Verfahrens unterlaufen (BFH-Beschluss vom 22. November 2005 V B 22/05, BFH/NV 2006, 586, unter II.2., m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2015 - III R 33/14

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung

    Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor, wenn der Dritte --wie im Streitfall die Arbeitgeberin des Klägers-- die im Zusammenhang mit dem PKW entstandenen Rechtsbeziehungen im eigenen Namen eingegangen ist und die Kosten des PKW als Schuldner für eigene Rechnung aufwendet (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.c aa; BFH-Urteil vom 15. Juli 2014 X R 24/12, BFHE 247, 131, BStBl II 2015, 132, Rz 19).

    Vielmehr hat der X. Senat im Urteil in BFHE 247, 131, BStBl II 2015, 132, Rz 27 von dem Ansatz einer Aufwandseinlage gerade abgesehen, wenn nicht der Steuerpflichtige, der den PKW in seinem Betriebsvermögen genutzt hat, sondern ein Dritter --in diesem Fall der Ehegatte des Steuerpflichtigen-- die Aufwendungen für den PKW getragen hat.

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 24/16

    Zuordnung der Anschaffungskosten für den wirtschaftlichen Vorteil aus einer

    d) Zahlungen der Gesellschaft an den Veräußerer des wirtschaftlichen Vorteils aus der Zulassung können nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Abgrenzung echten und unechten Drittaufwands durch eine Abkürzung des Vertrags- oder Zahlungswegs jedoch auch als vom Gesellschafter selbst getragene Anschaffungskosten zu würdigen sein (vgl. zu Anschaffungskosten etwa Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c aa; BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385, Rz 45, 47; vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, Rz 29 f.; vom 16. Juli 2015 III R 33/14, BFHE 250, 525, BStBl II 2016, 44, Rz 24; vom 15. Juli 2014 X R 24/12, BFHE 247, 131, BStBl II 2015, 132, Rz 22).
  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13

    Körperschaftsteuerliche Betrachtung des Umfangs der im Zusammenhang mit der

    Insbesondere im Zusammenhang mit § 8b KStG spricht sich die h.M. zu Recht für eine Zusammenfassung des Beteiligungsbuchwerts mit dem Ausgleichsposten aus (Suchanek/Rüsch DStZ 2015, 1; Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl., § 14 Rz. 461; von Freeden/Joisten, Ubg 2014, 512; Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 14 KStG Rz. 485 ff; Rödder/Joisten in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 14 Rz. 738; Müller in Mössner/Seeger, KStG, 2013, § 14 Rz. 701; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 14 Rz. 911; Brink in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, § 14 Rz. 1095; von Freeden in Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, Rz. 14.53; vgl. auch KStR-Entwurf R 14.8 Abs. 3 Satz 4).
  • FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11

    Umwandlungsteuerliche Auswirkungen eines gewerbesteuerlichen aktiven

    Insbesondere im Zusammenhang mit § 8b KStG spricht sich die h.M. zu Recht für eine Zusammenfassung des Beteiligungsbuchwerts mit dem Ausgleichsposten aus (Suchanek/Rüsch DStZ 2015, 1; Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl., § 14 Rz. 461; von Freeden/Joisten, Ubg 2014, 512; Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 14 KStG Rz. 485 ff; Rödder/Joisten in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 14 Rz. 738; Müller in Mössner/Seeger, KStG, 2013, § 14 Rz. 701; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 14 Rz. 911; Brink in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, § 14 Rz. 1095; von Freeden in Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, Rz. 14.53; vgl. auch KStR-Entwurf R 14.8 Abs. 3 Satz 4).
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