Rechtsprechung
   BFH, 20.05.1992 - X R 49/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BGB §§ 535, 536, 551; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 5 Abs. 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kfz-Vermietung als Dauerschuldleistung - Entstehung des Mietanspruchs jederzeit hinsichtlich der erbrachten Vermieterleistung - Aktivierung - Zur Verrechnung der passivierten Anzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitanteilige Aktivierung von Mietzinsforderungen bei KFZ-Vermietung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mietvertrag: Gewinnrealisierung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 168, 182
  • NJW 1993, 1616 (Ls.)
  • BB 1992, 1602
  • DB 1992, 1911
  • BStBl II 1992, 904



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94  

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Führten die erbrachten Leistungen beim Gesellschafter zu Gewinneinkünften i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG und ermittelte er diese durch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, so hatte er den Vergütungsanspruch entsprechend der erbrachten Leistung bereits vor dem Forderungserlaß gewinnerhöhend zu aktivieren (vgl. BFH- Urteile vom 20. Mai 1992 X R 49/89, BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904 betreffend Mietzins).
  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04  

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    Andererseits bestand auch keine qualitativ gleich bleibende Dauerverpflichtung der Klägerin (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Mai 1992 X R 49/89, BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904, und vom 10. September 1998 IV R 80/96, BFHE 186, 429, BStBl II 1999, 21), die einem "Wertverzehr" unterliegen könnte.
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95  

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Der erkennende Senat hat dies, wie ausgeführt, für die nach bürgerlichem Recht noch nicht fällige Pachterneuerungsrückstellung, der X. Senat des BFH für eine noch nicht fällige Mietforderung bestätigt (Urteil vom 20. Mai 1992 X R 49/89, BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904).

    Denn ihm gegenüber kann der Pächter --unter der Voraussetzung der Fortführung des Pachtvertrages, die nach Bilanzrecht zu unterstellen ist (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)-- die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht mehr erheben (§ 320 BGB und dazu BFH-Urteil in BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904, unter 1. e der Gründe).

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