Rechtsprechung
BFH, 10.04.2013 - X S 5/13 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren
- openjur.de
Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren
- Bundesfinanzhof
FGO § 142, ZPO § 114 S 1, ZPO § 117 Abs 1 S 1, ZPO § 117 Abs 4, ZPO § 118 Abs 2 S 4, EUGrdRCh Art 47 Abs 3
Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren
- Bundesfinanzhof
Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 142 FGO, § 114 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 1 ZPO, § 117 Abs 4 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO
Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren - rewis.io
Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage, da der Antragsteller die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht eingereicht hat
- datenbank.nwb.de
Gewährung von Prozesskostenhilfe nur bei Nachweis der Mittellosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.07.2012 - V S 8/12
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Keine Hinweispflicht …
Auszug aus BFH, 10.04.2013 - X S 5/13
Wird vom Antragsteller keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht, ist die Gewährung von PKH abzulehnen, da der Nachweis über die Mittellosigkeit nicht erbracht worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2012 V S 8/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1630).
- BFH, 28.07.2017 - X S 2/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten - …
Wird vom Antragsteller keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht, ist die Gewährung von PKH abzulehnen, da der Nachweis über die Mittellosigkeit nicht erbracht worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 X S 5/13 (PKH), BFH/NV 2013, 971). - BFH, 08.11.2013 - X S 41/13
Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
Der Senat hat durch Beschluss vom 10. April 2013 einen Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Entschädigungsklageverfahren (X K 4/12) abgelehnt (X S 5/13 (PKH), BFH/NV 2013, 971), da der Antragsteller die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht eingereicht hatte.Letzteres hat der Antragsteller wiederum versäumt, so dass schon deshalb die Bewilligung von PKH aus den im Beschluss vom 10. April 2013 X S 5/13 (PKH) genannten Gründen abzulehnen ist.
- BFH, 26.03.2015 - X E 2/15
Gerichtskosten für die Entschädigungsklage nach Löschung aus dem Gerichtsregister
Diese Vorauszahlungspflicht besteht fort, da Prozesskostenhilfe aufgrund der Senatsbeschlüsse vom 10. April 2013 X S 5/13 (PKH) (BFH/NV 2013, 971) und vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH) (…BFH/NV 2014, 366) nicht bewilligt worden ist (§ 14 Nr. 1 GKG). - BFH, 19.10.2017 - X S 9/17
Frist zum Nachweis der Mittellosigkeit bei PKH für eine erhobene oder noch zu …
b) Wird vom Antragsteller keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht, ist die Gewährung von PKH abzulehnen, da der Nachweis über die Mittellosigkeit nicht erbracht worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 X S 5/13 (PKH), BFH/NV 2013, 971).