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   BGH, 10.10.2006 - X ZB 6/06   

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https://dejure.org/2006,2030
BGH, 10.10.2006 - X ZB 6/06 (https://dejure.org/2006,2030)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2006 - X ZB 6/06 (https://dejure.org/2006,2030)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - X ZB 6/06 (https://dejure.org/2006,2030)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde ausschließlich durch das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug; Entscheidung des Amtsgerichts über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers und dessen ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; RPflG § 11 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; RPflG § 11 Abs. 2
    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Amtsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Amtsgericht darf Rechtsbeschwerde nicht zulassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 285
  • MDR 2007, 604
  • FamRZ 2006, 1835 (Ls.)
  • BB 2006, 2552 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 22
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.2002 - VI ZB 27/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Gewährung von Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 10.10.2006 - X ZB 6/06
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann nicht durch den Ausspruch eines Gerichts der Anfechtung unterworfen werden (BGH, Beschl. v. 08.10.2002 - VI ZB 27/02, NJW 2003, 211 m.w.N.).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Ebenso ist eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht möglich, da das erkennende Gericht kein "Beschwerdegericht" im Sinne dieser Bestimmung ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
  • AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die

    Jedoch würde dem Beklagten der gesetzliche Richter entzogen, weil der Beschluss über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 104 Rn. 32; MünchKomm-ZPO/Schulz, 4. Aufl. 2013, § 104 Rn. 135).

    Das Instanzgericht entscheidet vielmehr abschließend, wenn der Rechtspfleger bei einem Beschwerdegegenstand bis 200, 00 ? einer Kostenerinnerung nicht abhilft (s. zum Ganzen BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).

  • AG Bad Segeberg, 05.01.2015 - 17 C 271/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Das Instanzgericht entscheidet vielmehr abschließend, wenn der Rechtspfleger bei einem Beschwerdegegenstand bis 200, 00 EUR einer Kostenerinnerung nicht abhilft (Anschluss an BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06 ).

    Ein Beschluss, mit dem die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen wird, ist unanfechtbar (vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06 , NJW-RR 2007, 285; BGH, Beschl. v. 15.08.2012 - XII ZB 442/11 , NJW-RR 2012, 1476, 1477 Rn. 11; Musielak/ Lackmann , ZPO, 11. Aufl. 2014, § 104 Rn. 32; MünchKomm-ZPO/ Schulz , 4. Aufl. 2013, § 104 Rn. 135).

    Das Instanzgericht entscheidet vielmehr abschließend, wenn der Rechtspfleger bei einem Beschwerdegegenstand bis 200, 00 EUR einer Kostenerinnerung nicht abhilft (s. zum Ganzen BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06 , NJW-RR 2007, 285).

  • AG Bad Segeberg, 23.02.2015 - 17 C 271/13

    Kostenfestsetzung nach Klagerücknahme im Prozess wegen Urheberrechtsverletzung

    Das Instanzgericht entscheidet vielmehr abschließend, wenn der Rechtspfleger bei einem Beschwerdegegenstand bis 200, 00 ? einer Kostenerinnerung nicht abhilft (Anschluss an BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2006, X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).(Rn.27).

    Ein Beschluss, mit dem die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen wird, ist unanfechtbar (vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285; BGH, Beschl. v. 15.08.2012 - XII ZB 442/11, NJW-RR 2012, 1476, 1477 Rn. 11; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 104 Rn. 32; MünchKomm-ZPO/Schulz, 4. Aufl. 2013, § 104 Rn. 135).

    Das Instanzgericht entscheidet vielmehr abschließend, wenn der Rechtspfleger bei einem Beschwerdegegenstand bis 200, 00 ? einer Kostenerinnerung nicht abhilft (s. zum Ganzen BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).

  • AG Bad Segeberg, 03.02.2014 - 6a M 1459/13

    Rechtsmittel gegen den Kostenansatz von Gerichtskosten: Kosten für die

    Das Instanzgericht entscheidet vielmehr abschließend, wenn der Rechtspfleger bei einem Beschwerdegegenstand bis 200, 00 ? einer Kostenerinnerung nicht abhilft (s. zum Ganzen BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
  • LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04

    Rechtsanwaltsgebühr: Erneutes Anfallen der Vollstreckungsgebühr bei einer

    Das Gericht, welches bei Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger über die Erinnerung entscheidet, wird nicht dadurch zum Beschwerdegericht, dass nach § 11 Abs. 2 Satz 4 RPflG auf die Kostenerinnerung ergänzend die Vorschriften über die Beschwerde sinngemäß anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 171/09

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde aufgrund der Einlegung durch einen am BGH

    Das Amtsgericht wird nicht dadurch zum Beschwerdegericht im Sinne dieser Norm, dass auf die Erinnerung gegen einen Beschluss des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 Satz 4 RPflG ergänzend die Vorschriften über die Beschwerde anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 170/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts

    Das Amtsgericht wird nicht dadurch zum Beschwerdegericht im Sinne dieser Norm, dass auf die Erinnerung gegen einen Beschluss des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 Satz 4 RPflG ergänzend die Vorschriften über die Beschwerde anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 173/09

    Anforderungen an die Postulationsfähigkeit vor dem BGH

    Das Amtsgericht wird nicht dadurch zum Beschwerdegericht im Sinne dieser Norm, dass auf die Erinnerung gegen einen Beschluss des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 Satz 4 RPflG ergänzend die Vorschriften über die Beschwerde anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 172/09
    Das Amtsgericht wird nicht dadurch zum Beschwerdegericht im Sinne dieser Norm, dass auf die Erinnerung gegen einen Beschluss des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 Satz 4 RPflG ergänzend die Vorschriften über die Beschwerde anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
  • LG Berlin, 27.09.2017 - 80 AR 73/17

    Anfechtung der Anrechnung der festgesetzten Vergütung eines Rechtsanwalts im

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