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BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ungerechtfertigte Bereicherung - Wertpapiere - Geld - Erblasser - Schenkung - Vollmacht - Vollzug - Formmangel - Beweislast
- Judicialis
BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 518 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 518 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1, § 518
Darlegungs- und Beweislast bei Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97
Behauptung eines Schenkungsversprechens
Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
Wie der Senat bereits entschieden hat, führt die grundsätzliche Schwäche des unentgeltlichen Erwerbs im Bereicherungsrecht insoweit nicht zu einer generellen Umkehr der Beweislast (vgl. Sen.Urt. v. 18.5.1999 - X ZR 158/97, MDR 1999, 1371 = NJW 1999, 2887 f.).Allerdings ist insoweit mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß die Beklagte nach der Inanspruchnahme aus Bereicherungsrecht den rechtlichen Grund zu bezeichnen hat, aus dem sie ihr Recht zum Erwerb und zum Behalt der streitigen Vermögensgegenstände herleitet (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 18.5.1999, aaO).
Erst wenn sie diese Mitwirkungshandlung vorgenommen hat, kann und muß die darlegungs- und beweisbelastete Partei im Rahmen des zumutbaren Aufwandes diese Umstände durch eigenen Vortrag und - im Falle des Bestreitens - geeignete Nachweise widerlegen, um das Fehlen eines rechtlichen Grundes darzutun (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 18.5.1999, aaO, m.w.N.).
- BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83
Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines …
Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sogenannte negative Umstände anspruchsbegründend sind (BGH, Urt. v. 13.12.1984 - III ZR 20/83, NJW 1985, 1174, 1175). - BGH, 06.12.1994 - XI ZR 19/94
Abschluß und Abwicklung von Börsentermingeschäften über einen …
Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
Deswegen hat grundsätzlich auch derjenige, der einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Vermögensgegenstand, den der Inanspruchgenommene herausgeben soll, vom Schuldner ohne Rechtsgrund erlangt wurde, bei diesem ohne Rechtsgrund verblieben ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1994 - XII ZR 19/94, NJW 1995, 727, 728 m.w.N.;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl., § 812 BGB Rdn. 10;… Rosenberg, aaO, S. 196). - BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94
Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit
Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGHZ 127, 354, 358). - BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei …
Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sogenannte negative Umstände anspruchsbegründend sind (BGH, Urt. v. 13.12.1984 - III ZR 20/83, NJW 1985, 1174, 1175).