Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6842
BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99 (https://dejure.org/2000,6842)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2000 - X ZR 233/99 (https://dejure.org/2000,6842)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2000 - X ZR 233/99 (https://dejure.org/2000,6842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
    Wie der Senat bereits entschieden hat, führt die grundsätzliche Schwäche des unentgeltlichen Erwerbs im Bereicherungsrecht insoweit nicht zu einer generellen Umkehr der Beweislast (vgl. Sen.Urt. v. 18.5.1999 - X ZR 158/97, MDR 1999, 1371 = NJW 1999, 2887 f.).

    Allerdings ist insoweit mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß die Beklagte nach der Inanspruchnahme aus Bereicherungsrecht den rechtlichen Grund zu bezeichnen hat, aus dem sie ihr Recht zum Erwerb und zum Behalt der streitigen Vermögensgegenstände herleitet (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 18.5.1999, aaO).

    Erst wenn sie diese Mitwirkungshandlung vorgenommen hat, kann und muß die darlegungs- und beweisbelastete Partei im Rahmen des zumutbaren Aufwandes diese Umstände durch eigenen Vortrag und - im Falle des Bestreitens - geeignete Nachweise widerlegen, um das Fehlen eines rechtlichen Grundes darzutun (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 18.5.1999, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sogenannte negative Umstände anspruchsbegründend sind (BGH, Urt. v. 13.12.1984 - III ZR 20/83, NJW 1985, 1174, 1175).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 19/94

    Abschluß und Abwicklung von Börsentermingeschäften über einen

    Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
    Deswegen hat grundsätzlich auch derjenige, der einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Vermögensgegenstand, den der Inanspruchgenommene herausgeben soll, vom Schuldner ohne Rechtsgrund erlangt wurde, bei diesem ohne Rechtsgrund verblieben ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1994 - XII ZR 19/94, NJW 1995, 727, 728 m.w.N.; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl., § 812 BGB Rdn. 10; Rosenberg, aaO, S. 196).
  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGHZ 127, 354, 358).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sogenannte negative Umstände anspruchsbegründend sind (BGH, Urt. v. 13.12.1984 - III ZR 20/83, NJW 1985, 1174, 1175).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht