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   BGH, 15.02.2005 - X ZR 47/03   

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https://dejure.org/2005,12187
BGH, 15.02.2005 - X ZR 47/03 (https://dejure.org/2005,12187)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2005 - X ZR 47/03 (https://dejure.org/2005,12187)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - X ZR 47/03 (https://dejure.org/2005,12187)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Wertlosigkeit von Arbeiten bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs; Pflicht in einem Urteil darzustellen, welche Schadensersatzansprüche in welchem Verhältnis zueinander geltend gemacht werden können; Wertverbesserung durch Aufwendungen an ...

  • Judicialis

    ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 649

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2000 - X ZR 109/97

    Berufung - Anschlußberufung - Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 47/03
    Das die beiderseitigen Berufungen zurückweisende Berufungsurteil wurde auf die Revision des Klägers durch Urteil des erkennenden Senats vom 16. Mai 2000 (Az.: X ZR 109/97) aufgehoben, mit dem der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde.

    Dies ist nur für den Fall einer tatsächlichen Werterhöhung bei einer Kündigung nach § 649 BGB gerechtfertigt (Revisionsurteil X ZR 109/97, Umdruck S. 6).

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 47/03
    Eine Vergütung für die Aufwendungen des Unternehmers ist hier jedenfalls dann unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geschuldet, wenn das Werk nicht nachbesserungsfähig und damit für den Besteller wertlos war (BGHZ 136, 33, 39 m.w.N.; Sen.Urt. v. 25.3.1993 - X ZR 17/92, NJW 1993, 1972).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus BGH, 15.02.2005 - X ZR 47/03
    Eine Vergütung für die Aufwendungen des Unternehmers ist hier jedenfalls dann unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geschuldet, wenn das Werk nicht nachbesserungsfähig und damit für den Besteller wertlos war (BGHZ 136, 33, 39 m.w.N.; Sen.Urt. v. 25.3.1993 - X ZR 17/92, NJW 1993, 1972).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - 23 U 140/08

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit

    In einem solchen Fall kann der Unternehmer eine Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen nicht verlangen (BGH, Urt. v. 15.2.2005, X ZR 47/03, BGHReport 2005, 887; BGH, Urt. v. 12.2.2003, X ZR 62/01, BauR 2003, 880; BGH, Urt. v. 25.3.1993, X ZR 17/92, WM 1993, 1474; Korbion/Mantscheff/Vygen/Wirth, a.a.O. Einf. Rn. 167).
  • OLG Schleswig, 09.12.2011 - 1 U 72/11

    Zulässigkeit der Kündigung des Auftraggebers in der Insolvenz des Auftragnehmers

    Die damit entstandenen Unsicherheiten in Bezug auf die Fortführung des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Gefährdung der Vermögensinteressen des anderen Teils, rechtfertigen den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Werkvertrages seitens des Auftraggebers, die der Bundesgerichtshof auch außerhalb der Geltung der VOB/B und der Regelung in § 649 BGB anerkennt und insoweit auch entschieden hat, dass § 649 Satz 2 BGB auf die zu Recht erklärte außerordentliche Kündigung nicht anzuwenden sei (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - X ZR 47/03 -, zit. nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1998 - X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560, 561).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2011 - 12 U 129/09

    Hausbauvertrag: Zustandekommen des Vertrages; Einhaltung der vereinbarte

    14 Entgegen der Auffassung des Landgerichts steht dem Anspruch auch keine wirksame Kündigung der Beklagten aus wichtigem Grund entgegen, wobei diese grundsätzlich geeignet wäre, einen Anspruch aus § 649 BGB auszuschließen (vgl. BGH-Report 2005, 887; Palandt/Sprau, § 649 Rn. 15).
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