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   BGH, 18.05.1995 - X ZR 52/93   

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BGH, 18.05.1995 - X ZR 52/93 (https://dejure.org/1995,14194)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1995 - X ZR 52/93 (https://dejure.org/1995,14194)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - X ZR 52/93 (https://dejure.org/1995,14194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage wegen Änderung des Gerichtskostengesetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.11.1984 - VII E 3/84

    Revision - Gebühr - Vertretungszwang - Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - X ZR 52/93
    Eine gebührenrechtlich maßgebende Instanz beginnt (neu) nach dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens vor dem I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes durch das hier angegriffene Endurteil mit der Einreichung der Nichtigkeitsklage (vgl. BFH BB 1985, 985; OLG München Rechtspfleger, 1967, 135; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Rdz. 6 zu § 27; Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., Rdz. 2, 17 zu § 27 GKG), die ein selbständiges Verfahren zur Aufhebung des an sich rechtskräftigen Endurteils einleitet.
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 166/05

    Kostenrechtliche Folgen teilweiser Zulassung der Revision bei Zurücknahme der

    Der Begriff des Rechtszugs im Sinne des § 35 GKG deckt sich nicht mit dem der ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 1995 - X ZR 52/93, in juris dokumentiert, zu § 27 GKG a. F.).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZA 37/15

    Fehlende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei der

    §§ 35, 37 GKG sind nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 1995 - X ZR 52/93, nv).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2010 - 2 W 11/10

    Kosten des Restitutionsverfahrens

    § 37 GKG (entspricht § 33 GKG a.F.), der in bestimmten Fällen gebührenrechtlich Verfahren zu einer Instanz verbinden kann, kann schon vom Wortlaut her keine Anwendung finden, weil es sich bei der Nichtigkeitsklage um kein wirkliches Rechtsmittel handelt und eine Zurückverweisung an die untere Instanz nicht in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 18. Mai 1995 X ZR 52/93, KoRspr Nr. 5 zu § 27 GKG).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93   

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https://dejure.org/1994,28744
BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93 (https://dejure.org/1994,28744)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1994 - X ZR 52/93 (https://dejure.org/1994,28744)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1994 - X ZR 52/93 (https://dejure.org/1994,28744)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Die Klägerin hat weiterhin die Auffassung vertreten, der erkennende Senat sei in der vorliegenden Sache nicht an die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) gebunden; er habe auch für das Geschäftsjahr 1993 von den Anforderungen des § 21 g Abs. 2 GVG auszugehen.

    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den aus § 21 g Abs. 2 GVG abzuleitenden Anforderungen für die Mitwirkungsgrundsätze eines überbesetzten Senates beim Bundesgerichtshof Stellung genommen.

    Wie in dem Beschluß der Vereinigten Großen Senate (NJW 1994, 1735, 1736) mit umfangreichem Fundstellennachweis im einzelnen dargelegt ist, führt nicht jeder Fehler bei der Bestimmung der mitwirkenden Gerichtspersonen zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

  • OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90

    Rücknahmegarantie für Standardsoftware

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Die Klägerin hat weiterhin die Auffassung vertreten, der erkennende Senat sei in der vorliegenden Sache nicht an die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) gebunden; er habe auch für das Geschäftsjahr 1993 von den Anforderungen des § 21 g Abs. 2 GVG auszugehen.

    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den aus § 21 g Abs. 2 GVG abzuleitenden Anforderungen für die Mitwirkungsgrundsätze eines überbesetzten Senates beim Bundesgerichtshof Stellung genommen.

  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BVerwG, 02.07.1987 - 9 CB 7.87

    Gesetzlicher Richter - Geschäftsverteilungsplan - Spruchkörperbesetzung

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 CB 4.86

    Geschäftsverteilung - Spruchkörperbesetzung - Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 398/85

    Aufrechterhaltung einer Hilfsstrafkammer über das ihrer Einrichtung folgende

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Die bloß irrtümliche Abweichung von den Zuweisungen des Geschäftsverteilungsplanes vermag die Revision nicht zu begründen (BGHSt 11, 106, 110).
  • BGH, 24.10.1973 - 2 StR 613/72

    Nichtmitwirkung eines Richters auf Grund einer Verfügung des Vorsitzenden der

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
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