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   BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02   

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https://dejure.org/2002,12612
BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02 (https://dejure.org/2002,12612)
BFH, Entscheidung vom 31.10.2002 - XI B 43/02 (https://dejure.org/2002,12612)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - XI B 43/02 (https://dejure.org/2002,12612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen - Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen bei Nichtselbständigen - Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen bei vollem Abzug der Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag

  • Judicialis

    FGO § 82; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; ZPO § 404; ; ZPO § 412

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 82; ZPO §§ 404 412
    NZB; Zweitgutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02
    Mit Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 hat der erkennende Senat die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung bestätigt.
  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02
    Derartige Anhaltspunkte liegen im Streitfall nicht vor und werden auch von den Klägern nicht vorgetragen (vgl. zu Asbestzement auch BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 6/01, BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240, unter II. 2. d).
  • BFH, 03.05.2001 - III B 52/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Gutachten - Sachverständiger -

    Auszug aus BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02
    Dies gilt auch für die Einholung eines Zweitgutachtens (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419; vom 29. März 2001 III B 57/00, BFH/NV 2001, 1243).
  • BFH, 29.03.2001 - III B 57/00

    Sachverständigengutachten; Zweitgutachten

    Auszug aus BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02
    Dies gilt auch für die Einholung eines Zweitgutachtens (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419; vom 29. März 2001 III B 57/00, BFH/NV 2001, 1243).
  • BFH, 08.12.2017 - VI B 53/17

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer

    c) Für die Einholung eines weiteren Gutachtens hätte nur dann Anlass bestanden, wenn die bisherigen gutachterlichen Stellungnahmen nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen worden wären (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1533, und vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, BFH/NV 2003, 626).
  • BFH, 13.09.2012 - III B 140/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung

    Ein solches ist insbesondere dann einzuholen, wenn die Einschätzung des Erstgutachters nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773; vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, juris; vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03

    Sachverständigengutachten

    Angesichts der bereits vorliegenden gut-achterlichen Äußerungen hätte für die Einholung eines weiteren Gutachtens nur dann Anlass bestanden, wenn die bisherigen ärztlichen Einschätzungen hinsichtlich des Krankheitsbildes des S nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen worden wären (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, BFH/NV 2003, 626, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2011 - V B 8/11

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines

    Ein weiteres Gutachten ist aber dann einzuholen, wenn die Einschätzung des Erstgutachters nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, BFH/NV 2003, 626).
  • BFH, 29.06.2012 - III S 35/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grads der Behinderung

    Ein solches ist insbesondere dann einzuholen, wenn die Einschätzung des Erstgutachters nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773; vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, juris; vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • FG Nürnberg, 01.10.2020 - 4 K 1023/18

    Absetzbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer durchgeführter Operation

    Ein solches ist insbesondere dann einzuholen, wenn die Einschätzung des Erstgutachters nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.05.1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773; vom 31.10.2002 XI B 43/02, juris-Rechtsprechung; vom 05.05.2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533 und vom 13.09.2012 III B 140/11, BFH/NV 2013, 38).
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